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Alt 01.04.2007, 18:01   #1 (permalink)
 
Benutzerbild von John Robie
 
Registriert seit: 08.04.2006
Beiträge: 2.402
Standard Grenzzaun dekorieren



Hi!

Der Bauträger hat die Abgrenzung zum Nachbarn "schwäbisch" gelöst: billig und leicht zu kärchern.

Betonmauer mit Stahlgitter:



"Unten" habe ich das ganz gut gelöst:



Nur "oben" ...

In der Mitte steht eine Clematis, auch vom Bauträger angepflanzt. Die blüht drei Tage. Die meiner Nachbarn den ganzen Sommer ...

Hab letztes Jahr zwei weitere Clematiden gepflanzt, aber dieses und nächstes Jahr decken die noch nicht viel zu.

Idee: Pflanzbehälter direkt an den Zaun hängen.

Frage: Darf ich das?

Anmerkung: Die Nachbarn fragen bringt wenig, die reden grundsätzlich mit keinem hier.

Bye
-John
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Fülle Deine Tage mit Leben, nicht Dein Leben mit Tagen.
John Robie ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 02.04.2007, 21:07   #2 (permalink)
 
Benutzerbild von John Robie
 
Registriert seit: 08.04.2006
Beiträge: 2.402
Standard AW: Grenzzaun dekorieren

Niemand?
John Robie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2007, 21:46   #3 (permalink)
 
Registriert seit: 31.05.2006
Beiträge: 1.626
Standard AW: Grenzzaun dekorieren

Hi John!
Ist doch dein Zaun, also darfst du da auch was dran hängen. Du könntest ja auch Werbeschilder aufhängen daran.

Gruß
Apisticus
__________________
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~Eleanor Roosevelt
Apisticus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2007, 21:51   #4 (permalink)
 
Benutzerbild von John Robie
 
Registriert seit: 08.04.2006
Beiträge: 2.402
Standard AW: Grenzzaun dekorieren

Hi Apisticus!

Hmm, klar, klingt logisch. Überleg, ob ich die Nachbarn doch einfach fragen soll. Vielleicht reden sie ja doch.

Bye
-John
__________________
Fülle Deine Tage mit Leben, nicht Dein Leben mit Tagen.
John Robie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2007, 08:52   #5 (permalink)
 
Benutzerbild von aLuckyGuy
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 745
Standard AW: Grenzzaun dekorieren

Also rein rechtlich ist das wie ich glaube, in den jeweiligen Bauordnungen der Länder sowie im Nachbarschaftsgesetz geregelt. Aber abgesehen davon würde das von meinen Verständnis her, bei mir unter "Kleinkram" fallen. Soll heissen, natürlich darfst du das machen. Schliesslich ist es dein Garten und dein Zaun.
__________________
Viele Grüsse
Frank
Mein Garten
Salem & Floyd
aLuckyGuy ist offline   Mit Zitat antworten


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