AW: Gartenhaus genemigungsfrei Garten ... Kleingartenverordnung ... mache ich bei solchen Sachen auch immer ...
@Buchenholz:
diese Aussagen sind ohne Gewähr, nicht zitierbar und haben keinen rechtlichen Halt ...
inzwischen sind mir Fälle bekannt, bei denen die Häuschen (kleiner als 16m²) wieder abgerissen werden mußten;
also lieber bei der Gemeinde eine Anfrage machen - die kostet noch nichts, oder noch besser und unverbindlicher nimm Einsicht in den Bebauungsplan
niwashi, der nur warne möchte vor großen und teuren Enttäuschungen ...
__________________ Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 ) |