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06.03.2008, 10:10
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#1 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 06.05.2006 Ort: zuhause
Beiträge: 11.456
| rechtliche Zaunfrage, die 2te
wie sieht so was rechtlich aus?
Ein großes Grundstück ist nicht ganz eingezäunt. Wie verhält es sich wenn der Besitzer darauf Pflanzen habe wie zum Beispiel Rizinus - Maiglöckchen oder andere mitunter giftige Pflanzen setzt, auch wenn Kinder da vorbei laufen und auf das Grundstück gehen können.
Muß der Eigentümer diese Pflanzen auf dem eigenen Grundstück kennzeichnen - darf er sie überhaupt anbauen auch wenn keine abgrenzende Umzäunung besteht oder ist der Besitzer haftbar für eventuelle Folgeschäden wenn ein Kind z.B etwas von diesen Pflanzen ißt ??
Hoffe ich habe die Frage verständlich gestellt.
niwashi, der das für Tono verallgemeinert hat ...
__________________ Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 ) |
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06.03.2008, 10:18
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#2 (permalink)
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Registriert seit: 21.02.2008 Ort: Unterfranken
Beiträge: 55
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Danke an niwashi das er die Frage hierher verschoben und umgestellt hat
Gruß
Seebaer - der sich noch nicht so hier auskennt |
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06.03.2008, 10:42
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#3 (permalink)
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Registriert seit: 12.07.2006 Ort: München
Beiträge: 3.185
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te So auf Anhieb fällt mir dazu § 18 Chemikaliengesetz ein. Es regelt in Absatz 2 auch die Anpflanzung giftiger Pflanzenarten. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob entsprechende Rechtsverordnungen erlassen wurden. Vielleicht mal bei der Gemeinde nachfragen.
Giftige Pflanzen sind ansonsten ja nichts ungewöhnliches. Vieles, was die Natur von sich aus hervor bringt, ist für (ahnungslose) Kinder gefährlich. Besonders, wenn die Pflanzen einladend hübsch aussehen. Daraus ergibt sich für mich nicht zwangsweise eine Haftung für die von den Pflanzen ausgehende Gefahr.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass den Grundstückseigentümer durchaus Sorgfaltspflichten treffen. Nämlich dann, wenn er es zuläßt, dass solchermaßen gefährdete Kinder das Grundstück arglos betreten.
Tono... auf Anhieb
__________________ Ich schreibe hier nur aus Spaß! |
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06.03.2008, 14:06
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#4 (permalink)
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Registriert seit: 25.08.2006
Beiträge: 86
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Hallo Niwashi,
aus meinem Rechtsempfinden heraus meine ich, es gibt da mehrere Stufen der Verantwortung, ansteigend:
1.) Ortsübliche (wild vorkommende) Pflanzen, bei denen nicht die (attraktiven) Früchte giftig
sind
a) "angeflogen"
b) angepflanzt
2.) Ortsübliche Pflanzen, bei denen die (attraktiven) Früchte giftig sind
a) "angeflogen"
b) angepflanzt
3.) Fremde Pflanzen bei denen nicht die (attraktiven) Früchte giftig sind
4.) Fremde Pflanzen bei denen die (attraktiven) Früchte giftig sind
Das soll heißen, wegen ein paar Pflanzen Schöllkraut, die wild auf dem Grundstück wachsen, hafte ich wohl weniger als für die Rizunus-Samenstände.
Gruß
hermann |
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06.03.2008, 14:29
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#6 (permalink)
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Registriert seit: 07.01.2008 Ort: Bayern
Beiträge: 840
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te das is mal 'ne interessante Frage...
sind denn Büsche und Sträucher oder sowas als Art Zaunersatz gepflanzt, so dass es zumindest einem etwas älteren Kind durchaus auffallen müsste, dass das jetzt wohl jemandem gehört und man net einfach raufrennt?
andererseits, wenn ich eine Baugrube aushebe, muss ich die eigentlich auch zumindest deutlich markieren... was auch widerum kein Kind davon abhällt, trotzdem reinzufallen 
__________________ LG,
KiMi "The best way to predict your future is to create it" - Peter Drucker |
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06.03.2008, 14:37
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#7 (permalink)
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Registriert seit: 18.09.2006
Beiträge: 2.839
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te maiglöckchen, gibt es die nicht fast in jedem garten?
darüber hab ich mir jetzt noch gar keine gedanken gemacht,
ich besitze ein waldstück, da wachsen mitunter auch maiglöckchen,
und natürlich auch bärlauch....uiuii ja nicht verwechseln..den wald "darf ich aber gar nicht einzäunen!"
gruß geli....der das a bissl amerikanisch vorkommt 
__________________ Man braucht zwei Jahre um sprechen zu lernen und fünfzig um schweigen zu lernen. Ernest Hemingway ....und ich kann es immer noch nicht |
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06.03.2008, 14:41
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#8 (permalink)
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Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 1.224
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Ich denke mal, dass Eltern ihren Kindern gegenüber eine Aufsichtspflicht haben.
Diese sollte bis zu einem gewissen Alter bestehen.
Wenn dann die Kinder das Alter haben, sich ohne Aufsichtsperson frei zu bewegen, dann haben sie eigentlich auch das Wissen, dass es in der Natur oder auf Grundstücken Pflanzen gibt, die nicht unbedingt zum Verzehr gedacht sind.
So habe ich es meinen Kindern beigebracht und sie haben es verstanden!
LG Roxi
__________________  
Die Maske verrät mehr über den Menschen als sein Gesicht
(Jean-Lois Barrault) |
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06.03.2008, 14:59
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#9 (permalink)
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Registriert seit: 19.11.2006 Ort: Pocking Nby
Beiträge: 1.940
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te ich würde sagen : typisch Paragraphen-Dschungel Deutschland.
Uns haben früher unsere Eltern gesagt, man geht nicht auf fremde Leute Grundstücke, man steckt sich keine wild wachsenden Früchte die man nicht kennt in den Mund usw.
Wenn die Kinder auf das Grundstück wollen , dann klettern sie halt über den Zaun, es sei denn (wie UTE schon bemerkte es ist eine hohe Mauer drumrum.
Wenn derjenige Angst hat er könnte verknackt werden weil sein Grundstück frei zugänglich ist und sich dort Kinder vergiften könnten, dann muß er es halt einzäunen.
Nicht das einer meint ich bin kinderfeindlich, das nicht (hab ja selbst welche groß gezogen), aber wo kommen wir denn dahin.
Ich würde Schilder aufstellen: 
__________________ Ernährt euch von Diäten! Unsere Politiker können nicht irren. |
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06.03.2008, 21:08
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#10 (permalink)
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Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 238
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Hallo,
also ich würde das so sehen: Es gibt grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht des Gartenbesitzers. Das heißt, daß er wenn er eine Gefahrenquelle schafft, indem er giftige Pflanzen pflanzt, muß er auch erforderliche Sicherungsmaßnahmen treffen, damit sich die potentielle Gefahr nicht zum Schaden anderer auswirkt. Das kann dann zum Beispiel durch einen Zaun geschehen. Eine absolute Sicherheit muß es dabei nicht geben. Damit, daß Kinder über Zäune steigen und so auf das Grundstück gelangen, muß nicht unbedingt gerechnet werden.
Die Aussage, Eltern haften für ihre Kinder ist zwar bedingt richtig, ändert aber nichts daran, daß der Gartenbesitzer nicht auch haften kann. Gegebenenfalls vermindert sich nur die Haftung des Gärtners, wenn die Eltern auch ein "Verschulden" trifft.
Ob ein Hinweisschild ausreicht ist fraglich. Können die Kinder das lesen? Bei bissigen Hunden auf einem umzäunten Grundstück reicht ein Hinweisschild allein übrigens nicht um eine Haftung komplett auszuschließen. 
Daß es komplett verboten ist, die beschriebenen giftigen Pflanzen zu pflanzen ist mir zumindest nicht bekannt, aber wer weiß... 
LG Siri  |
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06.03.2008, 21:25
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#11 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 06.05.2006 Ort: zuhause
Beiträge: 11.456
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te wieder einmal dumm in die Runde geguckt:
wer hat in den letzten Jahren einen Vergiftungsfall durch Gartenpflanzen erlebt?
niwashi, der diese Hysterie einfach nicht peilt ...
__________________ Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 ) |
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06.03.2008, 21:43
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#12 (permalink)
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Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 238
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te ...ich nicht. Eine Verpflichtung sein Grundstück einzuzäunen gibt es glaub ich auch nicht, aber wer sich absichern will...s.o. (rein rechtlich)
LG Siri, die denkt, es gibt so viele "Gefahren", gegen die man sich nicht komplett absichern kann. |
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06.03.2008, 22:05
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#13 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 06.05.2006 Ort: zuhause
Beiträge: 11.456
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te diese Verpflichtung könnte der Bebauungsplan regeln ...
niwashi, der sich aber dagegen erfolgreich widersetzt hat ...
__________________ Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 ) |
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06.03.2008, 22:07
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#14 (permalink)
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Registriert seit: 12.07.2006 Ort: München
Beiträge: 3.185
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Also wie ich sehe haben sich keine neueren Erkenntnisse ergeben, allenfalls Vermutungen. Wobei Siri's Überlegungen noch am ehesten rechtlich haltbar sind. Nur in einem Punkt möchte ich richtig stellen: Zitat:
Zitat von Siri Die Aussage, Eltern haften für ihre Kinder ist zwar bedingt richtig... | Sie ist nicht bedingt richtig, sondern gar nicht. Es mag allenfals eine Aufsichtspflichtverletzung geben. Diese knüpft aber nicht an ein solches Hinweisschild an, sondern bedingt eine konkrete Situation.
Vergiftungsfälle gibt es übrigens durchaus, sogar Todesfälle. Mir ist aber kein Fall bekannt, in denen der Pflanzeneigentümer in die Haftung genommen wurde. Das heißt aber nichts. Was heute nicht ist kann morgen kommen.
Tono... Fall-ensteller
__________________ Ich schreibe hier nur aus Spaß! |
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06.03.2008, 22:15
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#15 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 06.05.2006 Ort: zuhause
Beiträge: 11.456
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Todesfälle durch Vergiftung durch Hauspflanzen oder durch wilde Pflanzen in der Natur (wobei ich Pilze und Maiglöckchen statt Bärlauch einschließe)?
niwashi, der Eltern immer die Schuld geben würde ...
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