Willkommensgruss

Thema: Baumproblem

  1. #1

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    Baumproblem
    Ich habe ein kleines Problem mit Bäumen an meiner Grundstücksgrenze, es handelt sich um Weiden, sie sind ca 35 m hoch und stehen ungefähr 10m vom Haus weg.
    Mein Problem könnt ihr schon erahnen - bei jeden Sturm schmeißen die Bäume armdicke Äste ab, musste schon einige Ziegel ersetzen, und eine Scheibe meines Wintergartens,
    langsam empfinde ich die Bäume als Bedrohung , ein email an die Gemeinde vor 4 Wochen hat nichts gebracht, keine Antwort

    was kann man da machen?

    •   Alt 

       

  2. #2
    Moderator Avatar von niwashi
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    AW: Baumproblem
    verweise auf die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers der Bäume

    niwashi, der auf deine Signatur verweist, die ihm irgendwie nicht gefällt ...

  3. #3
    Moderator Avatar von Tono
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    AW: Baumproblem
    Zitat Zitat von Finestra Beitrag anzeigen
    was kann man da machen?
    Zum Anwalt gehen.

    Tono... mit Verweis auf seinen Vorredner

  4. #4
    irubis
    Gast
    AW: Baumproblem
    Hallo,


    grundsätzlich sind Schäden durch Bäume Naturereignisse, die hinzunehmen sind (hat mir mein Versicherungsfuzzi gesagt, als ich meine Bäume versichern wollte). Sind Schäden jedoch absehbar, so ist zunächst der Besitzer für die Gefahrenabwehr zuständig. Macht er das nicht, so hat das Ordnungsamt für eine Gefahrenbeseitigung zu sorgen, sprich, den Besitzer aufzufordern, die Gefahrenquelle auszuschalten. Dumm ist es, wenn Ordnungsbehörde und Baumbesitzer ein und dieselbe (juristische) Person sind.
    Aber auch da ist man nicht hilf- und wehrlos.
    1. Schreiben an die Kommune mit der Aufforderung, die Gefahrenquelle zu beseitigen (Einschreiben mit Rückschein)

    2. Schaden geltend machen, ggf.mit Anwalt. Selbst wenn die Kommune nicht Besitzer der Bäume ist sind Forderungen an sie möglich, da sie von einer Gefahr wussten (das Einschreiben) und nichts dagegen gemacht hatten.

    3. Sind Schäden akut zu befürchten, so hat man das Recht, die Gefahr selbst zu beseitigen (§ 228 BGB), sprich man darf die Bäume stutzen oder sogar absägen. Nochmals: NUR BEI AKUTER GEFAHR und wenn andere Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.

    Selbsthilfe bei latenter Gefahr ist nichtzulässig.


    Gruss

    Iru

  5. #5
    Avatar von aLuckyGuy
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    AW: Baumproblem
    Zitat Zitat von irubis Beitrag anzeigen
    Aber auch da ist man nicht hilf- und wehrlos.
    Ein Mitarbeiter vom hiesigen Ordnungsamt hat mir mal vor einigen Jahren gesagt, ob ich denn nicht das Hebelprinzip kennen würde... das Ordnungsamt würde immer am längeren Hebel sitzen.

  6. #6
    irubis
    Gast
    AW: Baumproblem
    Zitat Zitat von aLuckyGuy Beitrag anzeigen
    Ein Mitarbeiter vom hiesigen Ordnungsamt hat mir mal vor einigen Jahren gesagt, ob ich denn nicht das Hebelprinzip kennen würde... das Ordnungsamt würde immer am längeren Hebel sitzen.
    Na ja, den würde ich schnell da runter holen, von seinem hohen Ross. Dreh- und Angelpunkt auch für das Ordnungsamt ist das Verwaltungsrecht und nicht das Hebelprinzip. Die Ordnungsämter versuchen ganz gerne, Sachverhalte außerhalb des Verwaltungsrechtes abzukaspern um sich garnicht der Gefahr auszusetzen, dass jemand auf die Idee kommt, den Verwaltungsrechtsweg einzuschlagen. Ich bringe sie immer wieder auf diesen Weg und dann gewinne ich meist. Man muss nur vernünftig argumentieren können und sich etwas im Verwaltungsrecht auskennen. Und wenn Du Dir erstmal einen Namen gemacht hast, dann werden sie sehr schnell sehr vorsichtig. Denn auch sie wollen vor den nächst höheren Behörden bzw. Verwaltungsgerichten nichtauf die Nase fallen und gesagt bekomme, dass sie rechtswidrig gehandelt haben (Ich weiss, wovon ich rede, denn auch ich habe Bescheide gegen andere erlassen und Verwaltungsstreitverfahren erfolgreich durchgefochten).
    Nochmal: Das Baumproblem würde ich dadurch lösen, dass ich das Ordnungsamt auf den Verwaltungsrechtsweg bringe und dort auf der Klaviatur des Verwaltungsstreitverfahrens spiele. Wenn ich dem Ordnungsamt eine Gefahr zur Kenntnis bringe und sie nichts macht, dann werde ich gegen dieses "Nichtstun" verwaltungsrechtlich vorgehen. D.h. zunächst eine schriftliche Antwort einfordern und dann gegen diese Antwort Widerspruch einlegen. Wenn garnichts kommt, unmittelbar an die vorgesetzte Behörde gehen und das Nichtstun bemängeln. Im Übrigen: Sollte es zu einem Schadensfall kommen, ist das Ordnungsamt haftbar, denn sie haben von einer Gefahr gewusst und nichts gemacht. Wichtig ist auf jeden Fall, jeden Schritt nachvollziehbar zu machen, also zu dokumentieren. Für jedes Telefonat z.B. würde ich mir handschriftlich einen Vermerk schreiben.

    Noch ein Hinweis in eigener Sache: Ich verstehe meinen Beitrag nicht als Rechtsberatung sondern nur als Hinweis, wie ich in einen vergleichbaren Fall angehen würde.


    Gruss

    Iru

  7. #7

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    AW: Baumproblem
    danke, du hast mir damit sehr geholfen