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08.07.2008 11:33 #1
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Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) BestandsbautenHallo,
bei bund.de stand es nur ganz kurz so:
“Ab dem 1. Juli 2008 wird der neue Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude stufenweise je nach Gebäudeart und Baualter zur Pflicht. Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, gibt Auskunft über Heiz- und Warmwasserkosten sowie den Zustand der Gebäudehülle. Mietern und Käufern wird so ermöglicht, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude zu vergleichen.
Seid Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) müssen Gebäudeeigentümer den Energiepass erstellen lassen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, verkaufen oder vermieten wollen. Das gilt sowohl für bestehende Wohnimmobilien als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude. Für Neubauten sind Energiepässe nichts Neues: Hier gilt die Pflicht schon seit 2002.”
Dazu kann ich noch ergänzen :
Der Energieausweis ist nicht mit dem Inkrafttreten der ENEV Pflicht für alle Gebäude. Hier gibt es einige Übergangsregelungen.
Ab dem 1.7.2008 besteht Ausweispflicht für Wohngebäude im Bestand, die vor 1965 gebaut wurden. Ab 1.1.2009 ist der Ausweis dann für alle Bestandsbauten Pflicht…also sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
Pflicht natürlich immer nur dann, wenn der Eigentümer Haus oder Wohnung, Büro etc. verkaufen oder vermieten will. Kann er dem Interessenten keinen gültigen Ausweis vorlegen, drohen empfindliche Geldbußen.
Übrigens: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht entbunden!
Bis 1.10.2008 gilt noch generelle Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, danach ist für Wohngebäude, die vor 1977 errichtet wurden und über weniger als 5 WE verfügen, nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
Ist schon alles recht kompliziert, zumal sich auch die Fristen der Ausweispflicht und der Wahlfreiheit unglücklich überschneiden.
Grüße
v.
Es gibt also keinen Grund zur PanikGeändert von energiepass (08.07.2008 um 11:57 Uhr)
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08.07.2008 11:47 #2Garten-NooBGastAW: Der Energieausweis ist nun Pflich für (einige) Bestandsbauten
Hi,
und wie heißt es so schön: Herzlich willkommen! ;-)
1.Frage: Warum führt Dein in der Signatur angegebener Link ins Nirwana?
Gruß Garten-NooB
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08.07.2008 11:50 #3
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08.07.2008 11:59 #4AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten
Ist die Werbung mit den Mods abgesprochen? Wohl eher nicht ....
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08.07.2008 12:00 #5
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08.07.2008 12:03 #6
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AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbautensorry, nein, war nicht abgesprochen....
also...dann Entschuldigung an alle.
grüße
v.
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08.07.2008 12:05 #7Garten-NooBGastAW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten
Hallo Volker,
das mit dem Link funktioniert jetzt. :-) Sieht für mich zwar alles nach ein wenig Werbung in eigener Sache aus ..., aber egal, das sollen die Admins entscheiden.
2. (ganz naive) Frage: Wenn ich als Eigentümer in absehbarer Zeit weder verkaufen noch vermieten will, benötige ich also keinen Energiepass?
3. Frage: Was sind eigentlich Bestandsbauten?
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08.07.2008 12:08 #8
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08.07.2008 12:13 #9
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AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbautenja...das mit dem link ist jetzt geklärt

zu 1. wenn Du weder verkaufen noch vermieten willst, dann musst Du auch KEINEN Energieausweis haben. Ganz wichtig zu wissen....Du musst also auch dem Schorni keinen Energieausweis vorlegen (manche kommen ja grad auf die Idee, den kontrollieren zu wollen)
zu 2. Ein Bestandsgebäude ist alles, was nicht gerade neu gebaut wird bzw. energetisch grundlegend saniert wird. Wenn Du neu baust oder grundlegend sanierst, ist sowieso eine ENEV-Nachweis fällig, der beinhaltet ohnehin den bedarfsorientierten Energieausweis.
Wichtig ist nur zu wissen: bis 1.10. herrscht noch Wahlfreiheit zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem aufwendigen Bedarfsausweis, danach ist für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die vor ´77 gebaut wurden, der Bedrafsausweis Pflicht.
Hast Du ein solches Haus...und kannst Du nicht ausschliessen, das in den nächsten 10 jahren (so lange ist der Ausweis gültig) zu vermieten oder zu verkaufen, dann ist es vielleicht nicht schlecht, bis 1.10. einen Verbrauchsausweis zu machen.
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08.07.2008 12:32 #10Garten-NooBGastAW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten
Ahh..., sehr gut zu wissen. Den Schornis, mit denen ich allmählich so eine Art von Privatkrieg führe, traue ich fast alles zu. ;-)))
Ich nehme mal an, der Einbau einer Solaranlage oder auch eine Wärmedämmung des Dachbodens gehören dazu.
Meine Bude stammt noch aus dem vorigen Jahrtausend, anno 82 :-)). Also reicht der Verbrauchsausweis? Wie soll ich andererseits ausschliessen, was in den nächsten 10 Jahren passiert (schwere Krankheit dergleichen)?
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08.07.2008 12:38 #11
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AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) BestandsbautenIst das schon geschehen oder planst Du noch?Ich nehme mal an, der Einbau einer Solaranlage oder auch eine Wärmedämmung des Dachbodens gehören dazu.)
´77 ist dershalb ein Stichtag (besser -jahr), weil die Häuser ab dann zumindest nach der ersten Wärmeschutzverordnung gebaut wurden.Meine Bude stammt noch aus dem vorigen Jahrtausend, anno 82
). Also reicht der Verbrauchsausweis? Wie soll ich andererseits ausschliessen, was in den nächsten 10 Jahren passiert (schwere Krankheit dergleichen)?
Du behältst also Wahlfreiheit.
Das heißt auch...ich würde an Deiner Stelle erstmal garnichts tun in puncto Energieausweis, denn Du kannst jederzeit später auch noch den Verbrauchsausweis machen.
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08.07.2008 12:43 #12
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AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) BestandsbautenMoin,
und unser Haus stammt aus dem Jahre 2004.
Demnach hätte uns der GU also einen Energiepass ausstellen müssen?Für Neubauten sind Energiepässe nichts Neues: Hier gilt die Pflicht schon seit 2002.
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08.07.2008 12:47 #13
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AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) BestandsbautenNaja, man muss zwischen Energiepass und -ausweis unterscheiden. Inhaltlich (fast) dasselbe, der Energieausweis ist aber erst seit 1.1.2008 eingeführt.
Trotzdem müsstest Du die Unterlagen haben. Schau einfach mal in Deine Unterlagen für den Bauantrag. Da muss irgendwo der ENEV-Nachweis dabei sein. Als letztes Blatt (letzte Blätter) zu ENEV-Nachweis wurde zumeist der Energiepass mit ausgegeben.
Wenn Du es gefunden hast, ist alles schön.
Wenn nicht, dann diskutieren wir weiter
gruß
Volker
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08.07.2008 12:54 #14Garten-NooBGast
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08.07.2008 12:57 #15
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AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) BestandsbautenHallo Volker,
mit dem GU liege ich ein wenig "im Klintsch", ich habe weder ENEV-Nachweis (2002) noch einen Energiepass oder eine Berechnung des Energiebedarfs. Die Heizung wurde wohl nach "pi mal Daumen" geplant und ist somit auch zu groß (anderes Thema).
Der Bau wurde im Freistellungsverfahren genehmigt und zum Anwalt bin ich aufgrund meines chronischen Zeitmangels noch nicht gekommen. Das Panungsbüro hat auf jeden Fall keinen ENEV-Nachweis und bislang konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen ob mir sowas überhaupt zusteht und ob es 2002 Vorschrift war...
Wäre super wenn Du dazu was sagen könntest.
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08.07.2008 12:59 #16
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AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten[QUOTE=Garten-NooB;215450]Planung, aber spätestens, wenn der Heizölpreis bei ca. 2€/L liegt, gibt's Vollzug!
bis dahin zahlen wir auch Sonnensteuer
im Ernst: Auch dann musst Du nicht gleich ´nen Bedarfsausweis ausstellen lassen.
Der Form nach ist auch dann der verbrauchsausweis möglich...günstig wäre aber erst drei Heizperioden nach der Sanierung.
Grüße
Volker
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08.07.2008 13:04 #17
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08.07.2008 13:08 #18
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08.07.2008 13:12 #19
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AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) BestandsbautenIch denke, dass solltest Du tun.
was ist eigentlich mit Deiner Heizung? Wie kommst Du darauf, dass sie zu groß ist?
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08.07.2008 13:24 #20
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AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten...weil mir eine 20 KW Brennwerttherme für 116 qm eingebaut wurde, die ich schon auf 9 KW runtermoduliere...
Eine Nummer kleiner hätte locker gereicht. Denn von 11 Heizkörper müssen 7 mehr oder weniger geöffnet sein damit die Therme in der Ubergangszeit nicht taktet. Die Therme wird die Wärme nicht so schnell los - trotz Pumpe auf Stufe 2.
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08.07.2008 13:32 #21
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AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbautennaja...ist nicht unbedingt ein Planungsfehler.
Die 20 kW orientieren sich nicht am Wärmebedarf DEines Hauses...der könnte sogar noch unter den 9 kW liegen...sondern vielmehr an der Warmwasserbereitung.
Ich weiß ja nicht, wie groß Euer Warmwasserspeicher ist...aus Komfortgründen sollte die Therme in der Lage sein, den Speicher in überschaubarer Zeit wieder vollständig aufzuheizen, wenn er (nach wannenbad o.ä.) mal richtig "leergefahren" ist. Aus der wassermenge und der maximalen Aufheizzeit (10-15 min) ergibt sich einfach eine bestimmte Heizleistung, die benötigt wird. Und die bestimmt dann (da sie größer ist als der Wärmebedarf des Hauses) die Auslegung der Therme.
Die wiederum sollte eigentlich recht weit runtermodulieren können. Das sie bei geringer Teillast irgendwann mal zu takten anfängt, ist eigentlich normal. werden die Brennerstarts gezählt?
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08.07.2008 13:41 #22
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AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) BestandsbautenBrennerstarts werden gezählt und die Sperrzeit liegt bei 25 Minuten glaube ich. Im letzten Winter habe ich da lange dran rumstellt. Sparsam ist die Therme ja, ich hätte sie nur gerne ne Nummer kleiner. Der Gasverbrauch wird bei 5500 kw/h liegen, im letzten Jahr hatten wir nur 3800 kw/h, heizen abends aber auch mit einem Ofen zu und das war bei der Planung bekannt. Aber wir haben sie nunmal, beim nächsten mal bin ich schlauer

Edit: WW-Speicher 120 Liter
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08.07.2008 13:50 #23
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AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) Bestandsbauten5500 kWh sind aber doch ziemlich gut, sogar sehr gut.
Nochmal...bei der Speichergröße sehe ich die Therme auch bei min. 17 kW.
Bei einer modulierenden Therme wirst Du keine Wirkungsgradeinbuße haben durch die Überdimensionierung im Heizbetrieb...eher das Gegenteil!
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08.07.2008 14:03 #24
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AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) BestandsbautenJa, ich habe letztens auch schon gelesen dass die Heizis die Thermen nach dem WW-Bedarf auslegen können. Von der Seite betrachtet mag es ja auch ok sein, aber was macht ein Hausbesitzer mit einem Haus gedämmt nach KFW 60 oder 40 Standard mit einem 250L WW-Speicher? Wenn er dann eine 34 KW-Therme bekommt wird er sich bedanken.
So sind die Bedürfnisse eben verschieden, allerdings hätte mir etwas mehr Beratung vom Heizi gewünscht. Da wurde dann gesagt das man die Heizkurve einstellen kann und den Rest macht die Anlage alleine. Zum Glück gibts die Servicehotline und das Internet...
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08.07.2008 14:13 #25
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AW: Der Energieausweis ist nun Pflicht für (einige) BestandsbautenDie Beratung kriegst Du ja jetzt

Vergiss die Zahl bei der Therme...ob da 17 draufsteht oder 34...da ist fast dasselbe drin.
Ok..der Preis weicht etwas ab...aber das hat eher was mit Marketing zu tun
Also...den Speicher wählst Du nach dem Warmwasserbedarf aus, die Therme u.U. nach der Speichergröße.
Machst Du bei gleichem WW-Bedarf den Speicher doppelt so groß, dann brauchst Du noch lange keine größere Therme, denn den WW-Komfort in form einer gewissen Reserve hast Du Dir ja im Speicher geschaffen. (ist aber eher ein unkonventionelles Vorgehen,
Hast Du den doppelten Warmwasserbedarf (kenne ja Deine Familienplanung nicht), dann brauchst Du auch den großeren Speicher...und dann auch die größere Therme...nimms einfach hin...
Oder was sagt Dein Haushaltsvorstand, wenn er sich abends in Eurer 500 Liter-Ecksprudelwanne rekelt und bei halbem Füllstand läuft nur noch kaltes nach???
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