Hallo Schmetterling,
erst mal
ich kenn mich nicht im Kleingartengesetz aus, aber es ist folgendes:
Das Wasser soll im Winter abgestellt werden, nur aus diesen Grund, daß es kein Frostschaden an der Wasserversorgung gibt.
Solltest Du das Wasser im Garten nicht abstellen, die Leitung friert ein kann die Leitung platzen. Den Schaden geht auf Kosten des Gartenpächters.
Ein Beispiel:
Eine ehemalige Bekannte hatte auch ein Kleingarten gepachtet. Sie hat das Wasser im Winter nicht abgestellt. Die Folge: Leitung fror ein, sie mußte dann im Frühjahr auf eigene Kosten die Leitung
und eine Wasseruhr bezahlen, ferner mußte sie ein Überwasser bezahlen.
Also gilt:
Wasser vor der Frostperiode abstellen
LG
Dieter