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Alt 21.06.2006, 11:55   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 21.06.2006
Beiträge: 8
Standard Sichtschutz im Garten erlaubt??

Hallo,

nachdem unser Garten eine lange lange offene Front zum Fußgängerweg (Spielstraße) hat und wir nicht so begeistert davon sind uns von allen Spaziergängern ins Schlafzimmer und ins Wohnzimmer schauen zu lassen, hätten wir gerne einen Sichtschutz (Rankgitter, Sichtschutzwände aus Holz oder Hecke).

Der Vermieter hat nichts dagegen. Allerdings gibt es in unserer Siedlung nebeneinander drei dieser Häuser mit der gleichen Gartenwohnung. Und die haben alle keine Hecke oder Sichtschutzwand. Sondern nur ein paar Büsche und Sträucher.

Jetzt meine Frage:

Ist es trotzdem erlaubt eine Sichtschutzwand aus Holz (halb offen mit Rankgitter) aufzustellen? Oder kann die Hausverwaltung etwas dagegen sagen (zwecks Einheitlichkeit der einzelnen Häuser).

Wir sind uns total unsicher und möchten natürlich nicht unmengen geld für Sichtschutz ausgeben, wenn wir ihn letztendlich nicht aufstellen dürfen.

Viele Grüße

Michaela
Mikat ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 21.06.2006, 13:30   #2 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.333
Standard

im Bebauungsplan (wenn es denn einen gibt) ist so was geregelt
ansonsten im Rathaus fragen (Bauordnung des Landes); gibt es keinerlei Aussagen dazu, ist ein Sichtschutz erlaubt

niwashi, der jetzt mal keinen blöden Satz anhängt
__________________
Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
niwashi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2006, 12:25   #3 (permalink)
 
Registriert seit: 21.06.2006
Beiträge: 8
Standard AW: Sichtschutz im Garten erlaubt??

Hallo niwashi,

danke für die Antwort....hat uns schon ein ganz gutes Stück weitergebracht.

Einen Bebauungsplan haben wir nur von zwei bestimmten Teilen von Stadtbergen (Markt Stadtbergen bei Augsburg in Schwaben/Bayern) gefunden. Unsere Wohnung fällt dort nicht hinein.
In Bayern allgemein ist ein Sichtschutz erlaubt, solange er nicht höher als 1,80 m ist (hab ich mir von einer Landschaftsgärtnerin sagen lassen).
Von daher denke ich, werden wirs einfach mal versuchen....vielleicht ein bißchen mit Hecke und Strächern kombiniert damits nicht allzusehr nach Schutzbunker aussieht.

Viele Grüße

Michaela
Mikat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2006, 02:56   #4 (permalink)
 
Benutzerbild von genios
 
Registriert seit: 04.08.2006
Beiträge: 244
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Standard AW: Sichtschutz im Garten erlaubt??

Wenn alle Stricke reißen, dann baust Du Dir halt auf einem Meter höhe eine Rankhilfe für die Klematis oder das Efeu. Nach 2 Jahren gefällt Dir das so gut, das Du die Rankhilfe um 50 cm aufstockst. Dann hast Du eine grüne Trennwand, die kann Dir keiner verbieten, da es ja keine Wand ist, sondern ein Pflanzenwuchs.

Kirschlorber hilft da auch schon mal schnell weiter
genios ist offline   Mit Zitat antworten


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