Hallo
Hab da mal eine Frage, liege deswegen mit meinem Vermieter im Klinsch.
Ab oder bis wann darf man in Niedersachsen eine Buchenhecke schneiden? (Vogelschutz)
§ 37 Abs. 3 NNatG
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen in der freien Natur und Landschaft Hecken und Gebüsche heimischer Arten und außerhalb des Waldes stehende Bäume nicht zurückgeschnitten, gerodet oder erheblich beschädigt oder zerstört werden.
Formschnitte/Unterhaltungsschnitte einer Gartenhecke sind aber erlaubt. Schau trotzdem vorher nach, wen Du störst.
Bye
-John
__________________ Fülle Deine Tage mit Leben, nicht Dein Leben mit Tagen.
Der § 37 Abs. 3 NNatG gilt nur "in der freien Landschaft" - dort ist nämlich die Gültigkeit des Gesetzes. Am Ortsschild ist Schluss. Innerhalb bebauter Gebiete gelten hingegen die Satzungen der jeweiligen Kommune, z.B. eine Baumschutzsatzung (manche Kommunen haben keine.). Bei der Gemeinde/Stadtverwaltung anrufen und fragen!