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Alt 16.02.2008, 23:41   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 16.02.2008
Beiträge: 3
Standard Regelung Gemeinschaftsgarten

Hallo liebe Hausgartenfreunde,ich brauche eure Hilfe!

Wir leben seit ca. 10jahren in einem Mehrfamilienhaus, nun ziehen wir von einem Stockwerk in das Erdgeschoß, welches direkt an den Hinterhof mit großem Garten angrenzt. Der Garten wurde ‎lange Zeit von einem „Alkoholkranken“ Nachbarn genutzt so dass ich diesen oft gemieden ‎habe…doch letzten Sommer als der alkoholkranke Nachbar sich langsam distanzierte…versuchte ich ‎den Garten kinderfreundlicher zu gestalt…habe ca. 10Gartenarbeitsstunden investiert…natürlich ‎zeitlich verteilt.‎

Nun das eigentliche Problem: ein neuer eifriger Nachbar/nicht mal ein Jahr im Haus scheint neue ‎Pläne zu hegen und teilte mir persönlich mit das er laut Vermieterin „freie Hand“ in der ‎Gartengestaltung bekommen hat. Er habe gehört das ich evt. einen Sandkasten errichten ‎möchte…und ER hat schon eine Idee wo der Sandkasten hin könne?‎Ich war erstmal so was von erstaunt....dachte im ersten moment was der sich einbildet. Es belastet mich…wenn ich daran denke das dieser Typ mit seiner forschen Art versucht nun Gartengestaltung a la Egoisten/Einzelkampf zu planen und somit meinen Freizeitbereich so einengt…

Wie kann ich vorgehen das wir hier nicht in Interessenkonflikte geraten...ich ahne das hier Konflikte vorprogrammiert sind..gibt es zu empfehlende Regeln für einen Gemeinschaftsgarten?
Wie etwas eigene Bereiche aufteilen...und wie stelle ich dies an?
Sollten wir gemeinsam einen Gartennutzungsplan erstellen?
Das Problem sind denke ich auch die verschiedenen Interessen: Wir sind eine Kleinfamilie mit Kind( (wollen Spiel- und Ruhephasen für das Kind)/Der Nachbar mit Partnerin Kinderlos..(feiert gerne mit Freunden Party). Freue mich über euren Rat.
Maria1 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 17.02.2008, 01:37   #2 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von pere
 
Registriert seit: 01.05.2006
Beiträge: 8.680
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

Hallo Maria,

so aus den Bauch heraus würde ich dir raten, dass du dich mit dem Nachbarn zusammen setzt und ihr macht gemeinsam einen Gartenplan!
Du hast nichts davon, wenn du allein deine Ideen durchführen möchtest und dann nur Zoff hast.

Liebe Grüße
Petra, die sich arrangieren würde
__________________
Wenn du eine weise Antwort verlangst, mußt du vernünftig fragen.
Johann Wolfgang von Goethe
pere ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2008, 07:19   #3 (permalink)
 
Benutzerbild von Marc4Mac
 
Registriert seit: 10.04.2006
Beiträge: 518
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

Wer ist es denn für die Gartenpflege lt. Mietvertrag verantwortlich?
__________________
Gruß aus Rheine
Marcus
Marc4Mac ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2008, 09:16   #4 (permalink)
 
Benutzerbild von abart
 
Registriert seit: 09.02.2008
Ort: Karlsfeld München
Beiträge: 13
abart eine Nachricht über MSN schicken
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

nun ja bei mir ergibt sich so ziemlich das selbe bild
2 paare 4 kinder und ich mittendrinn
ideen und anregungen sprechen wir gemeinsam an
mit nem kühlen bier und ner wurst läst sich so einiges regeln
wers dann letztendlich ausführt ist immer spannend

viele hände schnelles ende
__________________
das Glücksprinzip was man sät wird man ernten
abart ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2008, 10:14   #5 (permalink)
 
Benutzerbild von aLuckyGuy
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 640
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

Zitat:
Zitat von Marc4Mac Beitrag anzeigen
Wer ist es denn für die Gartenpflege lt. Mietvertrag verantwortlich?
Jepp... ich würde auch sagen, erst mal müsste man wissen wer lt. Mietvertrag für den Garten verantwortlich ist und ob der Garten überhaupt Teil des Mietvertrages ist. Denn selbst wenn ein Mieter die Kosten für Aussenanlagen und Gartenpflege zu tragen hat, weil es nunmal das Grundstück betrifft, so heisst das noch lange nicht das er auch ein Nutzungsrecht daraus herleiten kann. Und selbst wenn, dann kann ich mir nicht vorstellen das es eine Art Rangordnung der Mieter gibt, die nach Mietjahren gestaffelt ist.

Also ich glaube, das man um nachbarschaftliche gemeinsame Gespräche nicht herum kommen wird.
__________________
Viele Grüsse
Frank
Mein Garten
Salem & Floyd
aLuckyGuy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2008, 11:38   #6 (permalink)
 
Benutzerbild von avenso
 
Registriert seit: 19.11.2006
Ort: Pocking Nby
Beiträge: 1.938
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

Zitat:
Zitat von aLuckyGuy Beitrag anzeigen
Also ich glaube, das man um nachbarschaftliche gemeinsame Gespräche nicht herum kommen wird.
...und vielleicht sogar den Vermieter dazu bittet, um Vorschläge abgesegnet zu wissen.

viel Erfolg
__________________
Ernährt euch von Diäten! Unsere Politiker können nicht irren.
avenso ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2008, 14:25   #7 (permalink)
 
Benutzerbild von Commander
 
Registriert seit: 03.09.2006
Beiträge: 2.068
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

Zitat:
Zitat von abart Beitrag anzeigen
mit nem kühlen bier und ner wurst läst sich so einiges regeln
wers dann letztendlich ausführt ist immer spannend

viele hände schnelles ende

... das ist für mich mit abstand der beste lösungsansatz !!!!!
__________________
Gruß Bernd

Gibt es eine bessere Form mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor ?
[Charles Dickens]
Commander ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2008, 22:50   #8 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.424
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

... und das mit dem Feiern ist dann auch so eine Sache ...

niwashi, der alle Mietparteien einbeziehen würde ...
__________________
Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
niwashi ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2008, 20:31   #9 (permalink)
 
Registriert seit: 16.02.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

Hallo alle zusammen und vielen Dank für die freundliche Beteiligung,

also im Mietvertrag konnte ich keine Gartenregelung finden. Der Vermieter teilte mir auch auf Anfrage persönlich mit das der Garten von allen Mietern genutzt werden kann und er sich diesbezüglich nicht einmischen möchte, sondern wir als Mieter uns einigen können. Ich denke das sich daraus ein Nutzungsrecht herleitet.
Das mit der Rangordnung hätte mir natürlich am besten gefallen...Hierzu hatte ich nur das sogenannte "Gewohnheitsrecht" in Erinnerung...bei dem ich davon ausging...das aufgrund langjähriger Nutzung bestimmte Dinge, nicht mehr explizit dem Vermieter erwähnt werden müssen..sondern so ähnlich wie "ohne Zustimmung" oder etc. stattfinden können. Wie z.B. ich errichte mir für unser Kind einen Spielbereich ohne den Vermieter ausdrücklich davon zu unterrichten etc. Wie gesagt, hier bin ich mir nicht sicher.
Um eine gemeinsame Ausprache und evt. gemeinsame Planung werde ich wohl nicht herumkommen. Ich denke, mir sitzt auch noch die Panik wegen des letzten "Trinklustigen "Nachbarn ein wenig in den Knochen. Es ging ja zum Schluß soweit das man fast jeden Sommerabend mit teilweise Betrunkenen im Garten ertragen musste...daher bin ich von einer "Biergartenstimmung" in keinster weise positiv angetan.
Nun ja, mit diesen "kleinen" sorgen müssen sich Eigenheimbesitzer nicht rumschlage....wenn sie sich diplomatisch und höflich nicht "einmischen".Aber ehrlich gesagt habe ich zu meinem Vermieter ein gutes Verhältnis der ist sehr aufgeschlossen.
Bitte teilt mir mit wie soll ich so eine Gartenplanung angehen...was mache ich damit jeder (oder wir gemeinsam den Garten) friedlich nutzen können? Nehme eure Ratschläge gerne in Anspruch.
Bis dahin
Maria
Maria1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2008, 20:49   #10 (permalink)
 
Benutzerbild von Hobbiegärtner
 
Registriert seit: 16.07.2006
Ort: Lindau, Bodensee
Beiträge: 861
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

Hallo,
Wir hatten bei unserer letzten Wohnung auch so ein Problem ,wir wohnten ebenerdig mit Terrasse und davor Wiese und die in den 2 Oberen Stockwerken wollten bestimmen was mit der Grünfläche getan wird.Aber das hat sich dann erledigt da alles Eigentumswohnungen waren und die EG-Wohnungen das alleinige Nutzungsrecht für die Fläche vor der Wohnung hatten.
Ich würde aber beim Vermieter nachfragen wie er sich das Vorstellt mit der Fläche ,oder ob die Gemeinschaft das Grundstück nach Abstimmung aufteilen und dementsprechend Nutzbar machen kann und gleichzeitig wer die Kosten dafür übernimmt.Es wird sicher eine Lösung geben womit alle einverstanden sind.
Gruß
Klaus
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---Hoffnung
ist nicht die Überzeugung,dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.---
Hobbiegärtner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 07:04   #11 (permalink)
sib
 
Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 1.835
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

Vielleicht behauptet der Nachbar ja auch nur das er das alleinige Entscheidungsrecht hat. Bei meiner Schwester hat jemand ein Kennzeichen auf einem öffentlichem Parkplatz angebracht und wenn da jemand Parkt bekommt er einen netten Zettel ans Auto, dass er da in Zukunft nicht mehr Parken möchte, es wäre ein Privatparkplatz. Rückfrage bei der Stadt - gelogen, haben die einfach so gemacht...
sib ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 08:48   #12 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.424
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

ein allwöchentliches Saufgelage ist im Übrigen nicht zu dulden ...

niwashi, der grad für 40 Tage trocken bleibt ...
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niwashi ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 09:54   #13 (permalink)
 
Benutzerbild von Castellane
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: zur Zeit in Westungarn
Beiträge: 1.720
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

Zitat:
Zitat von niwashi Beitrag anzeigen
ein allwöchentliches Saufgelage ist im Übrigen nicht zu dulden ...

niwashi, der grad für 40 Tage trocken bleibt ...

OT für die nächste Fastenzeit habe ich mir schon mit 40 Tagen Gartenforumabstinenz gedroht - das wäre für mich schon ganz schön schwer...mal sehen.

LG, Sabine
Castellane ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 13:41   #14 (permalink)
Mo9
 
Benutzerbild von Mo9
 
Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 7.196
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

Zitat:
Zitat von Castellane Beitrag anzeigen
OT für die nächste Fastenzeit habe ich mir schon mit 40 Tagen Gartenforumabstinenz gedroht -
LG, Sabine


He Sabine,

Du mußt es ja nicht gleich übertreibnen,
Überleg mal, knappe 5 Wochen tun's doch auch oder?



Mo, die jetzt für 5 Wochen, nur noch jede fünfte Antwort gibt!
__________________
Liebe Grüße von
Mo
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt!
Albert Einstein
Mo9 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 14:16   #15 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.424
Standard AW: Regelung Gemeinschaftsgarten

Zitat:
Zitat von Mo9 Beitrag anzeigen
Mo, die jetzt für 5 Wochen, nur noch jede fünfte Antwort gibt!
das möcht ich sehen ...

niwashi, der mitzählt ...
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niwashi ist gerade online   Mit Zitat antworten


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