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Alt 26.04.2006, 20:52   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 22.01.2005
Beiträge: 3.301
Standard Zum Nachbarn wuchernder Wein - ist das Sachbeschädigung?



Hallo,

von unserem Garten aus klettert die Jungfernrebe, die sich vor Jahren unter den Terassendielen eingenistet hat, nun auch über die Fassade des Nachbarhauses.
Die Nachbarn sind neu, das Haus ist neu gestrichen. Es wurde saniert und in Eigentumsetagen verwandelt. Der Nachbar im Erdgeschoß hat den Wein auf seiner Seite abreißen lassen, sehr zum Leidwesen meines Freundes, der alles Wuchernde liebt. Die Haftpfötchen blieben natürlich am hellen Putz hängen und der Pole, der diese Arbeit verrichtete, murmelte etwas von Sachbeschädigung, eher so im Plauderton. Insgesamt war die Stimmung locker und es kam zu keinerlei Auseinandersetzung über dieses Thema.
Wir haben ihm auch noch unsere Rosenschere zum Abzwacken geliehen.

Dennoch, und weil die Rechtschutzversicherungen ja überwiegend mit Nachbarschaftstreitigkeiten beschäftigt sind - ist es grundsätzlich richtig, daß es sich bei Wein an einer nachbarliche Fassade bzw. seinen Spuren dort um "Sachbeschädigung" handelt?
Und wer muß dann dafür sorgen, daß er an der Grenze zurückgeschnitten wird?
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Alt 26.04.2006, 20:57   #2 (permalink)
 
Registriert seit: 22.01.2005
Beiträge: 3.301
Standard Voriger Beitrag ist von mir - Loggin läßt mich nicht 'rein

... dann eben anders, dann grüße ich auf diesem Wege

Grüne Grüße
Lazy Gardening
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Alt 26.04.2006, 22:19   #3 (permalink)
 
Benutzerbild von John Robie
 
Registriert seit: 08.04.2006
Beiträge: 2.410
Standard

Hi Lazy!

Ich bin kein Strafrechtler, aber es dürfte der Vorsatz fehlen. Schadensersatzpflichtig bist Du aber trotzdem aus § 823 BGB.

Zitat:
Und wer muß dann dafür sorgen, daß er an der Grenze zurückgeschnitten wird?
Der, auf dessen Grundstück die Rankpflanze steht.

Bye
-John
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John Robie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2006, 13:54   #4 (permalink)
 
Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 16
Ausrufezeichen

Zitat:
Zitat von Anonymous
Hallo,

von unserem Garten aus klettert die Jungfernrebe, die sich vor Jahren unter den Terassendielen eingenistet hat, nun auch über die Fassade des Nachbarhauses.
Die Nachbarn sind neu, das Haus ist neu gestrichen. Es wurde saniert und in Eigentumsetagen verwandelt. Der Nachbar im Erdgeschoß hat den Wein auf seiner Seite abreißen lassen, sehr zum Leidwesen meines Freundes, der alles Wuchernde liebt. Die Haftpfötchen blieben natürlich am hellen Putz hängen und der Pole, der diese Arbeit verrichtete, murmelte etwas von Sachbeschädigung, eher so im Plauderton. Insgesamt war die Stimmung locker und es kam zu keinerlei Auseinandersetzung über dieses Thema.
Wir haben ihm auch noch unsere Rosenschere zum Abzwacken geliehen.

Dennoch, und weil die Rechtschutzversicherungen ja überwiegend mit Nachbarschaftstreitigkeiten beschäftigt sind - ist es grundsätzlich richtig, daß es sich bei Wein an einer nachbarliche Fassade bzw. seinen Spuren dort um "Sachbeschädigung" handelt?
Und wer muß dann dafür sorgen, daß er an der Grenze zurückgeschnitten wird?
Hallo,
zunächst einmal ist die Frage der Haftung nicht so einfach mit ja/nein zu beantworten.
Ich gehe davon aus, daß deine Rebe schon den Vorbesitzer beglückt hat und wenn
dieser über einen "längeren" Zeitraum damit - auch durch Stillschweigen - einverstanden
war, dann kann man über die Haftungsfrage trefflich streiten.
Der neue Nachbar hat dir auf jeden Fall signalisiert, daß er dein Gewächs nicht an seiner
Mauer haben will und das solltest du respektieren!

Hannes
hannes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2006, 17:25   #5 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.361
Standard

Verjährungsfrist bei Pflanzung: 5 Jahre

niwashi, der das Problem kennt
__________________
Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
niwashi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2006, 16:59   #6 (permalink)
 
Benutzerbild von John Robie
 
Registriert seit: 08.04.2006
Beiträge: 2.410
Standard

Hi niwashi!

Diese Verjährungsfrist bezieht sich auf den Beseitigungsanspruch gemäß Landesrecht.

Die Ansprüche aus § 910 BGB und damit verbundene Schadensersatzansprüche unterliegen hingegen nicht dieser Frist.

Wüchse besagte Jungfernrebe länger als fünf Jahre, ohne dass der Nachbar dem widersprochen hätte, könnte der Nachbar Beseitigung der Rebe daher nicht verlangen. BGB-Rechte gingen dem Nachbarn jedoch nicht verlustig.

Bye
-John
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Geändert von John Robie (03.06.2006 um 17:29 Uhr).
John Robie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2006, 17:02   #7 (permalink)
Rosenblüte
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich wäre auch nicht entzückt wenn ein Wein meine neue Fassade ruiniert.
Bei uns ist es Efeu von unserem Nachbarn das immer rüberwächst. Ich schneide es brutal ab weil ich es nicht will.
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Alt 03.06.2006, 17:10   #8 (permalink)
 
Benutzerbild von John Robie
 
Registriert seit: 08.04.2006
Beiträge: 2.410
Standard

Hi Rosenblüte!

>> weil ich es nicht will. <<

Eben. Wem gute Nachbarschaft wichtig ist, respektiert berechtigte Wünsche seiner Nachbarn, denn die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.

Das Leben könnte so einfach sein ...

Bye
-John
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John Robie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2006, 07:59   #9 (permalink)
 
Registriert seit: 15.05.2006
Beiträge: 1.702
Standard

Hallo, der ewige Kampf mit den Nachbarn. Jeder will Grün, aber keiner kann das Grün des Nachbarn leiden. Wenn jeder ein wenig nachsichtig wäre, würden nicht alle Nachbargrenzen wie mit dem Lineal gezogen aussehen. Es tut gut wenn man hört es geht vielen so. Es grüßt M. die seit ewigen Zeiten mit dem einzigen Nachbarn deswegen immer Ärger hat.
Marie ist offline   Mit Zitat antworten


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