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15.01.2010 08:31 #1
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Niederschlagswasser GebührenHallo zusammen,
die Stadt Moers hat 2009 die Erhebung der Grundstücks-Fläche für die Berechnung der Niederschagswasser Gebühren abgeschlossen. Heute lese ich in der Zeitung, das die neuen Niederschlagswasser Gebühren rückwirkend von 2007 berechnet werden. Ist diese Zeitraum rechtlich angemessen, oder hat man hier rechtliche Argumente um eine Nachzahlung zu vermeiden?
Ich danke für hilfreiche Antworten und verbleibe
MfG Jens
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15.01.2010 09:24 #2AW: Niederschlagswasser Gebühren
ich fürchte, ja. soweit mir bekannt ist, darf diese gebühr bis zu 4 jahre rückwirkend erhoben werden.
rechtliche beratung darf in diesem forum nicht gegeben werden.
deshalb lese mal hier im web:
Google
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20.01.2010 19:21 #3AW: Niederschlagswasser Gebühren
Hallo Jens,
bei uns hat man dies im Jahre 2006 beschlossen, vorigen Sommer haben die Bürger die Meßbögen zur Erfassung zugeschickt bekommen und weil manch einer überfordert war und nicht richtig ausfüllen konnte, kamen dann die Vermesser zusätzlich zu allen.
Wir müssen ab 2007 nachzahlen.
LG tina1
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