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Alt 21.07.2007, 11:32   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 21.07.2007
Beiträge: 1
Standard Die Buchenhecke des Nachbarn

Hallo erstmal.

Also ich habe folgendes Problem mit der Buchenhecke des Nachbarn. Es handelt sich um zwei Privatgrundstücke. Die Buchenhecke steht vollständig auf des Nachbarn sein Grundstück sie wächst ziemlich weit auf mein Grundstück. Ich war heute schon beim Nachbarn und habe ihn höflich gebeten die Hecke in den nächsten zwei bis drei Wochen schneiden zu lassen. Er sagte mir das er die Hecke erst im Oktober schneiden wird. Jetzt weiß ich nicht ob und wie er dazu verpflichtet ist die Hecke früher zu schneiden. Dann sagte er auch noch das ich dazu verpflichtet sei die Blätter die von meinem Kastanienbaum die im Herbst auf sein Grundstück fallen zu entfernen. Gibt es irgendwo eine Möglichkeit sich genau zu informieren wer zu was verpflichtet ist.

MfG

Andreas
Namrasit ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 21.07.2007, 11:48   #2 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.385
Standard AW: Die Buchenhecke des Nachbarn

was heißt ziemlich weit? 50cm? 1m?

1) Hecke ist auf Aufforderung zu schneiden, sofern dies nicht in Vogelnistzeiten fällt (ist beim Landratsamt oder Gemeindeamt zu erfragen)
2) das Laub gehört ihm wie die Früchte, die auf sein Grundstück fallen

niwashi, der eine gütliche Einigung suchen würde ...
__________________
Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
niwashi ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2007, 18:25   #3 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von bolban
 
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Nur ein Berg
Beiträge: 4.046
Standard AW: Die Buchenhecke des Nachbarn

Oh Gott, wie furchtbar. Also da würde ich auch versuchen keinen Krieg anzufangen.
Sobald irgendeiner bei sowas meint, dem anderen mit der Gesetzeskeule zu kommen,
ist das mit dem nachbarschaftlichen guten Beziehungen meist vorbei.

Ich sollte mal eine Hecke von jemandem schneiden, die lag genau auf der Grenze, so
das mein Auftraggeber mich ernsthaft anwies, dann auch nur die Hälfte der Hecke zu
schneiden....auch oben!!!
Das hab ich natürlich nicht gemacht, die Mehrzeit war gering und die Arbeit ordentlich!

Geh zum Landratsamt und lass Dich aufklären, danach haste harte Fakten und musst
Dich nicht gaengeln lassen. Schliesse mich außerdem Niwashi an.


cu


__________________
.
"Mungobohnensprossen schmecken am besten, wenn man sie kurz vor dem Servieren durch ein saftiges Steak ersetzt."
bolban ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2007, 10:03   #4 (permalink)
 
Registriert seit: 30.12.2006
Beiträge: 171
Standard AW: Die Buchenhecke des Nachbarn

hallo,,schneide die hecke nach schriftlicher aufforderung mit dem netten hinweis...leider sei ohne schriftliche auff-forderung es nicht rechtswirksam und setze frist..wenn er dann nicht handelt,kannst du bei berechtigter beeinträchtigung sogar die schnittkosten geltend machen..

aber einfacher ist es so..

schneide nett mit der heckenschere und lege den schnitt unter die hecke

wir haben bei einem vermieteten haus einen wohnungsgenossenschaft als nachbar ,da schnitt der hausmeister und meinte ,er könnte die äste ruhig auf unserem grundstück liegenblassen..

wobei die hecke schon weit auf unser grundstück reicht..

als die mieterin ihn aufforderte,es sofort wegzunehmen..meinte er..ja irgendwann später..

daraufhin schnappte sie sich den schnitt und warf ihn über die hecke auf das nachbargrundstück...

es geht auch sofort..
meinte sie nur.. noch als antwort dazu!!


und nun tut der so..als hätte es diesen konflikt nie gegeben,wenn ich ihm mit humor draufanspreche..stellt sich blöd..

ja so ist es,wenn männer von frauen kritisiert werden..

ich fand unsere mieterin einfach klasse!


mein mann hat nun die hecke bis zur grenze zurückgeschnitten,als er den masten für satellitenanlage in dem bereich setzte..

und die äste kamen auch sofort aufs nachbargrundstück zurück..wir legen kein wert drauf..

da wurde eine hecke mal wirklich kahl..weil viel zu wenig geschnitten früher...

herzlicher gruß
färbergärtnerin ist offline   Mit Zitat antworten


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