 |
|
16.04.2008, 09:48
|
#1 (permalink)
|
Registriert seit: 13.01.2008
Beiträge: 24
| Grundstücksvermessung (von Amtswegen)
Habe ein Schreiben vom Land Hessen bekommen, dass ein Vermessungsbüro beauftragt wurde mein Grundstück zu vermessen. Die Kosten soll ich tragen und sicherstellen, dass mein Grundstück für das Vermessungsbüro frei zugänglich ist.
Ist das eine hessische Besonderheit und stimmt das so einfach?
Ausserdem befinden sich 2 meiner Vermessungspunkte ca 3 m tief unter der Erde. Muss ich die jetzt ausgraben, oder macht das auch der Vermesser, oder gibt es gar Möglichkeiten ohne diese Punkte zu messen?
Ämter nerven so!
Habt ihr ähnliche Erfahrungen?
LG,
Holly |
| |
16.04.2008, 09:54
|
#2 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 06.05.2006 Ort: zuhause
Beiträge: 10.820
| AW: Grundstücksvermessung (von Amtswegen) alle paar Schaltjahre ist das in D so üblich, meist nachdem ein Haus drauf gebaut wurde; und alle Karten sollen aktuell und digital sein ...
hast Du den Grenzstein vergraben?
niwashi, der auch digital ist ...
__________________ Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 ) |
| |
16.04.2008, 10:07
|
#3 (permalink)
|
Registriert seit: 19.02.2008 Ort: Prignitz
Beiträge: 3
| AW: Grundstücksvermessung (von Amtswegen) Hallo Holly,
bei uns ist es in diesem Jahr auch soweit. Nur hier heißt es "Bodenneuordnung".
Das hat die Ursache, daß die Flurkarten von 1886 oder so sind. Zwischenzeitlich sind neue Wege/Straßen entstanden, alte weggefallen. Neue Be- und Entwässerungsgräben wurden gezogen, alte dafür entfernt. Nur um Beispiele zu nennen.
Diese Bodenneuordnung haben wir schon vor einigen Jahren beantragt. Wer einen Antrag abgegeben hat, kann damit rechnen, daß die Vermessung nur etwa 1/10 des üblichen Preises kostet. Wer keinen Antrag abgegeben hat, kann Pech haben und muß den vollen Preis entrichten.
In einigen Gemeinden in unserer Region ist diese Bodenneuordnung oder auch Flurneuordnung schon durchgeführt worden. Da gab ein einiges böses Blut, weil böse Überraschungen, wer alles im guten Glauben, auf seinem Grundstück zu bauen, doch das Grundstück des Nachbarn bebaut oder eingezäunt hatte. Das lag u.a. an falschen oder keinen mündlichen Überlieferungen von Oma und Opa als Vorbesitzer und fehlenden schriftlichen Abmachungen.
LG
Kathrin |
| |
16.04.2008, 10:35
|
#4 (permalink)
|
Registriert seit: 27.07.2006 Ort: Bayer. Rhön
Beiträge: 1.218
| AW: Grundstücksvermessung (von Amtswegen) Hi Holly,
Bei uns wird nach'm Bau das Bauwerk von Vermessungsamt eingemessen. Normalerweise werden hierzu die Grenzsteine freigelegt. Falls Grenzsteine nicht auffindbar dann werden neue Grenzsteine entweder von die Feldgeschworenen (günstig - dürfen aber auch nicht immer) oder vom Vermessungsamt (teurer) gesetzt. Bei uns ist's unerheblich warum die Steine nicht (mehr) auffindbar sind - jetztige Grundbesitzer muß zahlen. Ausnahmen nur wenn Vertraglich anders geregelt - im Normalfall sind Grenzsteine immer auffindbar.
Wenn Grenzsteine "verbaut" werden, dann soll immer Neue gesetzt werden (aber selbermachen darf  man's nicht).
SG,
Mark |
| |
16.04.2008, 10:36
|
#5 (permalink)
|
Registriert seit: 13.01.2008
Beiträge: 24
| AW: Grundstücksvermessung (von Amtswegen) Danke euch!
@ niwashi: Ja, habe die vergraben, als wir das Grundstück aufgefüllt haben. Wir haben üver dem Strassenniveau gebaut. Brauchen die denn den Stein?
@ Kathrin: Was wäre wenn, der Nachbar es erlaubt hätte einen Teil seines Grundstückes zu bebauen? Ist bei mir aber eh nicht der Fall.
Wie teuer kann so was werden? Richtet sich die Gebühr nach der Grundstücksgröße?
Holly |
| |
16.04.2008, 10:37
|
#6 (permalink)
|
Registriert seit: 13.01.2008
Beiträge: 24
| AW: Grundstücksvermessung (von Amtswegen) Zitat:
Zitat von Rhoener55 Hi Holly,
Bei uns wird nach'm Bau das Bauwerk von Vermessungsamt eingemessen. Normalerweise werden hierzu die Grenzsteine freigelegt. Falls Grenzsteine nicht auffindbar dann werden neue Grenzsteine entweder von die Feldgeschworenen (günstig - dürfen aber auch nicht immer) oder vom Vermessungsamt (teurer) gesetzt. Bei uns ist's unerheblich warum die Steine nicht (mehr) auffindbar sind - jetztige Grundbesitzer muß zahlen. Ausnahmen nur wenn Vertraglich anders geregelt - im Normalfall sind Grenzsteine immer auffindbar.
Wenn Grenzsteine "verbaut" werden, dann soll immer Neue gesetzt werden (aber selbermachen darf  man's nicht).
SG,
Mark |
Dann muss ich wohl neue bezahlen, wenn ich nicht will, dass mein Garten "neugestaltet" wird.
Danke auch Dir |
| |
17.04.2008, 14:58
|
#8 (permalink)
|
Registriert seit: 10.04.2006
Beiträge: 387
| AW: Grundstücksvermessung (von Amtswegen) ...haben wir auch bezahlt nach dem Hausbau...
__________________ Gruß aus Rheine
Marcus |
| |
17.04.2008, 15:53
|
#9 (permalink)
|
Registriert seit: 27.07.2006 Ort: Bayer. Rhön
Beiträge: 1.218
| AW: Grundstücksvermessung (von Amtswegen) Hi,
800 Ocken wurde bei uns ungefähr passen (war vor 22 Jahren schon 600 DM).
SG,
Mark |
| |
18.04.2008, 12:53
|
#10 (permalink)
|
Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 9
| AW: Grundstücksvermessung (von Amtswegen) Genau wie bei uns in Berlin.
Wir haben letztes Jahr 827 Euronen bezahlt. Im Zuge des Kanalisationsanschlusses unserer Grundstücke, wurde auch gleich neu gemessen, um die Katasterkarten zu aktualisieren. |
| |
04.05.2008, 15:30
|
#12 (permalink)
|
Registriert seit: 04.05.2008
Beiträge: 45
| AW: Grundstücksvermessung (von Amtswegen) 800 Euros kostet eine Neuvermessung circa? 
Ich will unser Grundstück neu vermessen lassen, weil ich vermute, dass der Nachbar sein Haus 4 m auf unserem Grundstück gebaut hat (das war aber noch bevor ich das Grundstück gekauft hatte). Entsprechende Grenzsteine finde ich nicht, aber der Nachbar sagte mir, dass dort, wo jetzt das Haus steht und der Grenzstein hätte sein müssen, ein Felsbrocken weggesprengt wurde (was vermutlich der Grenzstein war).
Aber 800 Euros... boah ey...
Ich hab den falschen Job.
Gruss
Winni |
| |
04.05.2008, 16:01
|
#13 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 06.05.2006 Ort: zuhause
Beiträge: 10.820
| AW: Grundstücksvermessung (von Amtswegen) die €800.- sparst dir erstmal ... hol die einen Katasterplan mit den Grundstücksmaßen; miß selbst nach und wenn dann sicher bist, holst dir einen vereidigten Vermesser. Die Kosten im Falle, dass das stimmt, was du schreibst, kannst dann mit dem notwendigen juristischen Schritt an den Nachbarn schicken ...
niwashi, der da nicht lange fackeln würde ...
__________________ Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 ) |
| |
05.05.2008, 12:22
|
#14 (permalink)
|
Registriert seit: 13.01.2008
Beiträge: 24
| AW: Grundstücksvermessung (von Amtswegen) Eigentlich wollte ich in meinem nächsten Leben ein Parkhaus am Frankfurter Flughafen bauen, aber Vermesser kommt gleich an zweiter Stelle! |
| |
Forumregeln
| Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten. HTML-Code ist Aus. | | | | Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:42 Uhr. | | |