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Alt 13.08.2006, 18:53   #31 (permalink)
 
Benutzerbild von John Robie
 
Registriert seit: 08.04.2006
Beiträge: 2.410
Standard AW: Holzwand an Grenze

Hi payabella!

Irgendwie war meiner Aufmerksamkeit entgangen, dass Du den Thread "Hilfe für angeschossene Katze" gestartet hattest, sonst wäre meine Antwort wahrscheinlich ein bisschen weniger harsch ausgefallen. Aber maximal ein bisschen ...

Zunächst hast Du richtig erkannt, dass ich Verständnis für Deine Situation habe. Ich habe eine Allergie gegenüber Menschen, die meinen, das Recht zu haben, ihren Freiheitsbegriff auf Kosten anderer ausleben zu wollen. Das eigentliche Problem, insbesondere beim "Standhalten" liegt darin, dass man beim - rechtsstaatlich legitimierten - Kampf gegen diese Leute mehr Lebensenergie lässt als diese Leute wert sind. Trotzdem möchte ich Dich nicht zu "Flucht" animieren.

Animieren möchte ich Dich dazu, planmäßig vorzugehen, Dir selbst klar zu werden, was Du möchtest.

Und dann das, was Du möchtest, zielstrebig zu verfolgen.


Eine Frage am Rande, die Du natürlich nicht beantworten musst: Warum nennst Du Deinen Ex-Mann immer Ex-Gefährten?

Bye
-John
__________________
Fülle Deine Tage mit Leben, nicht Dein Leben mit Tagen.
John Robie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2006, 20:23   #32 (permalink)
 
Benutzerbild von Paliabella
 
Registriert seit: 23.05.2006
Beiträge: 533
Standard AW: Holzwand an Grenze

John, ich komme auf Deine Worte zurück - auch auf die Deinen, Georgine,

ich bin sehr müde jetzt, weil ich den ganzen Tag lang die alte Wohnung vom Ex mit ausgeräumt und die neue eingeräumt habe, zusammen mit ihm und meinem Freund. (Wenigstens sind beide Wohnungen im 1.Stock.)
Deshalb möchte ich - weil's so schön passt, nur mal schnell erklären, daß ich die Worte: "mein Ex" irgendwie bescheuert finde.

Ich benutze daher lieber Worte wie "ehemaliger Ehemensch" oder "Ex-Ehegefährte" oder sowas. Weil: Er ist ein Mensch, und zwar eine guter, aber es ging nicht mehr mit uns. Lag auch zum Teil daran, daß ich in seiner Heimat nicht wirklich zurecht kam. Aber stimmt, John, "Ex-Gefährte" ist nicht so ganz richtig, weil wir immer noch Gefährten sind, aber Ex-EHE-Gefährte isser ja nunmal!
Vielleicht spreche ich deshalb nicht vom ehemaligen (oder Ex-) Mann, weil er ja doch immer noch ein Mann ist, nur spielt diese biologische Tatsache für mich keine Rolle mehr.

Am Samstag kommt der LKW mit den Klamotten seiner neuen Beziehungsgefährtin und da wird auch geholfen, weil ich auch mit ihr klar komme.
DAS ist wenigstens mal ein Glück im Leben!

Jetzt schau ich mal nach, ob's was Neues von Perfy gibt, er ist gestern operiert worden, aber sie konnten nicht alle Geschosse raus holen.

Bis bald liebe und müde Grüße von mir!
Paliabella ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2006, 15:23   #33 (permalink)
 
Benutzerbild von Paliabella
 
Registriert seit: 23.05.2006
Beiträge: 533
Standard AW: Holzwand an Grenze

Hallo Ihr Alle,

eben war die Nachbarsgattin hier und es folgte eine zunächst ETWAS heftige, dann ruhiger werdende Diskussion.
Vieles liegt daran, welche Sorte Mensch man ist und wie man ein Gespräch über einen aufkommenden Konflikt beginnen soll - WENN einfach die "Chemie" nicht stimmt. Die Frau war übrigens immer freundlich gewesen, das macht es so schwer, auch mal böse zu werden.
Wir werden uns demnächst wohl über eine Lösung für ihren Wintergarten unterhalten. Wenn sie die Scheiben dort irgendwie matt machen, nehme ich die dortigen Holzwände weg - aber ein paar Meter am Garten entlang möchte ich den Sichtschutz behalten.

Da ich nicht vorhabe, hier zu bleiben, sind Pläne und Entscheidungen diverse Aktionen dieses Haus hier betreffend schwierig.

Ich grüße Euch mit den besten Wünschen für "normale" durchschnittliche Augusttemperaturen!
(habe heute morgen entnervt DOCH die Heizung eingeschaltet hier wars 8 Grad.)
Paliabella ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2007, 22:36   #34 (permalink)
 
Registriert seit: 10.03.2007
Ort: Steinheim/Murr
Beiträge: 7
Standard AW: Holzwand an Grenze

HALLO,

habe dein Problem gelesen. Bin in einer ähnlichen Lage mit so einem ....Nachbarn. Wir haben auf der Grenze einen Maschendrahtzaun von 1m Höhe. Nun genügt mir das aber auch nicht und ich möchte lieber nicht mehr in Nachbars Garten Einblick haben und erst recht möchte ich nicht, dass er am Zaun entlang tigert und rüberglotzt. Ich würde mich auch sicherer fühlen, wenn da noch eine Hecke oder höhere Sträucher dazwischen wären. Nun brauchen die aber so lange zum Wachsen und ich habe mich auch für Sichtschutzpaneelenteile interessiert. Jetzt habe ich in dem Nachbarschaftrecht von Ba-Wü. gelesen:
§ 11
Tote Einfriedigungen
(1) Mit toten Einfriedigungen ist gegenüber Grundstücken, die landwirtschaftlich genutzt werden, ein Grenzabstand von 0,50 m einzuhalten. Ist die tote Einfriedigung höher als 1,50 m, so vergrößert sich der Abstand entsprechend der Mehrhöhe, außer bei Drahtzäunen und Schranken.
(2) Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedigungen - außer Drahtzäunen und Schranken - ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht.
(3) Zäune, die von der Grenze nicht wenigstens 0,50 m abstehen, müssen so eingerichtet sein, daß ihre Ausbesserung von der Seite des Eigentümers des Zauns aus möglich ist.
(4) Freistehende Mauern mit einem geringeren Abstand von der Grenze als 0,50 m dürfen nicht gegen das Nachbargrundstück abgedacht werden.
§ 12
Hecken
(1) Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten.
(2) Die Hecke ist bis zur Hälfte des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Abstands zurückzuschneiden. Das gilt nicht für Hecken bis zu 1,80 m Höhe, wenn das Nachbargrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und nicht landwirtschaftlich genutzt wird (Innerortslage).
(3) Der Besitzer der Hecke ist zu ihrer Verkürzung und zum Zurückschneiden der Zweige verpflichtet, jedoch nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.

Nun habe ich aber vorsichtshalber mal bei uns auf der Gemeinde nachgefragt und die hat dann auf den Bebauungsplan von damals verwiesen. Darin steht: Die Einfriedungen der Grundstücke ist mit Ausnahme der Eintragungen im Plan freigestellt, soweit sie 1 m nicht übersteigen. Die Verwendung von Eisen mit Ausnahme von Drahtgeflecht an den seitlichen Grenzen ist nicht erlaubt.
Also damit kann ich eigentlich auch nicht viel anfangen.

Was hast jetzt du gemacht? Mein Nachbar kann ja trotz evtl. Sichtschutzwand gemütlich stundenlang drüber weg in unser Grundstück schauen und uns beobachten. Wenn ich aber in oben genannter Entfernung die Sichtschutzwände anbringe und trotzdem noch Kletterpflanzen oder sonstige schnellwachsende Sträucher auf meine Seite hinpflanze bin ich doch viel geschützter.
hedimag ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2007, 18:59   #35 (permalink)
 
Benutzerbild von Paliabella
 
Registriert seit: 23.05.2006
Beiträge: 533
Standard AW: Holzwand an Grenze

Hallo Hedimag,

vorläufig mal auf die Schnelle:
Großartig geändert hat sich hier nix. Wie auch? Wieso sollte man plötzlich die Super-Freundschaft mit Menschen haben, mit denen das schon 20 bis 40 Jahre nicht funktioniert hat? Im hinteren Garten fühle ich mich nach wie vor nicht wohl, nachdem nun auch noch beide Parteien (es sind Doppelhäuser hier) schräg gegenüber aus ihren Dächern praktisch eine zweite (bzw. dritte) Etage gemacht haben, mit prachtvollen Panoramafenstern in meine Richtung. Daß diese Leute aus einer solchen Höhe und auch meine Doppelhaushälftennachbarn immer noch vom Balkon in meinen Garten gucken können, kann ich auch durch Bepflanzung nicht verhindern, da ein so großer Baum zu dicht an der Grenze stünde.

Ich halte mich im Grunde nur im Vorgarten auf, wo ich durch Bepflanzung ein einigermaßen nettes Plätzchen schaffen kann, nachdem ich dort die Holzwand gesetzt habe. (Hinten habe ich sie nur zur Hälfte gelassen, wodurch man uns wenigstens nicht mehr in meiner Mutter Küche glotzen kann. Das war ein Entgegenkommen der Nachbarin gegenüber, nachdem sie sich sehr bemüht hatte, "Frieden" zu schaffen und mir tausendmal versicherte, daß ihr Mann niemals ein Tier töten könne.)
Wenn allerdings in das dort gegenüber liegende Haus mal ebenfalls Unsympathen und Katzenfeinde einziehen - na wie ich mein "Glück" kenne.......

Ich bin hier in NRW und kann daher leider nix zu den BW-Gesetzen sagen.

Ich melde mich nächste Woche mal per PN bei Dir, habe jetzt keine Zeit, wollte Dir aber schonmal antworten.

mitfühlende Grüße!!!!!
Paliabella ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2007, 13:53   #36 (permalink)
arwen49
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Holzwand an Grenze

Was dir die Beamten auf dem Bauamt gegeben haben, wird sicherlich in Ordnung sein.
Es gibt z.B. das Bundesbaugesetzbuch, das in der ganzen BRD gilt.

Aber es gibt auch immer noch zusätzlich zum jeweiligen Bundesland eines sogenannte
Landesbauordnung das ist in Baden-Württemberg anders als z.B. in Rheinland-Pfalz.

Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten was z.B. immer bei Zäunen, Gartenhäusern usw. vorkommt,
gilt grundsätzlich, was im Bebauungsplan steht, sollte dort nichts stehen, so kommt das sog. Nachbarrecht - und das ist Privatrecht, also hier kommt der Rechtsanwalt zum tragen -
zumindest ist das in Baden-Württemberg so.

Es ist äußerst schwierig und bedarf auch einer gründlichen Recherche, solche Sachen im Internet zu fragen, weil es einfach - auch von der Rechtslage - immer wieder anders ist.
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