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05.08.2008 22:36 #1Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?
hallo, heute hat ein astra gemeint er müsste auf unserem grundstück tiefflug-übungen machen und hat diverses grünzeug,mein selbstgebautes aussengeländer und unsere haustreppe beschädigt. wie gehe ich nun am besten vor?welche art von gutachter beauftrage ich den schaden zu schätzen,ich möchte ehrlich gesagt nicht warten bis der gutachter von der versicherung des tieffliegers kommt und mir alles zu gunsten der kfz-versicherung runterrechnet.nehme ich da einen bausachverständigen?bitte um tipps..bin ratlos

vielen dank stefan
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06.08.2008 00:15 #2
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AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?Ruf Deine eigene Gebäudeversicherung an. Die haben naturgemäss ein Interesse daran dass die Bude nachher nicht schlechter da steht wie vorher. Je nach Versicherung / Vertrag kann es sein dass die das komplett abwickeln.
Die Versicherung des Verursachers ist im Prinzip Dein Gegner - wenn Du den aufs Grundstück lässt dann nur mit jemandem zusammen der Deine Interessen vertritt - Klappe halten, nichts unterschreiben, sollen die Fachleute das auf Augenhöhe diskutieren.
Vor allem nichts an den Schäden verändern - ausser Sachen die dafür sorgen dass keine Folgeschäden auftreten. Auf jeden Fall viele Bilder machen.
Polizei anrufen (die Dienststelle die das aufgenommen hat) und nach der Tagebuchnummer fragen, braucht man für Akteneinsicht.
Gruss
Markus
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06.08.2008 07:21 #3AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?
hi,
du hast das recht einen unabhängigen sachverständigen zu beauftragen. dieser stellt dann
auch seine kosten der gegnerischen versicherung in rechnung.
wenn du bauliche schäden hast mußt du selbstverständlich einen bausachverständigen beauftragen. ein gutachten eines sachverständigen der gegnerischen versicherung mußt du nicht ohne weiteres akzeptieren. du hast als geschädigter die freie auswahl !!!
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06.08.2008 15:30 #4
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AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?Hallo,
soweit alles richtig, aber den Gutachter muss der bezahlen der ihn bestellt!!!!
Es ist ein Ammenmärchen, der Gutachter der Versicherung würde alles zu Gunsten der Vers. rechnen. Nimm Dir einen Anwalt, der wird Dich richtig beraten.
Der Anwalt rechnet dann seine Kosten mit der gegnerischen Versicherung ab.
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06.08.2008 15:33 #5
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AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?Da hat der Commander schon mal Recht. Ich würde auch noch den Hauseingang prüfen auf eventuelle Beschädigungen. Eine Strafanzeige wegen schwerer Sachbeschädigung § 126 StgB (schwer da mit KFZ begangen) und Klage auf Schadenersatz müßten noch sein.
War der Fahrer vielleicht noch alkoholisiert gewesen sein sist eine vorsätzliche schwere Sachbeschädigung und ein eventueller Führerscheinentzug wegen führen eines KFZ unter Alkoholeinfluß. Dazu könnten noch 7 Punkte in Flensburg auf ihn zukommen.
Aber das wäre noch zu prüfen....
Viribus Unitis !
Pionier
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06.08.2008 20:24 #6AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?
hi ruppi,
diese aussage ist definitiv falsch !
es geht hier um eine schadensbegutachtung eines sachverständigen bei einem haftpflichtschaden. dieses gutachten kann der sachverständige sehr wohl mit der gegnerischen versicherung abrechnen. er muß es allerdings auch wollen. das ist im vorfeld ein anruf zwischen gutachter und versicherung und schon läuft das ganze.
glaub mir, ich habe das leider schon mehrmals durch...
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06.08.2008 23:22 #7
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07.08.2008 09:12 #8AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?
hallo ihr lieben..vielen dank für die vielen kompetenten antworten. jetzt heisst es leider erst mal füße ruhig halten. mein schwager der in diesen unfall unschuldig verwickelt war soll evtl laut seinem anwalt teilschuld bekommen. deswegen warte ich jetzt erst mal ab damit mein schwager nicht auch zu regreß gezogen wird. unfallhergang war folgender: schwager wollte über gegenfahrbahn zu uns in die einfahrt, früh genug geblinkt und angehalten wegen gegenverkehr. mittlerweile haben sich drei autos hinter ihm angestaut und auch gewartet. von hinten kam besagter astra und hat nicht aufgepasst zuzüglich überhöhter geschwindigkeit. er hat sich erschrocken und konnte nicht mehr bremsen, also ist er links an der kolonne vorbei gezogen um nicht rein zu rauschen. leider hat mein schwager in diesem moment freies feld bekommen und ist links abgebogen und der junge typ mit seinem astra ist meinem schwager rein und hat ihn abgeschossen und er selber ist in unsereren eingang geflogen. jetzt heisst es mein schwager soll teilschuld bekommen weil er sich vergewissern muss das wenn er links abbiegt ihn keiner überholt...deutsche rechtsprechung
anbei mal ein foto der situation...
dumm an der sache ist das geländer und die treppe sind noch im rohbau...aber müsste ja eigentlich nichts zur sache tuen oder...?
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07.08.2008 10:03 #9
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07.08.2008 11:37 #10
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AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?Also eine Teilschuld ist bei Kollisionen fast schon obligatorisch. Ausnahme beim Auffahren in ein Stauende. Es ist nun von rechtlicher Seite immer so ,das der Führer eines KFZ zu jeder Zeit während des Fahrens äußerst aufmerksam sein muß.
Es wäre auch interessant was die Zeugen ( die Fahrer der Fahrzeuge die hinter Deinem Schwager warteten.) von der Kollision gesehen haben.
Wurde bei dem Jungen Fahrer ein Drogentest ( Wipe-Test) und ein Alkoholtest gemacht?
Wäre ein Test durchgeführt worden und ein Ergebnis errechnet, so währe dein Schwager weitgehends vom Haken. Fahren unter Drogeneifluß stellt nach § 316 StgB eine Straftat dar.
Ist die Schuldfrage grundsätzlich gerichtlich geklärt wirst du deine Schadenersatzforderungen an den Schuldigen in einem Zivilproßes nach § 823 BGB geltend machen können,
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper , die Gesundheit , die Freiheit , das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
KFZ und Treppe sind zweifellos beschädigt. Den Schaden muß auch einer bezahlen.
Der wichtigste Grundsatz ist immer gültig: Das Rechtmuß dem Unrecht nicht weichen.
Viribus Unitis!
Pionier
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07.08.2008 11:54 #11AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ...
niwashi, der sich das grad vorstellt ... mit nem Opel ...
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07.08.2008 12:25 #12
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AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?Danke für den Hinweis Ist § 226. Habemich da wohl vertippt. Mea culpa.
Viribus Unitis!
Pionier
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07.08.2008 12:27 #13
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AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?Der Kollege der als Fahrer in dem Kugelblitz sass kann in der nächsten Kirche eine Kerze aufstellen. Wenn der Opel den auf Höhe der Fahrertüre abgeschossen hätte ....
Beton kann man reparieren, bei Knochen bleibt immer was über.
Gruss
Markus
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07.08.2008 12:33 #14
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AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?Ne Kerze würde da nicht helfen. Stirbt ein Fahrer durch Kollision mit einem anderen KFZ so ist das im mindesten fahrläßige Tötung. Nach § 222 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Ist im vorliegenden Fall aber nicht passiert. Ich vermuta mal das auf dem Photo die beiden Fahrer zu sehen sind.
Viribus Unitis!
Pionier
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07.08.2008 12:34 #15
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AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?
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07.08.2008 12:51 #16
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AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?So isses. Angesichts der derzeitigen Prozeßflut eine Möglichkeit einen Vorgang relativ Schnell zu bearbeiten.
Viribus Unitis!
Pionier
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07.08.2008 15:33 #17AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?
Sind wir hier im Zirkus?
"Danke für den Hinweis Ist § 226. Habemich da wohl vertippt. Mea culpa."
Nö, § 226 ist es auch nicht. Das ist die schwere Körperverletzung.
Die Sachbeschädigung ist erst im 27. Abschnitt geregelt, d.h. in den §§ 303 ff. StGB. Wobei Du auch hier nicht exakt fündig wirst, eine "schwere Sachbeschädigung" gibt es nämlich - im Gegensatz etwa zur schweren Brandstiftung - nicht!
"Stirbt ein Fahrer durch Kollision mit einem anderen KFZ so ist das im mindesten fahrläßige Tötung."
Ach, und die subjektiven Tatbestandsmerkmale müssen jetzt nicht mehr erfüllt sein?
"Ggf. auch ein Adhäsionsverfahren nach § 403 ZPO"
Ad Adhäsionsverfahren wird nicht gemäß 403 ZPO angewendet, sondern § 403 StPO, also im Straf- nicht im Zivilprozess. Aber das war jetzt vermutlich wirklich nur ein Flüchtigkeitsfehler.
In diesem Sinne
Dementia Unitis!
Tono... Zirkusdirektor
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07.08.2008 15:35 #18AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?
ist das nun eine juristische Beratung?
niwashi, der unseren Advokaten um eine Stellungnahme bittet ...
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07.08.2008 15:38 #19AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?
Nein, nur eine "gemeinsame Blödelei"
Dementia Unitis!
Tono... desipio
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07.08.2008 16:31 #20
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AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?Ich streit mich d nicht. §126 ist schwere Sachbeschädigung. Besonderer Teil, sechster Abschnitt.
Dabei muß aber eine Sache im Wert von 2.000 Teuro unberssteigt beschädigt werden.
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft.
Wer eine Sache im Wert von 40.000 Teuro übersteigt beschädigt wird mit Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis zu fünf Jahre bestraft.
Ich spar mir mal den Gesetzestext.
Adhäsionsprozess ist tatsächlich 403 StPO.
Bei der Schweren Körperverletzung muß selbstverständlich ein dolus direktus im 1. oder im 2.Grad nachgewiesen werden können. Oder auch ein dolus eventualis. Das wird aber im Prozess erforscht und eventuell bewiesen. oder negiert werden. Ob es schuldhaft ist wird dann wohl auch geklärt.
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07.08.2008 17:18 #21AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?
Niemand braucht sich mit mir zu streiten. Aber das ist einfach nicht wahr, was Du hier ständig behauptest! § 226 ist nicht schwere Sachbeschädigung und im Besonderen Teil, 6. Abschnitt ist der Widerstand gegen die Staatsgewalt geregelt!
Schau mal hier rein:
§ 126 - Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
§ 226 - Schwere Körperverletzung
§ 303 - Sachbeschädigung
Tono... wirklich bald im Zirkus
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07.08.2008 17:31 #22
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AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?Weiß leider nicht wie ich nen link reinkriege. abe wie du meinst.
Gib mal bei GOOGLE "Schwere Sachbeschädigung rein und gleich der erste Eintrag.
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07.08.2008 17:44 #23AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?
Ah! Jetzt klärt sich's auf!
Schau mal, für welches Land dein Strafgesetzbuch gilt. *zwinker*
Nimm lieber dieses hier: Deutsches StGB
Tono... Teutone
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07.08.2008 18:34 #24AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?
Trotzdem nochmal ein Nachsatz. Trotz der erlesenen Kenntnis über die Terminologie des so genannten dolus directus, eventualis etc., es ist ein weit verbreiteter Irrtum, man könne sich die Jurisprudenz über Google und Wikipedia autodidaktisch selbst beibringen. Das geht nicht. Hierbei nicht ganz korrekten Definitionen und Lehrmeinungen auf den Leim zu gehen schadet zunächst mal nicht. Wenn allerdings solches Halbwissen mit einer kaum zu überbietenden Bestimmtheit an ahnungslose Dritte vermittelt werden, dann ärgert mich das. Denn diese Dritten glauben so etwas meistens auch noch und verbreiten es weiter.
Soviel zum Thema Rechtsberatung.
Tono... Rechts Links Mitte oben Unten achmachtdochwasIhrwollt
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07.08.2008 21:25 #25AW: Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?
hallo!
bingo tono!
deswegen denk ich, dass man bei derlei dingen zum anwalt gehen sollte und nicht in einem forum nachfragen sollte, in dem jeder (egal, ob rechtliches fachwissen da ist oder nicht).
im eigenen interesse: such dir einen anwalt
lg
ulli
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