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13.12.2011 17:28 #76Moderator
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AW: Aus gegebenem Anlass!Einspruch! Eine Abmahnung ohne Orginalvollmacht kannst Du schon mal in die Tonne treten. Außerdem sind Endverbraucher nicht verpflichtet, ihre E-Mails zu öffnen. Insofern nutzt der Nachweis, etwas abgeschickt zu haben, gar nichts, solange der Empfang nicht bestätigt wurde.
Tono... Müllton(n)e
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13.12.2011 17:54 #77
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AW: Rechnung für downloadad 1: Es war ja nicht so, dass ich den Juristen gefragt hätte, nein, der gab den Rat aus freien Stücken, von sich aus. So wie es Juristen in Foren halt gerne tun.
Das heißt natürlich weiterhin noch lange nicht, dass man sich um deren Rat scheren sollte.
ad 2: http://www.golem.de/1002/72859.html
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13.12.2011 19:26 #78Moderator
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AW: Rechnung für downloadad 1: Bleiben wir beim Bsp. mit dem Blinddarm. Jeder Hypochonder erkennt bei sich die gleichen Symptome. Der auf einen anderen Fall nachgelesene Rat ist soviel Wert, wie er dich gekostet hat. Nämlich nichts.
ad 2: Ich gebe wenig auf vereinzelte Meinungen eines Landgerichts. Diese Rechtsauffassung dürfte die Kammer dort höchst exklusiv innehaben.
Tono... Besservisier
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15.12.2011 19:31 #79
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AW: Rechnung für downloadMein Sohn (13) war so clever und hatte gleich 3 (DREI) angebliche Verträge von Opendownload (die heißen heute mal wieder ganz anders) am Hals. Ich habe denen für jeden "Vertrag" ein vorgefertigtes Schreiben der Verbraucherzentrale zukommen lassen. Sinngemäß stand dort drin, dass mein Sohn ohne Einwilligung seiner Erziehungsberechtigten rechtlich gar keine Verträge abschließen darf und somit kein rechtsgültiger Vertrag entstanden ist.
Natürlich hat das keine Menschenseele dort interessiert, wenn es überhaupt gelesen wurde. Wir wurden mit Schreiben für alle drei Verträge bombardiert, schließlich kam Olaf ins Spiel, der umfangreich sein Pulver verschoss. Schließlich, nach etlichen Zahlungsaufforderungen, Mahnungen (natürlich + Gebühren) wurden wir ans Inkassobüro weiter gereicht! Auch dort kündigte man uns mehrfach Zeiten an, an denen die "bösen Männer" kommen und das Geld abholen würden.
Habe derzeit viel darüber gelesen! Der Rat war, den Vertrag zu kündigen oder ihm zu widersprechen, ansonsten Ruhe zu bewahren und alles Weitere zu ignorieren (natürlich muss man Widerspruch einlegen wenn man einen Mahnbescheid bekommt, bekommt man aber in der Regel nicht). Die Schreiben werden eh nicht gelesen oder beachtet. Das Porto kann man getrost sparen und wenn man unbedingt Schreiben möchte ein Tagebuch kaufen
Wenn die 500 Schreiben verschicken und auch nur die Hälfte dieser Leute zahlt, kann man den Rest noch anständig bedrohen (einige weitere zahlen sicher auch noch), der Rest ist egal. In der Regel wird da gar nicht so ein Aufwand betrieben, da eben auch gar keine berechtigte Forderung besteht.
Möchte ausdrücklich niemandem einen rechtlichen Rat geben, vertrete nur meine Meinung und bleibe cool
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16.12.2011 12:00 #80
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AW: Rechnung für downloadGegen diesen Anbieter ist eine Sammelklage eingereicht worden und die "Firma" ist abgemahnt worden.
Mir wurde auch von deren Seite mit Anwalt, Inkassobüro, Schufa, Mahnbescheid und gerichtlicher Klage gedroht. Der Anwalt, dem ich auf sein unberechtigtes und dreist aufgesetztes Schreiben geantwortet hatte, wollte mich sogar wegen Verleumdung verklagen.
Diese Firma hatte damals auf ihrer website keinen Betrag für ein Abo, was man angeblich eingeht, ausgewiesen, wollte dies aber den Betroffenen einreden.
Man wollte mir mit einem link zu ihrer website beweisen, daß gleich auf der ersten Seite und auf den ersten Blick eindeutig ein Abo und ein dafür zu zahlender Betrag ersichtlich sei.
Ich konnte anhand eines scrennshots nachweisen, daß dies bei meinem ersten Besuch auf dieser Seite nicht so war.
Über Nacht hatte sich eigentümlicherweise das gesamte Layout geändert, da man ahnte, Ärger stünde ins Haus.
Daß die sich inzwischen anders nennen, kann ich mir gut vorstellen.
Was ich immer noch seltsam finde, daß es Leute gibt, die da einfach so zahlen.
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20.12.2011 11:06 #81
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AW: Rechnung für downloadWeil sich viele nicht Trauen dagegen vorzugehen!
Mein Mann und ich bekammen auch voriges jahr Post,
vom Anwalt dessen name hier bereits genannt wurde.
Wir sollten für ein Programm Update bezahlen.
Das konfuse wir hatten und kannten dieses Programm nicht,
Also Einschreibe mit rückschein mit der Aufforderung uns einen
Beleg über den kauf des Programm Updates.
wir erhielten nie eine Antwort!
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20.12.2011 16:44 #82
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20.12.2011 19:37 #83Moderator
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AW: Rechnung für downloadhoppala, die Seite funzt nicht mehr ...
aber die: http://www.antispam-ev.de/forum/
niwashi trauert ...



