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Alt 03.02.2008, 17:57   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 41
Standard Steuererklärung für Hausbesitzer

Hallo!

Im letzten Jahr habe ich ein gebrauchtes Haus gekauft und nutze es selbst. Ich habe einige Umbau- und Reparaturarbeiten durchführen lassen.

Was kann ich alles als Hausbesitzer bei meiner Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend machen? (Wohngebäudeversicherung, Grundsteuer, Kaufkosten, Handwerkerleistungen,).

Gruß
Perschke
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Alt 03.02.2008, 18:11   #2 (permalink)
 
Registriert seit: 10.04.2006
Beiträge: 387
Standard AW: Steuererklärung für Hausbesitzer

Soweit ich weiss nur Handwerkerrechnungen in Höhe von 600 Euro, mit Überweisungsbeleg, nicht Cash!

Wer weiss mehr?
__________________
Gruß aus Rheine
Marcus
Marc4Mac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2008, 18:24   #3 (permalink)
 
Benutzerbild von Weinbergschnecke
 
Registriert seit: 18.06.2007
Ort: Ostthüringen an der Saale
Beiträge: 449
Standard AW: Steuererklärung für Hausbesitzer

Zitat:
Zitat von Marc4Mac Beitrag anzeigen
Soweit ich weiss nur Handwerkerrechnungen in Höhe von 600 Euro, mit Überweisungsbeleg, nicht Cash!

Wer weiss mehr?
Na klar nur Rechnungen, aber da nur die Leistung, kein Material. Das muss auf der Rechnung getrennt aufgelistet sein.
Das war bei meiner Malerrechnung so, hat mir das FA extra gesagt.
__________________
Grüße von Weinbergschnecke
-------------------------
Unsere wirklichen Feinde sind unsere eigenen schlechten Gedanken.
Weinbergschnecke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2008, 10:20   #4 (permalink)
 
Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 41
Standard AW: Steuererklärung für Hausbesitzer

Zitat:
Zitat von Weinbergschnecke Beitrag anzeigen
Na klar nur Rechnungen, aber da nur die Leistung, kein Material. Das muss auf der Rechnung getrennt aufgelistet sein.
Das war bei meiner Malerrechnung so, hat mir das FA extra gesagt.
Ich laß, dass die Rechnung per Überweisung beglichen sein muss. Muss man die Kontoauszüge beim Finanzamt mit einreichen?

Sind diese Ausgaben Sonderausgaben, Werbungskosten ... ?

Muss der Vordruck FW mit eingereicht werden?

Gruß
Perschke
Perschke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2008, 10:57   #5 (permalink)
 
Registriert seit: 10.04.2006
Beiträge: 387
Standard AW: Steuererklärung für Hausbesitzer

Anerkannt werden auch nur 20% der Rechnung, maximal jedoch 600 Euro.

Sag mal, ist dein Google kaputt?
__________________
Gruß aus Rheine
Marcus
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Alt 04.02.2008, 11:17   #6 (permalink)
 
Benutzerbild von Tono
 
Registriert seit: 12.07.2006
Ort: München
Beiträge: 2.680
Standard AW: Steuererklärung für Hausbesitzer

Zitat:
Zitat von Marc4Mac Beitrag anzeigen
Anerkannt werden auch nur 20% der Rechnung, maximal jedoch 600 Euro.

Sag mal, ist dein Google kaputt?
Deiner auch, oder?
Bei soviel Laienwissen muss man sich nicht wundern, wenn zuviel Steuern gezahlt werden.


@Perschke
Vieles hängt vom Einzelfall ab. Ob Cash bezahlt wurde oder per Überweisung, ist völlig irrelevant. Aber einen Beleg brauchst Du natürlich.

Ob Material oder nur die Dienstleistung erstattungsfähig sind, kann man ebenfalls so pauschal nicht sagen. Vieles hängt von Umständen ab, die wir nicht kennen.
Erhaltungsaufwand hat nichts mit haushaltsnahen Ausgaben zu tun. Gerade im ersten Jahr eines Immobilienerwerbs kannst Du mehr absetzen als danach und solltest es natürlich auch. Deswegen kauft man ja eine Immobilie.

Ich empfehle dir den Besuch eines Steuerberaters.
Es wäre doch Schade, wenn Du auf die Geltendmachung deiner Kosten verzichten würdest.

Tono... Stammtischadvokat
__________________
Ich schreibe hier nur aus Spaß!
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Alt 04.02.2008, 11:27   #7 (permalink)
 
Benutzerbild von O.v.F.
 
Registriert seit: 28.07.2006
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 2.894
Standard AW: Steuererklärung für Hausbesitzer

Hallo zusammen,

also bei mir ist es,
seit ich in meiner Eigentumswohnung wohne, kann ich nur die Lohnkosten absetzen,
als ich die Wohnung vermietet hatte, konnte ich alles absetzen (Versicherung, Mat.-Kosten usw.)

LG
Dieter
__________________
Nicht die Kinder bloß speißt man mit Märchen ab
G.E.Lessing
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Alt 04.02.2008, 12:16   #8 (permalink)
 
Benutzerbild von Muecke
 
Registriert seit: 05.03.2007
Ort: Hamm
Beiträge: 1.517
Standard AW: Steuererklärung für Hausbesitzer

Zitat:
Zitat von Tono Beitrag anzeigen
Deiner auch, oder?
Bei soviel Laienwissen muss man sich nicht wundern, wenn zuviel Steuern gezahlt werden.


@Perschke
Vieles hängt vom Einzelfall ab. Ob Cash bezahlt wurde oder per Überweisung, ist völlig irrelevant. Aber einen Beleg brauchst Du natürlich.

Ob Material oder nur die Dienstleistung erstattungsfähig sind, kann man ebenfalls so pauschal nicht sagen. Vieles hängt von Umständen ab, die wir nicht kennen.
Erhaltungsaufwand hat nichts mit haushaltsnahen Ausgaben zu tun. Gerade im ersten Jahr eines Immobilienerwerbs kannst Du mehr absetzen als danach und solltest es natürlich auch. Deswegen kauft man ja eine Immobilie.

Ich empfehle dir den Besuch eines Steuerberaters.
Es wäre doch Schade, wenn Du auf die Geltendmachung deiner Kosten verzichten würdest.

Tono... Stammtischadvokat
Jo und der Steuerberater kassiert dann alles was man wieder bekommt

Ich empfehle Taxman Steuerprogramm...und es funzt...
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Liebe Grüße, Mücke




http://www.beepworld.de/members/mueckeswelt/



Der Trick des Lebens besteht nicht darin, dass man bekommt was man will, sondern es noch will,wenn man es hat
Muecke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2008, 12:41   #9 (permalink)
 
Benutzerbild von Tono
 
Registriert seit: 12.07.2006
Ort: München
Beiträge: 2.680
Standard AW: Steuererklärung für Hausbesitzer

Ja genau *gröhl*
Oder in Wikipedia nachschauen oder mal in einem Gartenforum fragen.

Tono... ferngesteuert
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Alt 04.02.2008, 13:59   #10 (permalink)
 
Registriert seit: 10.04.2006
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Standard AW: Steuererklärung für Hausbesitzer

Zitat:
Zitat von Tono Beitrag anzeigen
Deiner auch, oder?
Bei soviel Laienwissen muss man sich nicht wundern, wenn zuviel Steuern gezahlt werden.

Tono... Stammtischadvokat
Nein, Herr Stammtischadvokat, mein Google tuts.
Arbeitslohn aus Handwerkerrechnung in Steuererklärung
"...und sie ggf. dem Finanzamt zusammen mit dem Überweisungsbeleg auf das Konto des Handwerkers vorlegen"

Schönheitsreparaturen
"...muss über die Rechnung hinaus als zusätzlichen Nachweis der Zahlung einen Kontobeleg vorlegen. (Barzahlung wird nicht anerkannt.)"

Cash ist imho bar, oder?
Und in anderen Medien wird es meines Wissens auch immer so dargestellt.

Aber die liegen wahrscheinlich alle sowas von falsch...
Ich habe immer gedacht man kauft eine (selbstgenutze) Immobilie um darin zu wohnen...

Nichts desto trotz ist mein Google nicht kaputt
Aber der Beuch eines Fachmanns ist wohl sinnvoll, denke ich.
__________________
Gruß aus Rheine
Marcus

Geändert von Marc4Mac (04.02.2008 um 14:16 Uhr).
Marc4Mac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2008, 14:50   #11 (permalink)
 
Benutzerbild von Tono
 
Registriert seit: 12.07.2006
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Beiträge: 2.680
Standard AW: Steuererklärung für Hausbesitzer

Genau das meine ich, Marcus.
Du hast genau das zitiert, was Du verstanden hast.
Deshalb nochmal:

Deine beiden Gockel-Links betreffen die sog. haushaltsnahen Aufwendungen. Diese sind absetzbar, egal ob es sich um eine eigene Immobilie handelt oder eine gemietete.
Ich habe auch davon geschrieben, dass Du einen BELEG brauchst. Auch das Finanzamt darf sich nicht über die im BGB geregelten Zahlungsmöglichkeiten hinweg setzen. Auch eine Putzfrau ist unter dem Gesichtspunkt der haushaltsnahen Aufwendungen abstzbar und wird ihr Geld aber wohl meistens in Bar kassieren, nicht wahr?

Von den haushaltsnahen Aufwendungen zu unterscheiden sind Erhaltungsaufwendungen oder gerade Renovierungen, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie stehen. Das ist jedoch im Einzelfall genauer zu prüfen. Wenn man steuerrechtlich ein wenig geschult ist, mögen Programme von WISO weiterhelfen, beim Taxmann hätte ich schon Bedenken, ob die Erläuterungen ausreichen.

Deshalb, und weil nicht nur der Gärtner seinen Lohn zu Recht verdient, würde ich mich als ahnungsloser Käufer nicht davor scheuen, eine Beratung beim Fachmann einzuholen. Die Kosten dafür sind neuerdings leider nicht mehr vollständig absetzbar, aber sicher nicht verkehrt investiert.

Ahja, und natürlich können Immobilien gerade dann interessant sein, wenn man nicht selbst darin wohnen möchte. In guten Lagen erzielst Du kaum bessere Renditen.

Tono... investiert
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Tono ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2008, 20:20   #12 (permalink)
 
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Standard AW: Steuererklärung für Hausbesitzer

Zitat:
Zitat von Tono Beitrag anzeigen
Deine beiden Gockel-Links betreffen die sog. haushaltsnahen Aufwendungen. Diese sind absetzbar, egal ob es sich um eine eigene Immobilie handelt oder eine gemietete.
Ich habe auch davon geschrieben, dass Du einen BELEG brauchst. Auch das Finanzamt darf sich nicht über die im BGB geregelten Zahlungsmöglichkeiten hinweg setzen.
Mag sein, nur dass das FA einen Überweisungsbeleg benötigt. Das Geld muss auf das Konto des Empfängers überwiesen worden sein.
"§35a: ...dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung, der Handwerkerleistung oder der Pflege- oder Betreuungsleistung erfolgt ist."
Zusätzlich habe ich gerade noch mit einem Steuerprüfer vom FA gesprochen.

Zitat:
Ahja, und natürlich können Immobilien gerade dann interessant sein, wenn man nicht selbst darin wohnen möchte. In guten Lagen erzielst Du kaum bessere Renditen.
Ebenfalls richtig, nur gehts im Eingangsfred um selbstgenutztes Wohneigentum. Und ich vermute mal wenn es sich dabei um eine 08/15 Immobilie ohne besonderen erhaltungswürdigen historischen Wert handelt ist bei 3000 Euro (also 20% = 600 Euro) Schicht.
Dazu zählt übrigens auch die Schornsteinfegerrechnung
Einzutragen auf dem Mantelbogen, im Programm ElsterFormular Hauptvordruck Zeile 112/113.
__________________
Gruß aus Rheine
Marcus
Marc4Mac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2008, 20:31   #13 (permalink)
 
Benutzerbild von Tono
 
Registriert seit: 12.07.2006
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Beiträge: 2.680
Standard AW: Steuererklärung für Hausbesitzer

Den Erhalt von Beträgen kann man sich auch schriftlich vom Empfänger bestätigen lassen. Auch dies akzeptieren die Finanzämter. Aber wir reden vermutlich noch tagelang an einander vorbei. Du hast richtig verstanden, dass haushaltsnahe Aufwendungen nur begrenzt abzugsfähig sind. Ich gebe nur vorsichtig zu bedenken, dass die Eingangsfrage etwas großzügiger gemeint war.
Also, ich schlage vor, Du beläßt es dann einfach bei deinen 600 Talern und ich setze ab, was darüber hinaus möglich ist.

Tono... respektvoll
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Tono ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2008, 04:39   #14 (permalink)
 
Registriert seit: 10.04.2006
Beiträge: 387
Standard AW: Steuererklärung für Hausbesitzer

Zitat:
Zitat von Tono Beitrag anzeigen
Den Erhalt von Beträgen kann man sich auch schriftlich vom Empfänger bestätigen lassen. Auch dies akzeptieren die Finanzämter.
...was dann vermutlich von der Willkür des Sachbearbeiters abhängt.

Zitat:
Zitat von Tono Beitrag anzeigen
Also, ich schlage vor, Du beläßt es dann einfach bei deinen 600 Talern und ich setze ab, was darüber hinaus möglich ist.
Und ich schlage vor Du nennste einfach einige Beispiele und lässt uns alle teilhaben
Nicht falsch auffassen, ich möchte es nur verstehen und u.U. in meiner Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Wenn Du allerdings Vermietungen und Verpachtungen meinst... Logisch, da ist viel mehr abzusetzen.


__________________
Gruß aus Rheine
Marcus ...neugierig

Geändert von Marc4Mac (05.02.2008 um 06:23 Uhr).
Marc4Mac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2008, 06:26   #15 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von pere
 
Registriert seit: 01.05.2006
Beiträge: 8.232
Standard AW: Steuererklärung für Hausbesitzer

Zitat:
Zitat von Marc4Mac Beitrag anzeigen
...was dann vermutlich von der Willkür des Sachbearbeiters abhängt.
und genau das ist der Grund, warum wir einen Steuerberater genommen haben!

Kommt immer viel besser an, wenn ein Stempel auf der Steuerklärung drauf ist.

Liebe Grüße
Petra, die gerade in der Umbauphase nicht darauf verzichtet hätte
__________________
Wenn du eine weise Antwort verlangst, mußt du vernünftig fragen.
Johann Wolfgang von Goethe
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