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08.09.2011 13:52 #1
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Geld-eintreibung?!
Hallo ihr Lieben Gartenfreunde,
bin hier neu und in meinem Garten auch noch relativ neu (1Jahr)...aber...habe leider gleich ein Problem...ich hoffe es kann mir hier jemand helfen, der sich da rechtlich etwas auskennt.
Ich weiß das ich meine Hecke und denn Weg davor machen muss...habe aus gesundheitlichen Gründen dann aber nur die eine Seite geschafft.
Also hier mal etwas genauer:
Der 1.Vorsitzende rief mich an ob ich den meinen Weg die nächste Woche noch schaffe, sonst würden die das machen. Ich sagte: ich schaff das schon. Hab es dann aus gesundheitlichen Gründen und Umzugstress meines Sohnes dann doch nicht geschafft, bzw. nur eine Seite, eine Woche später hatte ich ein Brief im Briefkasten, ich müsste jetzt 20€ zahlen da die ja meinen Weg und meine Hecke bei dem Wegedienst (der dann am WE war, hatte ich garnicht mehr auf dem Schirm, da ich nicht dran war) machen mussten. An meiner Hecke haben die garnix gemacht, da musste auch nix dran gemacht werden, da ich die erst ende Juli gemacht hatte, kurz vorm Laubenfest.
Nun steht da aber drin: ich soll also 20€ zahlen für die halbe Hecke und den halben Weg.
Nun interessiert mich, ist das überhaupt rechtlich?
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
Ich grüße euch erstmal alle...und wünsche uns noch ein bißchen
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08.09.2011 14:48 #2AW: Geld-eintreibung?!
Einen Blick in die Satzung zu werfen könnte dich da schon ein ganzes Stück weiter bringen. Da müsste nämlich geregelt sein welche Sanktionen es für was gibt und wie die Sanktion aussieht.
Wenn es eine Vorschrift gibt, dass die Hecke geschnitten sein muss, dann ist es im Zweifel nicht gemacht, wenn alles nur halb fertig ist. Hast du denn in der Woche zwischen Wegdienst und Zustellung des Briefs alles fertig gemacht?
Viele Grüße von Tuffi
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11.09.2011 14:13 #3
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AW: Geld-eintreibung?!Einen Blick in die Satzung (ist das die Gartenordnung
?) werde ich mal machen.
Ich brauchte dann ja nix mehr machen, das hatten die beim Wegedienst dann alles erledigt.
Ich hätte aber gedacht, das man mich da mal vorher anschreibt,(der 1.Vorsitzende hat mich ja nur angegerufen, aber ohne mir dabei mitzuteilen, das die dann Geld von mir haben wollen, wenn die das machen ) bevor man einfach irgendwas macht und hinterher Geld verlangt.
Ist das denn nicht so, das man sowas schriftlich ankündigen muss???
Viele Grüße und danke für die schnelle Rückantwort.
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11.09.2011 17:34 #4
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20.09.2011 19:50 #5
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AW: Geld-eintreibung?!20 € erscheinen mir eigentlich ganz human. Vielleicht solltest du froh sein, wenn dir das bei deinem angeschlagenen Zustand abgenommen wurde. Sieh es als Spende an den Verein an...
Die Sanktionen stehen sicher in der Satzung und vermutlich ist das dann auch in Ordnung, aber selbst wenn man dich hätte vorwarnen müssen, würde ich jetzt deswegen keinen Aufstand machen, immerhin hast DU die Arbeiten ja nicht pünktlich erledigt und wärest du darauf hingewiesen worden, hätte das ja im Ergebnis nichts geändert, da du gesundheitlich ja wohl eh nicht in der Lage gewesen wärst, die Hecke rechtzeitig zu schneiden.
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