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18.10.2006 14:21 #1
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GrundstückgrenzeHallo liebe Gartenfreunde,
habe mir 72 Stück Thuja irgendwas gekauft.
Wie weit muß ich diese vom Nachbargrundstück anpflanzen damit es keinen Ärger mit dem Nachbar gibt?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus
Gruss Walter
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18.10.2006 17:58 #2FlughexeGastAW: Grundstückgrenze
Hallo Walter
Also bei mir hier (Stuttgart) sind's so 1,5-2 Meter die eingehalten werden sollten,so stehts in dem Plan den ich vom Amt bekommen hab
Gruss Flugi
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18.10.2006 19:01 #3AW: Grundstückgrenze
Hallo, bei uns in SH heißt es Abstand zur Grenze mal drei, das ist dann die maximaler Höhe des Zaunes. Gruß M
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18.10.2006 19:57 #4
AW: Grundstückgrenze
Hallo Walter,
was hälst du denn davon, wenn du dich mal mit deinem Nachbarn darüber unterhälst, oder geht das nicht? Vielleicht findet ihr ein Lösung, so das du nicht soviel Platz verschenkst.
Gruß Bernd der sich mit seinen nachbarn bestens versteht...
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18.10.2006 21:07 #5AW: Grundstückgrenze
Den letzten Vorschlag halte ich auch für gut. Besser wäre es noch gewesen, vor dem Kauf der Thuja mit dem Nachbarn gesprochen zu haben. Oder deshalb der Benutzername?
Aber vermutlich sind´s welche im Topf. Dennoch, klär´s am besten vor dem Pflanzen mit dem Nachbarn direkt, wär doch schade, zuviel Platz zu verschenken, wenn´s nicht sein müßte.
Der vorgeschriebene Grenzabstand ist übrigens von Bundesland zu BL verschieden. Frag doch mal bei Deiner Gemeinde/Stadt oder Landwirtschaftskammer nach.
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21.10.2006 15:01 #6
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AW: GrundstückgrenzeVorsicht:
manche Gemeinden schreiben sogar die Art der Heckenpflanzen vor, so ist bei uns Thuja und Scheinzypresse verboten (ortsübliches/-einheitliches Bild ist die Begrüngung).
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21.10.2006 20:23 #7AW: Grundstückgrenze
Zitat von Ambymexx
Wie Thuja u. Scheinzypr. verboten? Was darfste denn dann setzen? Haben die Angst, daß die dann jeder pflanzt? Was ist, wenn jeder Rotbuche pflanzt?
Und ich dachte schon, bei uns ist alles vorgeschrieben.......Sachen gibt´s....
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22.10.2006 09:50 #8
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AW: GrundstückgrenzeHi Linda,
Es soll halt nicht so ein "Friedhofsbild" entstehen. Gerne gesehen sind: Liguster (Sorten), Fagus, Carpinus, Acer campestre.
Ja wir sind halt in Deutschland wo alle regelwütig sind.
**Kopfschüttel**
Grüße
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22.10.2006 12:23 #9
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AW: Grundstückgrenzeder Grund ist ein anderer bzw. es sind derlei zwei:
1) die Umweltschützer bezeichnen die Thuja als nicht ökologisch wertvoll: stimmt so nicht, da viele Insekten und Spinnen dort ihren Lebensraum haben; im Winter sind sie Rückzugsort für Vögel, wenn es sehr kalt ist
2) 90% aller Thujenbesitzer sind nicht in der Lage eine Hecke richtig zu pflegen - irgendwann erfolgt dann der radikale Rückschnitt und schon hat man eine braune Wand - und das finden die Kommunen nicht gerade toll
LG herbi
PS Danke für den netten Empfang gestern im chat und den neuen nicknick
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22.10.2006 13:03 #10AW: Grundstückgrenze
Merkwürdige Begründungen sind das. *Kopfschüttel*
Bei uns sind Thujahecken erlaubt, es ist allerdings eine generelle Heckenhöhe von max. 2 m vorgeschrieben. Das würde ja auch reichen, um dem Thuja-Wildwuchs Herr zu werden. Aber generell auch wiederum Quatsch, denn wer will das kontrollieren? Ach ja, die Vorschriften sind schon manchmal logisch.
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23.10.2006 12:26 #11AW: Grundstückgrenze
Hallo
Diese "Lebensbäume" sind halt bei Stadtplanern nicht sehr beliebt - sind halt einfach auch keine "heimischen" Pflanzen ...
ich persönlich finde, jeder sollte in seinen Garten setzen, was er mag - aber straßenseitig ein einheitliches Bild zu haben, finde ich schon schöner! Bei uns in der Straße haben alle eine Buchen- oder Rotbuchenhecke ... freiwillig übrigens.
Ich ziehe diese den immergrünen Hecken vor - Buchs oder Liguster wäre da für meinen geschmack auch die einzigen Alternativen.
( stellt Euch einfach mal ne ganze Strasse mit THUJAmauern vor ... )
Nachbarn untereinander sollten sich auf jeden Fall absprechen, die Grundstücksbegrenzung muss beiden gefallen!
waldfee
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23.10.2006 22:34 #12
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AW: Grundstückgrenze... und konservativen Landschaftsarchitekten, die die grüne Fahne des Umweltschutzes wie blöd schwenken
Zitat von kleine_waldfee
LG
herbi
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23.10.2006 23:37 #13AW: Grundstückgrenze
Habe gerade meinen Liebsten, seines Zeichens Architekt und Stadtplaner nach überzeugenden Argumenten GEGEN die von ihm ungeliebten Thujahecken gefragt. Seine ( nicht ganz ernstzunehmende !) Antwort war: "Elektroschocks ?" ( immerhin mit Fragezeichen )
Er hat mir einige lustige Thuja Anekdoten aus Umsiedlungsorten erzählt - aber die wären hier nun wirklich total OT. ( später mal )
Ist und bleibt Geschmackssache - und Sache des Bebauungsplans und der Gestaltungssatzung der Gemeinde - ebenso wie der zu haltende Abstand zur Grundstücksgrenze. Meine Vögel nisten in meinem Buchs - also tun sie's wohl auch in einer Thujahecke ?!?
kleine waldfee
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24.10.2006 01:21 #14
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AW: Grundstückgrenze@waldfee
als Architekt ist er doch gar nicht für die Belange der Grünflächen zuständig, odrr (wie der Schweizer gerne nachsetzt .. kleiner Gruß an belen) ... somit verstehe ich seine Antwort "Elektroschocks" wieder ganz gut ...
es sind diese ewiggestrigen grünflächenplaner, die immer meinen sie müßten sich gegen alles stemmen
herbi
gedanklicher exkurs
t-h-u-j-e-n-h-e-c-k-e .... e-l-e-k-t-r-o-s-c-h-o-c-k-s ... ne schwerhörig kann er nicht sein ... *grins*
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24.10.2006 10:25 #15AW: GrundstückgrenzeStimmt! Aber da würde meiner Meinung nach jede Heckensorte auf Dauer langweilig wirken, wenn alle nur die eine Sorte hätten. Wenn jetzt alle Leute Rotbuche haben, find ich es auch langweilig. Wir z. B. haben Thuja + Rotbuche, denn ich finde beides schön.
Zitat von kleine_waldfee
Aber man kann ja schon froh sein, daß Hecken überhaupt erlaubt sind.




