aufgrund des § 25 sowie § 58 Abs. 6 NatSchG von Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg können Gemeinden eine Baumschutzsatzung erlassen.
Ergo musst du dich bei deiner Gemeinde erkundigen, ob es eine solche Satzung gibt und wie sie ausgestaltet ist.
Falls es keine gibt kannst du die Teile auf jeden Fall umhauen.
Gruß
Apisticus
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~Eleanor Roosevelt