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30.08.2009 04:16 #1
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private Gartenanlagen die nicht unter das Bundesgartengesetz fallen?
Hallo,
ich wollte wissen ob es Gartenanlagen gibt, die privat sind, wo man parzellen pachten kann und die nicht unter das Bundesgartengesetz fallen?
Und wenn es sowas nicht gibt währe es möglich so etwas selbst zu finanzieren ohne gegen Gesetze zu verstoßen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
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30.08.2009 12:01 #2AW: private Gartenanlagen die nicht unter das Bundesgartengesetz fallen?
Pachte oder kaufe halt einen Garten der auf dem Land alleine
steht.Da kann Dich das Bundesgartengesetz bzw die Garten-
zwergcharakter-Nachbarn dann mal.....
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30.08.2009 13:03 #3
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AW: private Gartenanlagen die nicht unter das Bundesgartengesetz fallen?Hallo hintzsche
Ich bin kein Jurist aber in soweit informiert,dass selbst Eigenland einer Verpflichtung unterliegt,die je nach Bundesland unterschiedlich ist.
Auch auf Eigenland kann man nicht machen was man will.
Das beginnt bei Bauvorhaben und endet beim Baum-fällen.
Zu -und-Abwasser werden geregelt,Versiegelung der Flächen u.s.w.
Das Aufstellen der Gartenzwerge wird wohl noch nicht reglementiert
Erkundige Dich bitte vor deinem Vorhaben bei den jeweilig zuständigen Ämtern.
Es gibt da das Bundeskleingärtengesetz für Schrebergärten .Wenn Du land pachtest,unterliegst du dem Pächter und seinen Vorgaben.
Viel Freude am Garten
Belli
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31.08.2009 10:10 #4
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AW: private Gartenanlagen die nicht unter das Bundesgartengesetz fallen?gilt dieses gesetz nur für schrebergärten?
und falls ja: was ist ein schrebergarten?
was "pacht" bedeutet ist eigentlich ziemlich genau vorgegeben - und leider unterliegt man da so gut wie garnicht den vorgaben des VERpächters.
wie's aussieht wenn man unter-pachtet weiss ich nicht, da würde ich schon sagen dass der eigentliche pächter das sagen hat...
loschdi
(die womöglich auch bald einen pächter für einen sehr schönen 11-ar-garten suchen muss und grosse angst hat dass der den garten dann "versaut")
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