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Alt 03.07.2006, 10:49   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 03.07.2006
Beiträge: 1
Standard Gartenhaus genemigungsfrei

wir möchten in unser Garten ein Gartenhaus und ein Baumhaus bauen
Wie groß darf das Gartenhaus und das Baumhaus eigentlich in BW ohne Baugenemigung sein
Mit einem Grenzabstand 3,00 m
Buchenholz100 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.07.2006, 11:18   #2 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.826
Standard AW: Gartenhaus genemigungsfrei

kann u.a. im Bebauungsplan festgelegt sein
ansonsten in der Gemeindeverwaltung (Bauamt) nachfragen

niwashi, der die Bauregelungen in BW leider nicht kennt ... und dazu ratet unsere Schwaben zu kontaktieren
__________________
Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )

Geändert von niwashi (03.07.2006 um 12:09 Uhr).
niwashi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2006, 12:43   #3 (permalink)
 
Benutzerbild von sunny300
 
Registriert seit: 22.03.2006
Ort: Zwischen Mannheim und Heidelberg in nem Kaff
Beiträge: 702
sunny300 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard AW: Gartenhaus genemigungsfrei

Hallo,

laut unserer Kleingartenordnung in Mannheim ist es erlaubt ein Gartenhaus mit 16qm zuzüglich 5qm überdachtem Sitzplatz zulässig.

Wie das mit dem Baumhaus ist,kann ich nicht sagen,aber ich kann mal nen Vorsitzenden von unserem Verein fragen.


Ich hoffe,das ich dir etwas weiterhelfen konnte.



LG sunny300
sunny300 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2006, 16:47   #4 (permalink)
 
Registriert seit: 05.07.2006
Beiträge: 6
Standard AW: Gartenhaus genemigungsfrei

Hallo

Kommt drauf an, wie und welches.

Müssen Fundamente aus Beton versetzt werden, (muss) man das melden. Wie groß, welche Abstände usw. kommt immer auf das Land, teilweise auf die Gemeinde drauf an.

Aber ich würde da nicht lange rum fragen. Wer viel frägt, erzeugt Aufsehen. Einfach einbissl normal tun, nicht zu gross und nicht zu heftig, dann wird das einfach und unkomplizerit über die Bphne gehen. Mache ich bei soclhen Sachen auch immer.

Ausserdem würde eine Baubewilligung eh wieder viel Geld kosten.
Kanisco ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2006, 19:09   #5 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.826
Standard AW: Gartenhaus genemigungsfrei

Garten ... Kleingartenverordnung ... mache ich bei solchen Sachen auch immer ...

@Buchenholz:
diese Aussagen sind ohne Gewähr, nicht zitierbar und haben keinen rechtlichen Halt ...
inzwischen sind mir Fälle bekannt, bei denen die Häuschen (kleiner als 16m²) wieder abgerissen werden mußten;
also lieber bei der Gemeinde eine Anfrage machen - die kostet noch nichts, oder noch besser und unverbindlicher nimm Einsicht in den Bebauungsplan

niwashi, der nur warne möchte vor großen und teuren Enttäuschungen ...
__________________
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niwashi ist offline   Mit Zitat antworten


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