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20.01.2012 17:05 #1
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Auslegung von Grenzabständen wer weiss darüber Bescheid?
Guten Tag,
wer kann helfen??
Wir haben einen Baum 2m Abstand von der Grenze zu stehen, der über 15m werden kann.
Mittlerweile ist er ca. 6,50m hoch, LSA auf wieviel m ist dieser zu kürzen?
Oder braucht dieser nicht gekürzt werden??
Danke für eine Antwort
Lisa
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20.01.2012 17:40 #2AW: Auslegung von Grenzabständen wer weiss darüber Bescheid?
Hallo,
wie lange steht denn der Baum schon dort?
Grüße
Stefan
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20.01.2012 17:44 #3AW: Auslegung von Grenzabständen wer weiss darüber Bescheid?
Hallo Lisa,
steht im Nachbarschaftsrecht für Dein Bundesland (hier bei mir wäre 2m rechtens, 4 m bei Landwirtschaftliche Nutzfläche). Messpunkt ist Stammmitte am Stammfuß. Gegebenfalls auch Bebauungsplan kontrollieren.
In Konfliktfall rate ich zur Gespäch und Einigung, und finde manche Baumarten ungeeignet zur Pflanzung in Wohngebieten (wie die letzten Stürme beweisen).
LG,
Mark
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20.01.2012 17:51 #4AW: Auslegung von Grenzabständen wer weiss darüber Bescheid?
Hallo Lisa,
deine Frage fällt unter das Nachbarrecht und das ist in jedem Bundesland etwas anders. Genaue und verbindliche Auskunft bekommst Du beim Umweltamt Deiner Stadt oder bei einer Schiedsperson. Falls Du in Sachsen wohnst heißt dort die Schiedsperson "Friedensrichter". Die Adresse dieser Personen erfährst Du bei Deiner Stadtverwaltung oder beim Amtsgericht.
Diese Auskünfte sind kostenlos.
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21.01.2012 16:34 #5
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AW: Auslegung von Grenzabständen wer weiss darüber Bescheid?
Hallo
melde mich zu diesem Thema noch einmal, vielen Dank für alle Hinweise.
LisaGeändert von Försterlisel (26.01.2012 um 15:42 Uhr)
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21.01.2012 16:39 #6AW: Auslegung von Grenzabständen wer weiss darüber Bescheid?
Ich weiß ja blöderweise nicht, wo Du wohnst,
aber hier darf ein Baum der 5 Jahre lang geduldet wurde auch weiter wachsen.
LSA und HuG sagen mir übrigens gar nix.
Grüße
Stefan
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21.01.2012 16:51 #7
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AW: Auslegung von Grenzabständen wer weiss darüber Bescheid?Hallo Stefan,
HuG meine ich Haus und Grund, ich wohne in Land Sa-Anhalt.
Lisa
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21.01.2012 16:59 #8AW: Auslegung von Grenzabständen wer weiss darüber Bescheid?
Hallo Lisa,
es müsste schon etwas genauer sein. Wer will was von wem und warum. Das ist schonmal sehr wichtig. Dann: was steht wo bei wem auf dem Grundstück (Grenzabstand und wie lange)?
Dann Haus und Grund ist nicht Maßgebend sondern Das Nachbarrecht für Sachsen Anhalt. Ausserdem das Schiedsstellengesetz S.-Anh. Das hänge ich Dir hier mal an. Du darfst mir auch gerne eine PN senden.
Ne Pdf geht offenbar nicht. Ich sende Dir eine PN.
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21.01.2012 17:02 #9
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AW: Auslegung von Grenzabständen wer weiss darüber Bescheid?Hallo Marc, hallo Gregor,
ich finde das ja auch von unseren Nachbarn nicht in Ordnung, wenn sie uns nicht entgegenkommen.
Wenn die 1. mindestens 12m hohe Tanne, Breite mindestens 5m im Sturm hin und her schaukelt, da wird mir auch Angst und Bange, auch diese steht nur 2m von unserer Grundstücksgrenze entfernt, im Garten stehen noch mindestens 100 Tannen
mitten im Wohngebiet.
Wenn diese neue Tanne nun auch noch so gross wird, ist unser Hof nur noch im Schatten.
Wenn es nur 1 Baum wäre, dann wäre das ja auch nicht das Problem für mich.
Lieben Gruss
Lisa
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21.01.2012 18:24 #10AW: Auslegung von Grenzabständen wer weiss darüber Bescheid?
Der Bestandsschutz bezieht sich doch meines Wissens nach nur auf das Fällen des Baumes und hat nichts mit dem Kürzen zu tun.
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21.01.2012 19:25 #11AW: Auslegung von Grenzabständen wer weiss darüber Bescheid?
Hallo Lisa,
bist Du sicher daß es Tannen sind (bei 100 Tannen muß das ein riesiges Grundtstück sein)? Foto wäre auch nicht schlecht. Hier bei uns ganz aktuell ist die Fällung einige Fichten und Lärchen (Pflanzung diese Arten ist schon seit runde 30 jahre bei uns im Hausgarten nicht gestattet) im Wohngebiet angeordnet worden wegen die zunehmende Sturmhäufigkeit (= erhöhte Risiko für Person- und Sachschaden).
lg,
Mark
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22.01.2012 08:53 #12AW: Auslegung von Grenzabständen wer weiss darüber Bescheid?
Hallo Mark,
Du darfst nicht vergessen, dass Du in Bayern wohnst. Nachbarrecht ist Ländersache und wird in jedem Bundesland etwas anders gehandhabt. Außerdem gibt es so viele verschiedene Kommunalverordnungen, wie es Kommunen gibt. Eine Baumschutzsatzung ist auch nicht überall vorhanden. Es gibt da noch eine ganze Reihe anderer Vorschriften. Man kann also nicht von sich auf Andere schließen, sondern muss jeden einzelnen Fall gesondert, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, betrachten.
Im vorliegenden Fall gilt das Nachbarrecht Sachsen-Anhalt und darüber hinaus die Kommunalverordnung des Wohnortes von Lisa
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