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Alt 26.05.2006, 19:12   #4 (permalink)
Bernie
 
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Hallo,
hier ist das Bauordnungsrecht der Länder zuständig. Schaue einmal in die Landesbauordnung , da stehen Höhen für Einfriedungen drin. Ebenso sind in machen Bauordnungen Terrassentrennwände extra aufgeführt.
Aber Vorsicht, die Gemeinden können Gestaltungssatzungen und Bebauungspläne erlassen in denen andere Regelungen vorgegeben werden.
Einfach mal das Bauamt bei der Gemeinde anrufen ob ein B-Plan oder Gestaltungssatzung vorhanden ist.

Gruss Bernie
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