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Alt 19.07.2006, 09:27   #1 (permalink)
Norbert
 
Beiträge: n/a
Standard Baumschnitt



Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich möchte meinen Garten umgestalten, dafür stehen mir aber noch 3 größere Bäume im Weg. Durchmesser der Stämme etwa 10 und 20 cm.

Wie sieht das rechtlich aus, mit dem fällen dieser Bäume?

Gruß

Norbert
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Alt 19.07.2006, 15:54   #2 (permalink)
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Baumschnitt

Hallo!
Das hängt davon ab von welchem Bundesland Du bist,
von wo bist Du? ...ein guter Tipp ist auch die MA42 zu befragen..
LG
C
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Alt 19.07.2006, 23:22   #3 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.271
Standard AW: Baumschnitt

MA42 ???

niwashi, der auch im Namen der anderen Forumsmitglieder um Aufklärung bittet ...
__________________
Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
niwashi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2006, 23:35   #4 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von pere
 
Registriert seit: 01.05.2006
Beiträge: 8.386
Standard AW: Baumschnitt

Das sagt google zu ma42
http://www.wien.gv.at/ma42/baumsch.htm
__________________
Wenn du eine weise Antwort verlangst, mußt du vernünftig fragen.
Johann Wolfgang von Goethe
pere ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2006, 23:44   #5 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.271
Standard AW: Baumschnitt

mein Gott, die Wiener mit ihren Magistratsbezeichnungen, hätt ich wissen müssen - bin wohl zu lang von Ösiland weggewesen ...

niwashi, der da gar nicht an Wien gedacht hat ...
__________________
Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
niwashi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 12:08   #6 (permalink)
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Baumschnitt

Ösiland? Neeeee

BaWü !!!
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Alt 20.07.2006, 12:08   #7 (permalink)
Norbert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Baumschnitt

Sollte mich wohl mál registrieren

Also BaWü
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Alt 20.07.2006, 12:27   #8 (permalink)
 
Registriert seit: 31.05.2006
Beiträge: 1.626
Standard AW: Baumschnitt

Hallo Norbert,

aufgrund des § 25 sowie § 58 Abs. 6 NatSchG von Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg können Gemeinden eine Baumschutzsatzung erlassen.

Ergo musst du dich bei deiner Gemeinde erkundigen, ob es eine solche Satzung gibt und wie sie ausgestaltet ist.
Falls es keine gibt kannst du die Teile auf jeden Fall umhauen.

Gruß
Apisticus
__________________
Great minds discuss ideas. Average minds discuss events. Small minds discuss people.
~Eleanor Roosevelt
Apisticus ist offline   Mit Zitat antworten


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