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09.06.2007, 13:14
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#1 (permalink)
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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 3
| Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens  Hallo,
Ich habe vor einem guten Jahr ein Reihenhaus mit einem Handtuchgroßem Garten gekauft. Nun ist vor 2 Wochen im Nebenhaus ein neuer Eigentümer eingezogen und erwartet von mir, das ich den Zaun zwischen unseren Grundstücken bezahle.
Er ist der Meinung, der Eigentümer ist für die linke Seite Gartenzaun zuständig.
Andere Hausbesitzer sagen, ich bin für die rechte Seite vom Hauseingang gesehen zuständig. Was stimmt denn nun???? |
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09.06.2007, 13:37
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#3 (permalink)
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Registriert seit: 09.06.2007
Beiträge: 3
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens Hallo Mantasani,
ich kann natürlich nicht sagen wie nützlich oder sinnvoll meine Tipps sind, aber ich kann Dir meine/unsere Erfahrung mitteilen:
1. Zunächst einmal scheint mir das keine Gute Nachbarschaft, wenn man gleich darauf pocht einen Zaun zu ziehen, den aber der andere zu bezahlen hat.
2. Niemand kann Dich verpflichten einen Zaun zu bauen (war bei uns genau so - wenn er einen will, soll er sich einen bauen; kann Dich dafür normalerweise nicht zur Kasse bitten, da es sein eigener Wunsch ist.
3. Im Normalfall zäunt derjenige sein Grundstück ein, welcher als erster da ist - ist ja immer auch eine Geschmackssache so ein Zaun. Und wenn er dann schon mal da ist und dein Eigentum, kann niemand mehr etwas machen.
Also:
.......... lass ihm doch "seinen" Zaun bauen und ermutige ihn noch in seinem Wunsche, indem Du ihm einen Zaun ganz nach seinen Vorstellungen bauen läßt - his private Jail!
Liebe Grüße,
Rentnerwiese |
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09.06.2007, 16:21
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#4 (permalink)
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Registriert seit: 12.03.2007 Ort: Sachsen
Beiträge: 6.831
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens Wie es rechtlich ist weiss ich zwar nicht ich würde aber sagen entweder von beiden Seiten die Hälfte oder halt eine Seite allein ist doch fair gegenüber allen oder.Wenn ihr kein macht kannst du dann wenn er einen hat besser mit seinen Hund spielen.
__________________ Gruß Gerd
Man schätzt das Leben erst dann, wenn man weiß das das Leben gleich zu Ende ist. |
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09.06.2007, 19:28
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#5 (permalink)
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Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 344
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens Fände ich auch am besten, wenn beide die Hälfte des jeweiligen Zaunes finanzieren da ja sonst andernfalls der, der das letzte Grundstück hat, zwei Seiten bezahlen müsste.
Bleibt auch noch die Frage wer den Zaun hinten bezahlt, wenn dort noch ein weiteres Grundstück ist.
Ich selbst halte es so, das ich lieber den Zaun selber baue, als das ich da so ein hässlichen Maschendrahtzaun vor die Nase bekomme.
Sharif |
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09.06.2007, 22:28
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#6 (permalink)
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Registriert seit: 12.03.2007 Ort: Sachsen
Beiträge: 6.831
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens Und dann noch den Knallerbsenstrauch nein da würd ich lieber ne große Mauer ziehen um solche nicht zu sehen.
__________________ Gruß Gerd
Man schätzt das Leben erst dann, wenn man weiß das das Leben gleich zu Ende ist. |
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10.06.2007, 08:53
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#7 (permalink)
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Registriert seit: 22.04.2007 Ort: MOL, Brandenburg
Beiträge: 565
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens guten morgen,
entgegen einiger meinungen hier, ist es eben doch so, dass es je nach bundesland geregelt ist, wer für welchen zaun aufzukommen hat und ob ein zaun sein "muss" oder nicht.
hier in brandenburg ist jeder für den zaun an der rechten grundstückseite ( von der straße aus aufs grundtück schauend gesehen) zuständig und wenn es noch einen nachbarn an der "kopfseite" des zaunes gibt, wird dieser zaun von beiden parteien zur hälfte übernommen.
auch die verpflichtung für eine "ortsübliche einfriedung" des grundstückes gibt es hier, was ortsüblich ist und was nicht entscheidet im zweifelsfall die gemeinde. dort auf dem bauamt kann man auch erfragen, was für vorschriften es gibt und was ortsüblich ist und was nicht.......
in einigen bundesländern gibt es auch vorschriften, wie hoch ein grenzzaun sein darf, so dass z.b die öfter verwendeten sichtschutzzäune (1.80 hoch) dort zumindest nicht als grenzbebauung erlaubt sind, sondern nur mit entsprechendem grenzabstand.
ansonsten einfach mal mit dem entsprechenden bundesland googlen "brandenburg nachbarschaftsrecht zaun" bringt mir zum beispiel jede menge seiten, die mich über das informieren, was ich ja schon weiss.
tja, das thema maschendraht ist so nen problem für sich..........
wir stehen auch gerade vor der aufgabe, eben die rechte grundstücksseite neu zu machen........... das ganze muss bezahlbar bleiben, sollte halbwegs nett aussehen, optisch zur linken seite (die ja dem nachbarn "gehört") passen und vor allem muss es wildschweinsicher sein und nicht zu schwer aufzubauen.............. ach ja und das ganze bitte für 75 meter..... so lange ist nämlich die rechte seite........
__________________ Liebe Grüße Anja |
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10.06.2007, 13:11
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#8 (permalink)
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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 3
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens Hallo Chinni,
Vielen Dank für die Antwort, - das mit der rechten Seite ist auch das, was ich gehört habe. Den Tip mit dem Googlen werde ich heute abend ausprobieren, wenn die herrliche Sonne untergeht : )
Ich bin allerdings auch der Meinung, das so etwas nicht der beste Start in eine gute Nachbarschaft ist. Ich hatte dieselben eingeladen, bei einer Tasse Kaffee die Gartengestaltung zu besprechen und dann so was.
Der Zaun ist auch nicht von mir gewünscht, ich hatte einen mittlerweile von Ranken zugewachsenen ca 50 cm hohen Zaun gestellt, weil sich der Hund der Vormieter unsere Seite als Klo ausgesucht hatte.
Vorher gab es überhaupt keinen Zaun um die Gartenfläche für alle zu vergrößern.
Doch nun wird ein neuer - hoher Zaun gewünscht - Schade.
Vielen Dank an alle für das Meinungsbild |
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10.06.2007, 13:24
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#9 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 20.12.2005 Ort: Nur ein Berg
Beiträge: 4.025
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens Hi,
ich hab' zufälligerweise grade ein Buch ausgeliehen, mit dem Titel, "Gartenrecht für jedermann". Da gibt's aber Unterschiede von Bundesland zu BL, aus welchem kommst Du? |
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10.06.2007, 13:41
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#10 (permalink)
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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 3
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens Hallo Bolban,
ich komme aus Bremen.
Hier gibt es solche Gestze anscheinend nicht : )
Hat ja auch was für sich. |
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10.06.2007, 13:53
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#11 (permalink)
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Registriert seit: 12.07.2006 Ort: München
Beiträge: 3.121
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens Zuständig für Rechts? für Links?
Von wo aus gesehen? Von hinnen oder drüben, drunten oder droben...
So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört. Steht so etwas mittlerweile tatsächlich in irgendwelchen landesrechtlichen Bauvorschriften?
Nunja, im BGB ist es anders geregelt.
Nur vor dem Bau einer Mauer erlaube ich mir zu warnen. Die zahlen nämlich beide!
Tono... ohne Gewehr ... aus der Hüfte geschossen
__________________ Ich schreibe hier nur aus Spaß! |
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10.06.2007, 14:19
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#12 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 20.12.2005 Ort: Nur ein Berg
Beiträge: 4.025
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens In Bayern,. Hamburg, Bremen, Sachsen und Baden Würtemberg gibt es keine Pflicht das
Grundstück einzuzäunen. So steht's wortgenau im Buch drinnen. Geh' halt einfach auf die
Gemeinde und frag da mal doof nach.
Gruß |
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10.06.2007, 15:11
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#13 (permalink)
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Registriert seit: 12.04.2007 Ort: Oberbergischer Kreis
Beiträge: 160
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens Hallo
wieso rufst du nicht einfach mal in deiner Gemeinde oder Stadt an und fragst da nach wo du das nachlesen kannst, bei uns auf dem Land geben die gerne Auskunft. Würde das einfach mal probieren bevor du für einen Zaun löhnst den der Nachbar haben will.
LG Silke |
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11.06.2007, 15:48
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#14 (permalink)
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Registriert seit: 26.05.2006
Beiträge: 155
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens Beim G8 Gipfel haben die doch jetzt den ein oder anderen Meter über.
Mit Natodraht, Bewegungsmelder, Kamera möglicherweise auch Selbstschussanlage.
Norbert der bei solchen Nachbarn einen 5 m hohen Zaun setzen würde……….
Tono nur noch 3:10
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Norbert |
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11.06.2007, 16:45
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#15 (permalink)
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Registriert seit: 12.07.2006 Ort: München
Beiträge: 3.121
| AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens So, hab mal rasch nachgeschlagen. Bitte werft mal einen Blick in die §§ 919 ff. BGB
Landesrechtliche Bestimmungen, wie dort in § 919, Absatz 2 erwähnt, sind z.B. die Abmarkungsgesetze, die Vermessungsgesetze bzw. Katastergesetze der einzelnen Bundesländer. Wer gegen welchen Nachbarn etwaige Ansprüche hat, ist auf Landesebene also nicht geregelt. Wär ja noch schöner...
Tono... mit seinen Nachbarn auf Du und Du
PS: Norbert, noch 2:15
__________________ Ich schreibe hier nur aus Spaß! |
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