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11.06.2007, 17:51
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#16 (permalink)
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Registriert seit: 22.04.2007 Ort: MOL, Brandenburg
Beiträge: 565
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens Zitat:
Zitat von Tono Wer gegen welchen Nachbarn etwaige Ansprüche hat, ist auf Landesebene also nicht geregelt. Wär ja noch schöner... | das ist so nicht ganz richtig...........
es gibt bundesländer, in denen generell eine einfriedungspflicht besteht, dort hat man natürlich das recht darauf, dass der nachbar dieser pflicht nachkommt.......
weiterhin ist in manchen wohngebieten mit bebauungsplänen das thema einfriedung festgelegt, auch daran hat man sich dann zu halten.
und spätestens dann, wenn man z.b einen hund, kinder oder ähnliches hat, was unerlaubt in nachbars garten rumflitzen kann, ist man sowieso verpflichtet, mit einer entsprechenden einfriedung dafür zu sorgen, dass das unterbleibt. Zitat:
Zitat von Tono Zuständig für Rechts? für Links?
Von wo aus gesehen? Von hinnen oder drüben, drunten oder droben...
So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört. | das liegt wohl daran, dass sich das problem "einzäunung" für dich noch nicht gestellt hat.......... meines wissens ist inzwischen in fast allen bundesländern im nachbarschaftsrecht geregelt, wer welchen zaun zu setzen hat............ oft genug ist sogar vorgegeben, wie hoch dieser mindestens zu sein hat und maximal sein darf.....
hier in brandenburg kenne ich die entsprechenden vorschriften bald auswendig, in anderen bundesländern hab ich mich noch nicht damit befasst.
liebe grüße
chinni - die nur auf einer seite nachbarn hat und sich mit diesen superklasse versteht -
__________________ Liebe Grüße Anja |
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11.06.2007, 22:07
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#17 (permalink)
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Registriert seit: 12.07.2006 Ort: Am Fuß der weiß(blau)en Berge
Beiträge: 3.449
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens Anja,
Du bringst in deiner Argumentation so manches durcheinander. Bundesrecht mit Landesrecht zum Beispiel. Auch ist mir das alles etwas zu pauschal. Wenn Du "Bundesländer" zitierst, in denen etwas geregelt sein soll, was konkret Ansprüche des einen Nachbarn gegen den anderen regelt, dann sei so gut, gib mir wenigstens die Chance nachzulesen, was Du konkret meinst.
So gibt es etwa klare Kompetenzen, die dem Bund vorbehalten sind. Sämtliche Haftungsregelungen etwa sind nicht Ländersache, sondern obliegen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Dazu gleich mehr.
Zum Thema Bebauungspläne ist meine Rechtsauffassung hinreichend dokumentiert. Ich wiederhole es aber gerne immer wieder, weil es mich seit Jahren ärgert:
Ich halte es für rechtlich bedenklich, was sich die Gemeinden bei der Erstellung ihrer Bebauugspläne herausnehmen. Man sieht im Ergebnis ja auch, was dabei heraus kommt. Oder gefallen dir diese 08/15 Neubausiedlungen, in denen sich alle Häuser irgendwie ähneln? Das ist falsch verstandene Gesetzesauslegung des Baugesetzbuches. Das "Einfügen in die Eigenart der näheren örtlichen Umgebung" (war es § 34 BauGB?) meint eben nicht, dass alles bis zum Kniestock identisch festgelegt werden muss. Damit sollen eigentlich solche architektonischen Monster wie z.B. die Philharmonie am Gasteig in München verhindert werden (womit ich nichts gegen die perfekte Akustik im Konzertsaal gesagt haben will).
Zurück zum Thema Einfriedung. So wie Du es darstellst ist es einfach nicht richtig.
Niemand kann dich ohne trifftigen Grund zwingen, eine Mauer zu setzen. Ebensowenig einen Zaun oder eine Hecke. Bebauungspläne oder Landesgesetze, die aber solches festlegen, halte ich für angreifbar, weil sie in die Kompetenzen des Bundes eingreifen. Und dort findet sich nichts dergleichen.
Bebauungspläne haben nicht die Aufgabe, Gefahren zu verhüten, sondern sie sollen für eine geordnete Stadtentwicklung sorgen. Alles, was darüber hinaus geht, hat in einem Benauungsplan nichts verloren (s.o.).
Aus Gründen der Verkehrssicherung gibt es aber gewiss kein Gesetz, welches dazu zwingt, ohne konkreten Anlaß das eigene Grundstück zu umzäunen. Wenn von einem Grundstück nämlich keine Gefahren ausgehen, dann verstiesse eine solche Regelung nicht zuletzt auch gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das Übermaßverbot und gegen das Willkürverbot. Wenn das Nachbargrundstück zum Beipiel mir selbst gehört, wer will mir ernsthaft weismachen, ich müsse eine Grenze ziehen lassen? Absurd!
Tono... gespannt auf deine Fundstellen
__________________ Ich schreibe hier nur aus Spaß! |
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11.06.2007, 22:16
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#18 (permalink)
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Registriert seit: 22.04.2007 Ort: MOL, Brandenburg
Beiträge: 565
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens tono, wenn du in ruhe gelesen hättest, dann hättest du gemerkt, dass ich nichts durcheinanderbringe, aber gut..........
und es war nie die frage, ob irgendwelche gesetze oder bebauungspläne bedenklich oder rechlich angreifbar sind........... rechtlich angreifen kann man erstmal alles, die erfolgsaussichten mögen in diesem falle sogar gar nicht so gering sein, aber es ist alles eine frage der verhältnismäßigkeit.
fakt ist, dass es diese vorschriften gibt und kein normaler mensch wird sich wegen nem gartenzaun nen jahrelangen rechtsstreit ans bein binden umd einen bebauungsplan oder noch besser das vom bundesland festgelegte nachbarschaftsrecht angreifen...............
chancen nachzulesen wovon ich spreche, hast du, wenn du google oder eine andere suchmaschine bedienen kannst reichlich und da ich daran nicht zweifle, wünsche ich dir viel spaß beim schmökern
ach ja, die verkehrssicherheit hast du ins spiel gebracht, also fordere mich bitte nicht auf, dafür irgendwelche nachweise zu erbringen............... alles andere findest du in den tiefen des internets reichlich...........
__________________ Liebe Grüße Anja |
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12.06.2007, 00:16
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#19 (permalink)
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Registriert seit: 12.07.2006 Ort: Am Fuß der weiß(blau)en Berge
Beiträge: 3.449
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens Hoppla! Ich lese sehr ruhig und genau. Aber Du weichst aus. Wenn Du behauptest, es gäbe Gesetze mit einem bestimmten Inhalt, dann nenne mir wenigstens deren konkreten Inhalt, damit ich in meinem Archiv suchen und nachlesen kann, was Du meinst und ob Du vielleicht einen Gesetzeswortlaut mißinterpretierst. Mich auf Google zu verweisen ist in etwa so naiv, wie wenn Du mich jetzt zu Wikipedia geschickt hättest.
Tono... etwas enttäuscht
__________________ Ich schreibe hier nur aus Spaß! |
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12.06.2007, 10:21
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#20 (permalink)
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Registriert seit: 22.04.2007 Ort: MOL, Brandenburg
Beiträge: 565
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens guten morgen,
tono, ich hatte mir sogar die mühe gemacht, dir 3 links rauszusuchen, obwohl es ja nun wirklich nicht meine aufgabe ist, dir infos zu einem thema, das dich inteessiert zu suchen, aber nun werde ich mich aus einem ganz anderen grund hier ausklinken:
ich finde es absolut nicht schlimm, dass wir beide bei diesem thema verschiedene meinungen darüber haben, was richtig und was falsch ist. gott sei dank leben wir in einem land, in dem es einem weitgehend erlaubt ist, seine meinung zu haben und auch zu vertreten. auch in so einem forum finde ich es nicht weiter schlimm, im gegenteil. so eine plattform lebt auch von der kontroverse, von der diskussion miteinander.
ABER............
das gilt für mich nur solange, wie solche diskussionen - oder von mir aus auch "meinungsverschiedenheiten" - sachlich bleiben, in dem moment wo jemand so wie du in deinem letzten beitrag unsachlich wird und jemanden persönlich angreift ("naiv"), ist für mich schluss mit lustig und damit auch schluss mit dem konstruktiven meinungsaustauch.
so, ein letztes wort noch: nein, ich habe nichts mißinterpretiert, ich bin durchaus in der lage den inhalt eines gesetztes zu verstehen und korrekt zu interpretieren und nun "auf nicht mehr wiedersehen" hier in diesem thema.........
anja - sehr enttäuscht darüber, dass ein erwachsener nicht sachlich diskutieren kann ohne persönlich anzugreifen -
__________________ Liebe Grüße Anja |
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