Die Verwendung der Bezeichnung "juristische Probleme" fasse ich zunächst zivil- vielleicht auch ordnungsrechtlich auf. Aber keinesfalls strafrechtlich. Anders dagegen meine Aussage ("Ebenso brauchbar wie verboten").
Mag sein, dass es anders gemeint war. Farbliche Einfärbungen im Zitat ignoriere ich. Wenn man mir etwas mitteilen will, soll man sich klar ausdrücken - oder eben nur das zitieren, auf das man sich beziehen will.
Tono... im kurzsichtigen Ignorantenstadel
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