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26.03.2008, 23:43
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#1 (permalink)
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Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 19
| Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
Hallo,
ich habe eine Frage. Weiß jemand, wie es rechtlich aussieht, wenn man neu gebaut hat ( Reihenhaus) und dann zum nachbarn hin einen Zaun zieht? Wer zahlt den zaun?? Ich habe mal gehört immer der nachbar zur rechten Seite?? Wo gibt es Infos über die Rechtslage??Muß der nachbar anteilmäßig mit zahlen, oder zahlen wir komplett unsere Seite? Wer weiß was?? Über Infos bin ich sehr dankbar!!    |
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27.03.2008, 00:46
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#2 (permalink)
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Registriert seit: 20.01.2008 Ort: MG
Beiträge: 915
| AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage??? Hallihallo,
es gibt hier im Forum ein paar Rechtsverdreher, aber falls die sich nicht melden guck mal im Net unter Nachbarschaftsrecht......(Dein Bundesland dahinter) da steht auch alles über die Grundstücksgrenzen, beim zweiten mal lesen versteht mans sogar!)
Gruß Anett
__________________ Man kann vor seinem Glück ständig davonlaufen,
am Ende kriegt es einen doch! |
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27.03.2008, 06:24
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#3 (permalink)
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Registriert seit: 25.08.2006
Beiträge: 86
| AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage??? Hallo Briccls,
sei schlau, sei schnell, und zieh Dir einen Maschendrahtzaun. Der ist am unauffälligsten, und keiner Deiner Nachbarn kann einen Holzzaun aufstellen. Holzzäune machen nur Schatten, und wenn Du Pech hast, trampelt Dir alle paar Jahre ein Nachbar in den Beeten herum, um seinen Zaun zu streichen. Übrigens, da, wo die Pfosten stehen, ist der Besitzer des Zaunes, der Zaun selber hängt immer nach außen.
Gruß
hermann
Und wenn Du ganz schlau bist, läßt Du die Nachbarn sich nachträglich an den Kosten beteiligen.
hf |
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27.03.2008, 08:32
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#4 (permalink)
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Registriert seit: 13.03.2007 Ort: Niederbayern
Beiträge: 16
| AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage??? Hallo Briccls!
Um es kurz und bündig zu machen: Bau dir deinen Zaun selber!
Laß den Nachbarn sich nicht daran beteiligen!
Dann gehört er dir und du kannst damit machen was du willst.
(Umstreichen oder in ein paar Jahren, wenn er dir vielleicht nicht mehr gefällt neu machen)
Beim Bau haben wir darauf geachtet, daß der Zaun nicht über die Grenze steht!
Sprich, er steht vollständig auf unserem Grundstück.
Und was die Anordung von Pfosten und Zaun betrifft,
kenn ich auch die Version von arumgrande:
Die Pfosten innen - der Zaun außen.
Gruß
Alfred |
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27.03.2008, 10:49
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#5 (permalink)
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 640
| AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage??? Also normalerweise wird das schon so gehandhabt, das man selbst für die linke Seite zuständig ist, aber das kann man auch individuell regeln.
Ansonsten kann ich dir empfehlen... googel doch einfach mal nach dem Nachbarrechtsgesetz deines Bundeslandes. Darin sind alle wesentlichen Dinge die im Zusammenhang mit dem Zaunbau stehen, festgelegt. Zusätzlich gibt es im Zusammenhang mit Einfriedungen noch die Bauordnung der jeweiligen Bundesländer. Und natürlich möchten sich die Städte und Gemeinden auch mit einmischen und legen in der jeweiligen Strassensatzung meist ganz genau fest wie ein Zaun auszusehen hat und wie hoch er max. sein darf.
Leider kann ich dir dazu nicht mehr Einzelheiten nennen, weil die Vorschriften dazu wirklich überall unterschiedlich sein können. |
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27.03.2008, 14:51
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#6 (permalink)
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Registriert seit: 04.02.2007 Ort: OÖ
Beiträge: 359
| AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage??? Einfach so einen Zaun direkt auf der Grundstücksgrenze auf einer Seite zu errichten, für die der Nachbar zuständig wäre, halte ich für problematisch. Vor allem ohne Einverständnis des Nachbarn. Theoretisch hätte dieser das Recht, auf sein Recht/Pflicht eines eigenen Zauns zu bestehen und da kannst deinen entweder abreißen, oder um einige Zentimeter versetzen.
Ganz ehrlich: Würde mein Nachbar einen Maschendrahtzaun einfach so auf meiner Seite errichten, ich wäre ziemlich sauer. Vor allem dann, wenn ich etwas anderes geplant habe. 
__________________ - schtif, der immer noch auf der Suche nach einer passenden Signatur ist - |
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27.03.2008, 15:42
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#7 (permalink)
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Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 1.829
| AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage??? Wir wollen gerade einen Zaun setzen lassen der von dem Sichtschutzzaun der Terasse (Reihenhäuser) weiterläuft - und es ist die rechte Seite für die wir "zuständig" sind. Da hat uns der Zaunbauer ausdrücklich drauf hin gewiesen, dass der Zaun leicht versetzt zum Sichtschutzzaun stehen muss (auf unser Grundstück gerückt), da er nicht auf die Grenze darf - die Sichtschutzzäune stehen genau auf Grenze. Wenn wir einen Zaun setzen darf der nur auf unserem Grundstück stehen es sei denn der Nachbar gibt sein Einverständnis. |
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03.04.2008, 09:46
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#8 (permalink)
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 640
| AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage??? Zitat:
Zitat von schtif Ganz ehrlich: Würde mein Nachbar einen Maschendrahtzaun einfach so auf meiner Seite errichten, ich wäre ziemlich sauer. Vor allem dann, wenn ich etwas anderes geplant habe.  | Na ja... sorry, aber es kommt eben leider nicht auf die Meinung der Nachbarn an, sondern auf das was in der Strassensatzung und anderen städtischen Verordnugen sowie im Nachbarrechtsgesetz der Länder steht. Und wenn darin steht das der Nachbar einen Zaun zu errichten hat und du ihn zur Hälfte mit bezahlen musst, hast du leider nicht die geringste Chance etwas dagegen zu tun. Zitat:
Zitat von sib Da hat uns der Zaunbauer ausdrücklich drauf hin gewiesen, dass der Zaun leicht versetzt zum Sichtschutzzaun stehen muss (auf unser Grundstück gerückt), da er nicht auf die Grenze darf - die Sichtschutzzäune stehen genau auf Grenze. Wenn wir einen Zaun setzen darf der nur auf unserem Grundstück stehen es sei denn der Nachbar gibt sein Einverständnis. | Ja das stimmt. Man muss halt ganz einfach unterscheiden, zwischen dem eigentlichen Grundstückszaun und x-beliebig weitere innere Zäune. Zum Beispiel können das Abgrenzungen aller Art, Sichtschutzelemente aber auch Gehegezäune für Hunde, Katzen oder Kaninchen sein. Letzteres ist eine Auslegungs- und Definitionssache und hat mit dem reinen Aussenzaun nicht das Geringste zu tun. |
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11.04.2008, 13:39
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#9 (permalink)
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Registriert seit: 04.02.2007 Ort: OÖ
Beiträge: 359
| AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage??? Zitat:
Zitat von aLuckyGuy Na ja... sorry, aber es kommt eben leider nicht auf die Meinung der Nachbarn an, sondern auf das was in der Strassensatzung und anderen städtischen Verordnugen sowie im Nachbarrechtsgesetz der Länder steht. Und wenn darin steht das der Nachbar einen Zaun zu errichten hat und du ihn zur Hälfte mit bezahlen musst, hast du leider nicht die geringste Chance etwas dagegen zu tun. | Ich spreche ja auch von der Seite der Grundstückes, auf der ich für den Zaun verantwortlich bin. Da möchte ich mir halt schon selbst einen Zaun aussuchen können und diesen nicht vom Nachbarn vorgeschrieben bekommen.
__________________ - schtif, der immer noch auf der Suche nach einer passenden Signatur ist - |
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