Registrieren FAQ Mitglieder
 
Erweiterte Suche





Jetzt Registrieren

Zurück   Haus & Garten Forum > Haus > Haus allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen
Alt 20.02.2008, 17:25   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 10.02.2008
Beiträge: 32
Standard rechtliche Frage wegen Einfriedung



Ich habe an einer anderen Stelle schon mal über meine neu zu errichtendes Betonmäuerchen geschrieben. Nun ergibt sich folgende Überlegung:
Meine Nachbarin hat ca. 30 cm neben der Grundstücksgrenze eine alte Thujenhecke (ca. 2,5 m hoch) errichtet, dafür ist sie über 1m breit und reicht in etwa einen halben Meter über meine Grundstücksgrenze. Der Zaun, der sich derzeit dort befindet muß erneuert werden. Ich plane an der Grundstücksgrenze einen ca. 20 cm hohen Betonsockel, auf den ein Maschendrahtzaun errichtet wird. Um die Grube für das Fundament auszuheben, ist ein Eingriff in das Wurzelsystem unumgänglich. Ich habe mit der Nachbarin gewsprochen, sie will die Hecke unbedingt erhalten.
Wie sieht dies rechtlich aus? Darf ich zu graben beginnen, die Mauer errichten und was passiert, wenn die Thujen absterben? Ich habe ihr eine Ersatzpflanzung vorgeschlagen, hat sie leider abgelehnt.
__________________
my home is my castle
Gartenfranz ist offline   Mit Zitat antworten
Werbung abschalten - jetzt kostenlos registrieren!

Alt 20.02.2008, 18:01   #2 (permalink)
 
Benutzerbild von gartenfloh
 
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Pasewalk
Beiträge: 574
gartenfloh eine Nachricht über MSN schicken
Standard AW: rechtliche Frage wegen Einfriedung

Hallo Gartenfranz...

Ich würde einfach mal behaupten, das Du das Fundament ruhig stellen darfst. Und wenn die Hecke Schaden nimmt, wird das zwar Deinen Nachbarn ärgern, aber ich meine er hat seine Pflanzen, Sträucher, usw. so zu pflanzen das sie nicht über Dein Grundstück wachsen.

Pflanzabstände von Hecken regelt das Nachbarschaftsrecht


Gruß Floh...
__________________
http://www.crazy-growers.de/

Geändert von gartenfloh (20.02.2008 um 18:07 Uhr). Grund: Link eingefügt
gartenfloh ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2008, 21:04   #3 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.361
Standard AW: rechtliche Frage wegen Einfriedung

nach dem Rechtlichen kommt das Praktische ... die Wurzeln der nachbarlichen Thujen ...

niwashi, der noch wissen möchte wie alt Nachbars Hecke ist ...
__________________
Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
niwashi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2008, 22:32   #4 (permalink)
 
Registriert seit: 10.02.2008
Beiträge: 32
Standard AW: rechtliche Frage wegen Einfriedung

Zitat:
Zitat von niwashi Beitrag anzeigen
nach dem Rechtlichen kommt das Praktische ... die Wurzeln der nachbarlichen Thujen ...

niwashi, der noch wissen möchte wie alt Nachbars Hecke ist ...
sehr alt. Die Hecke ist ca. 3 m hoch und ich (als Laie) schätze mal deutlich über 30 Jahre alt.
__________________
my home is my castle
Gartenfranz ist offline   Mit Zitat antworten


Antwort


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Trackbacks are An
Pingbacks are An
Refbacks are An


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hab einen Frage zum Neembaumöl kmh1412 Pflanzen allgemein 2 11.10.2007 15:36
Frage und hilfe zu Bramac Alpendachstein! lightweight-mtb Haus allgemein 3 17.09.2007 15:57
Frage zu Engelstrompeten Gast Pflanzen allgemein 11 10.08.2007 18:53
Frage: Funktionsbekleidung f. Gartenarbeit ? foenfrisur Gartenarbeit 48 20.04.2007 21:14
Hab mal 'ne dumme Frage... SteffiSie Gartenpflege allgemein 3 07.04.2007 18:46


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:13 Uhr.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38