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11.09.2011 19:11 #1Zu welchem Grund- / Flurstück gehört ein Baum?
Hallo!
Habe folgende Frage:
Ein Baum steht seit langem auf einem Stück Land und gehört nach dem Flurplan zu einem Flurstück xy. Dann wird seitens der Gemeinde dieses Land als Bauland deklariert und in neue Flurstücke aufgeteilt. Der Baum gehört immer noch zum Flurstück xy. Der Baum ist geschützt und darf nicht gefällt werden.
Dann werden Grundstücke seitens der Gemeinde verkauft. Der Baum ist bereits alt und groß und der Baum steht exakt auf der Grundstücksgrenze nach Ziehung der Grenzlinien nach Angaben des Bebauungsplans.
Der Baum wird krank und es ist absehbar, daß er wahrscheinlich in absehbarer Zeit gefällt werden muß. Es soll nun:
1. Die Stadt benachrichtigt werden und ggf. ein Experte den Baum und dessen Standsicherheit geprüft werden.
2. Im Falle einer Fällgenehmigung, diese auch vorgenommen werden.
Der Nachbar des Eigentümers von Flurstück xy sagt, nach dem Flurplan stehe der Baum ganz auf xy und dessen Eigentümer müsse für die Kosten aufkommen.
Frage:
Wer ist für die Kosten verantwortlich?
Wird in der Tat (egal ob der Baum de facto auf der Grundstücksgrenze steht) ein Baum immer exakt einem Flurstück zugeordnet?
Kennt sich einer von Euch damit aus?
LG Mutts
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12.09.2011 08:49 #2AW: Zu welchem Grund- / Flurstück gehört ein Baum?
zuerst mal soll ein Vermesser die genaue Lage des Baumes feststellen!
Grenzbäume sollten eigentlich vertraglich festgeschrieben sein; was hier nun nicht geschehen ist;
niwashi wartet das Vermessungsergebnis ab ...
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12.09.2011 10:46 #3AW: Zu welchem Grund- / Flurstück gehört ein Baum?
Es gibt die " Baumschutzsatzung, die auch örtlich ausgelegt wird", dort kann man genaue Auskünfte über Standort-Zugehörigkeit eines Baumes zum Flurstückes erfragen,
eben so, wer für die Entsorgung und Kosten zuständig ist.
Die Frage ist allerdings zu meist durch einen Rechtsanwalt zu klären, weil das Auslegungssache ist...meine Erfahrung damit!
LG
Mo
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12.09.2011 20:46 #4AW: Zu welchem Grund- / Flurstück gehört ein Baum?
Hallo ihr zwei!
Erst mal danke für die Antworten.
@Niwashi:
Die Grundstücke sind ja vermessen, ob dabei die Koordinaten des Baumes festgelegt wurden ... keine Ahnung, müßte ich nachschauen. Aber schon rein optisch ist die Stammmitte eher beim zahlungsunwilligen Nachbarn lokalisiert.
@Mo:
Das Grundstück xy wurde von der Stadt über Bieterverfahren erworben. Wir wollten bei dem freundlichen Herrn der Stadt nachfragen, der uns damals bzgl. des Verkaufs beraten hat. Wir hoffen, daß er Genaueres weiß.
Ansonsten - auf Rechtsmittel wollten wir in jedem Falle verzichten, wir wollen noch ein paar Jährchen in Frieden mit unseren Nachbarn leben ...
Wir hatten nur gehofft, daß sich unser Nachbar (der in der Tat finanziell dünner dran ist als wir) wenigstens ein wenig an den anstehenden Kosten beteiligt.
Zumindest könnte ein schlagkräftiges Argument dazu dienen, daß er sich (was er über vielfältige berufliche Beziehungen kann) mit mehr Elan nach einer preiswerteren Möglichkeit für die Bühne und einer Firma für Baumfällungen ohne Totalschaden am Garten ...
... umtut.
Mutts
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12.09.2011 21:13 #5AW: Zu welchem Grund- / Flurstück gehört ein Baum?
Ja, das kann ich gut verstehen, wer hat schon gerne Streit mit dem Nachbarn.
Leider ist so eine Verwaltung nicht immer sofort dabei, wenn ein Baum aufgenommen werden soll, es gibt zwar ein Baumkataster, aber die Grauzone ist doch sehr groß, ich kenne zur Genüge.. Jede Vermessung kostet erst mal Geld und wenn der Baum ungünstig steht... Flurstücke können zu dem auch im nach hinein verändert werden und dann wird eine private Sache draus, ob man sich vielleicht doch die Sache teilt..
Es ist eine schwerwiegende Sache, wir selber haben diesesProblem an 2 Stellen mit 2 Nachbarn und uns entstehen Sachschäden.
Mo, die aber immer noch dran glaubt mit denen reden zu können..
Kannst Du mit denen reden?
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13.09.2011 00:07 #6AW: Zu welchem Grund- / Flurstück gehört ein Baum?
Reden schon, Mo, wir haben schon zwei Anläufe hinter uns ... aber jedes Mal kam das Argument ... "Nach dem Flurplan steht der Baum komplett auf Eurem Grundstück .. ich hab' nix damit zu tun ..." ... de facto steht er aber auf der Grundstücksgrenze und die Stammmitte ist beim Nachbarn.
Wir wären ja liebend gern bereit 2/3 der Kosten zu tragen, der Nachbar hat's wirklich nicht so dicke ... aber mich ärgert's ein wenig, daß er von vorneherein abblockt.
Ich denke, wir versuchen jetzt erstmal bei der Stadt Fakten raus zu kriegen und werden dann nochmal einen Anlauf starten.
Mutts
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13.09.2011 01:14 #7AW: Zu welchem Grund- / Flurstück gehört ein Baum?
Den einzigen Tipp den ich Dir noch geben kann, einen Bildausschnitt mit genau sichtbarer Bemaßung zu erstehen, um Klarheit zu bekommen.
Es ist schade, das man als Nachbar bei solchen - eigentlich durch die Nachlässigkeit der Verwaltung, die das natürlich nicht zugeben würde- Ergebnissen immer einen Tanz veranstalten muß um sich gütig zu einigen.. Es müßte doch beiden Parteien daran gelegen sein, einen guten Abschluss zu bekommen... na ja...
Mo, die dir Glück wünscht!
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13.09.2011 08:09 #8
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13.09.2011 09:21 #9AW: Zu welchem Grund- / Flurstück gehört ein Baum?
@beraufsepp
Klar gibt's Grenzsteine. Das Grundstück wurde ja erst vor 5 Jahren vermessen. Es gibt auch keinen Zweifel daran, daß der Baum auf der Grundstücksgrenze steht ... das weiß selbst der Nachbar. Das einzige Problem ist, daß der Baum auf der Flurkarte auf unserem Grund steht ... das ist wie Mo schon sagte, einfach eine Ungenauigkeit der Karte in der Ausfertigung.
Meine Frage war halt - was ist rechtlich verbindlich - die Flurkarte und deren Eintragung oder der wahre Sachverhalt ?
Oder andersherum gefragt - müßte ich erstmal über 10 Dienstwege die Ausfertigung einer korrekten Flurkarte beantragen, um den Nachbar zu überzeugen?
Mutts
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25.09.2011 19:14 #10AW: Zu welchem Grund- / Flurstück gehört ein Baum?
So, es gibt eine aktuelle Lage:
Wir haben endlich den freundlichen Herrn von der Stadt erreicht. Er hat auch gleich auf seinen aktuellen Flurplänen nachgeschaut und siehe da, der Baum steht genau auf der Grundstücksgrenze ....
... abgesehen davon, meinte er, wären nicht die Eintragungen in den Flurplänen, sondern die de facto Verhältnisse - also Baum steht auf der Grenze - entscheidend für die rechtliche Lage.
Wir haben nun kommenden Mittwoch ein Treffen mit unseren Nachbarn - ja, Nachbarn = Plural. Das Nachbarhaus beherbergt zwei Eigentumswohnungen und der Teilungsvertrag sieht ein gemeinsames Grundstück mit Sondernutzungsrechten vor. Also sind jetzt drei Parteien an dem Projekt "Was machen wir mit dem Baum?" beteiligt ...
... die anderen haben aber auch nicht mehr Geld als die ersten ... 
Die Frage, die alle Parteien sich stellen, was kann man sinnvoll machen?
1. Baum komplett mit Wurzel raus - schwierig bis unmöglich, da dann insbesondere unser Garten schwere Schäden durch das Entfernen des Wurzelstocks davon tragen würde
2. Stamm bodengleich entfernen - treibt es dann aus dem Stumpf wieder aus?
3. Ein gutes Stück vom Stamm stehen lassen - hat der Baum eine Chance zur neuen Kronenbildung ? Ist er dafür schon zu krank?
Im Moment tendieren wir zum Begutachten durch einen Experten, der uns mehr sagen kann.
Aber vielleicht habt Ihr noch gute Ideen, worüber wir nachdenken sollten / könnten?
Hier mal ein Bild vom traurigen Ist-Zustand:

Gemeine Esche
Alter: ?
3-stämmig, davon 2 im Kronenbereich nahezu kahl seit letztem Jahr. Die Belaubung wurde in den letzten 4 Jahren zunehmend dünner.
Einige Aststummel von früheren Schnitten auch auf mittlerer Stammhöhe schwärzlich verfärbt.
Einige Wasserreiser im unteren Stammteil.
Keine Samenbildung mehr seit diesem Jahr. Letztes Jahr bereits schon wenig.
Wir müssen auf jeden Fall eine Fällungsgenehmigung beantragen, die kann ohne weiteres oder auch nach Begutachtung durch die Stadt vor Ort erfolgen. Das wissen wir erst hinterher ...
Getan werden muß etwas, da viele - auch große - Äste morsch sind und beim leisesten Lüftchen in die Gärten prasseln ... da waren schon welche drunter, die ich lieber nicht auf dem Kopf wiederfinden möchte ...
LG MuttsGeändert von Mutts (25.09.2011 um 19:23 Uhr)
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19.11.2011 16:12 #11AW: Zu welchem Grund- / Flurstück gehört ein Baum?
Vor einiger Zeit haben wir uns mit den Nachbarn getroffen - Ergebnis:
Nachbarn und Muttsens teilen sich die "Kosten" dadurch, daß wir den Baum gemeinsam wegmachen. Nachbar hat professionellen Baumsteiger als Kumpel ... wie zu erwarten war bei unserem Nachbarn ...
... er besorgt Hubwagen und Arbeitsgerät, wir schaffen den Baum alle zusammen in Richtung Boden und Kumpel kriegt als "Lohn" das Holz.
So geht es dann wohl ... derzeitige Planung: Am 3. Dezember - so das Wetter paßt - fällt er, der Stamm wird bodengleich abgesägt und der Wurzelstock verbleibt im Boden. Ich hoffe, daß das auf Dauer keine Probleme machen wird ...
Mutts ... die noch den Meisenkasten umziehen muß ....
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