Zitat:
Zitat von Marc4Mac Wie jetzt? Ende 2005 Baugenehmigung, Ende 2008 Baubeginn und somit Beginn der EHZ. 2016, also 8 Jahre später Ende er EHZ. Da wird nix verschenkt, ausserdem brauchst Du die EHZ nicht jedes Jahr aufs neue beantragen, es sein denn es ändert sich etwas wie z.B. Nachwuchs der im Förderzeitraum geboren wird...
Die anderen Sachen interessieren mich schon, sehe das aber noch so ich ich schonmal erklärt habe  |
Es wird m.E. unterschieden, ob jemand Bauherr oder Käufer einer Immobilie ist (war). Für den Käufer stellte sich das so dar:
Die Regelung, dass die Wohnung im Jahr der Anschaffung auch bezogen werden muss, um kein Jahr der Förderung zu verlieren, trifft vor allem Käufer, die ein älteres Haus oder eine ältere Eigentumswohnung erwerben und anschließend renovieren. Selbst wenn Sie hier über einen längeren Zeitraum renovieren und die Wohnung deshalb nicht beziehen können, gelten Sie als Käufer einer Wohnung (und nicht etwa als Bauherr), sodass die
Förderung grundsätzlich im Jahr der Anschaffung beginnt.
Schaffen Sie den Einzug in diesem Jahr nicht, ist die Eigenheimzulage für dieses Jahr leider endgültig verloren. Auch ein behelfsmäßiges Übernachten in der Wohnung während der Durchführung der Renovierungsarbeiten gilt noch nicht als Bezug der Wohnung (BFH-Urteil vom 4.5.1999, BStBl. 1999 II S. 587).
Gruss