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26.03.2008 23:43 #1
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Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
Hallo,
ich habe eine Frage. Weiß jemand, wie es rechtlich aussieht, wenn man neu gebaut hat ( Reihenhaus) und dann zum nachbarn hin einen Zaun zieht? Wer zahlt den zaun?? Ich habe mal gehört immer der nachbar zur rechten Seite?? Wo gibt es Infos über die Rechtslage??Muß der nachbar anteilmäßig mit zahlen, oder zahlen wir komplett unsere Seite? Wer weiß was?? Über Infos bin ich sehr dankbar!!

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27.03.2008 00:46 #2AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
Hallihallo,
es gibt hier im Forum ein paar Rechtsverdreher, aber falls die sich nicht melden guck mal im Net unter Nachbarschaftsrecht......(Dein Bundesland dahinter) da steht auch alles über die Grundstücksgrenzen, beim zweiten mal lesen versteht mans sogar!)
Gruß Anett
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27.03.2008 06:24 #3
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AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???Hallo Briccls,
sei schlau, sei schnell, und zieh Dir einen Maschendrahtzaun. Der ist am unauffälligsten, und keiner Deiner Nachbarn kann einen Holzzaun aufstellen. Holzzäune machen nur Schatten, und wenn Du Pech hast, trampelt Dir alle paar Jahre ein Nachbar in den Beeten herum, um seinen Zaun zu streichen. Übrigens, da, wo die Pfosten stehen, ist der Besitzer des Zaunes, der Zaun selber hängt immer nach außen.
Gruß
hermann
Und wenn Du ganz schlau bist, läßt Du die Nachbarn sich nachträglich an den Kosten beteiligen.
hf
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27.03.2008 08:32 #4
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AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???Hallo Briccls!
Um es kurz und bündig zu machen:
Bau dir deinen Zaun selber!
Laß den Nachbarn sich nicht daran beteiligen!
Dann gehört er dir und du kannst damit machen was du willst.
(Umstreichen oder in ein paar Jahren, wenn er dir vielleicht nicht mehr gefällt neu machen)
Beim Bau haben wir darauf geachtet, daß der Zaun nicht über die Grenze steht!
Sprich, er steht vollständig auf unserem Grundstück.
Und was die Anordung von Pfosten und Zaun betrifft,
kenn ich auch die Version von arumgrande:
Die Pfosten innen - der Zaun außen.
Gruß
Alfred
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27.03.2008 10:49 #5AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
Also normalerweise wird das schon so gehandhabt, das man selbst für die linke Seite zuständig ist, aber das kann man auch individuell regeln.
Ansonsten kann ich dir empfehlen... googel doch einfach mal nach dem Nachbarrechtsgesetz deines Bundeslandes. Darin sind alle wesentlichen Dinge die im Zusammenhang mit dem Zaunbau stehen, festgelegt. Zusätzlich gibt es im Zusammenhang mit Einfriedungen noch die Bauordnung der jeweiligen Bundesländer. Und natürlich möchten sich die Städte und Gemeinden auch mit einmischen und legen in der jeweiligen Strassensatzung meist ganz genau fest wie ein Zaun auszusehen hat und wie hoch er max. sein darf.
Leider kann ich dir dazu nicht mehr Einzelheiten nennen, weil die Vorschriften dazu wirklich überall unterschiedlich sein können.
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27.03.2008 14:51 #6AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
Einfach so einen Zaun direkt auf der Grundstücksgrenze auf einer Seite zu errichten, für die der Nachbar zuständig wäre, halte ich für problematisch. Vor allem ohne Einverständnis des Nachbarn. Theoretisch hätte dieser das Recht, auf sein Recht/Pflicht eines eigenen Zauns zu bestehen und da kannst deinen entweder abreißen, oder um einige Zentimeter versetzen.
Ganz ehrlich: Würde mein Nachbar einen Maschendrahtzaun einfach so auf meiner Seite errichten, ich wäre ziemlich sauer. Vor allem dann, wenn ich etwas anderes geplant habe.
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27.03.2008 15:42 #7AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
Wir wollen gerade einen Zaun setzen lassen der von dem Sichtschutzzaun der Terasse (Reihenhäuser) weiterläuft - und es ist die rechte Seite für die wir "zuständig" sind. Da hat uns der Zaunbauer ausdrücklich drauf hin gewiesen, dass der Zaun leicht versetzt zum Sichtschutzzaun stehen muss (auf unser Grundstück gerückt), da er nicht auf die Grenze darf - die Sichtschutzzäune stehen genau auf Grenze. Wenn wir einen Zaun setzen darf der nur auf unserem Grundstück stehen es sei denn der Nachbar gibt sein Einverständnis.
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03.04.2008 09:46 #8AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
Na ja... sorry, aber es kommt eben leider nicht auf die Meinung der Nachbarn an, sondern auf das was in der Strassensatzung und anderen städtischen Verordnugen sowie im Nachbarrechtsgesetz der Länder steht. Und wenn darin steht das der Nachbar einen Zaun zu errichten hat und du ihn zur Hälfte mit bezahlen musst, hast du leider nicht die geringste Chance etwas dagegen zu tun.
Ja das stimmt. Man muss halt ganz einfach unterscheiden, zwischen dem eigentlichen Grundstückszaun und x-beliebig weitere innere Zäune. Zum Beispiel können das Abgrenzungen aller Art, Sichtschutzelemente aber auch Gehegezäune für Hunde, Katzen oder Kaninchen sein. Letzteres ist eine Auslegungs- und Definitionssache und hat mit dem reinen Aussenzaun nicht das Geringste zu tun.
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11.04.2008 13:39 #9
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29.10.2008 22:12 #10
AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
wir haben auch schnell nen zaun gezogen auch nen maschendrahtzaun aber des geldes wegen und der kam auch mit allen drum und dran 600 €. erst ham die nachbarn sich auch beschwert hässlich und nicht gerade auf linie, aber da hätten sie halt mitzahlen oder wenigstens mit helfen sollen aufstellen, wir haben den auch gleich einbetoniert.
Zitat: Und wenn Du ganz schlau bist, läßt Du die Nachbarn sich nachträglich an den Kosten beteiligen.
hf[/QUOTE]
Geht das auch noch nach 3 Jahren, das würde mich auch mal interessieren....
liebe grüße Ise
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30.10.2008 06:29 #11irubisGastAW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
Hallo,
Grundsätzliches findest du im BGB, die §§ 921 nund 922. Dort steht das Wesentliche zu den Einfriedungen drin.
Zaunbau ist schon ok, baue ihn aber so, dass er erkennbar Dein Eigentum ist - er sollte also schon auf Deinem Grundstück stehen. Würde sie - mit Zustimmung beider Seiten - auf der Grenze stehen, wäre das eine "Grenzanlage", zu deren Änderung beide Parteien zustimmen müssten. Ansonsten kann der durchaus bis zu 1,5 m hoch sein, es sollte halt "ortsüblich" sein. Eine massive Mauer z.b. könnte durchaus auf Probleme stoßen. Maschendraht würde ich auch wegen der bereits aufgeführten Vorteile nehmen.
Ob jemand für die rechte oder linke Seite zuständig ist, erscheint mir sehr abstrus, auch grundsätzliche Zaunerrichtungspflichten sind kaum vorstellbar (es sei denn, dass vom einzufriedenem Grundstück eine Gefahr ausgeht, das wir aber nicht durch Rechtsverordnungen sondern durch einzelne Verwaltungsakte geregelt). Diese Seitenzuweisung dürfte lediglich auf irgendwelche Absprachen fußen.
Gruss
Iru
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05.11.2008 10:48 #12AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
Wenn er auf meiner Seite ist, kann er sich meiner Meinung nach so lange grün und blau ärgern wie er will.
Bei der Höhe muss man sich glaub ich auch schlau machen.
LG
Karin
die nachdem die Gemeinde der Nachbar ist auf allen Seiten den Zaun machen musste, weil uns die was gepfifft haben
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09.11.2008 11:38 #13AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
Hallo,
hier auch noch mein Senf, da ich das Problem erst durch habe.
Iru hat es sehr gut ausgeführt. Rechte oder linke Seite ist nirgends geregelt, jedenfalls in Deutschland nicht.
Und keiner muß seinem Nachbarn beim Zerlatschen seiner Anpflanzung dulden. Der Nachbar darf nur auf das Grundstück, wenn es nicht anders geht und er bei Dir keinerlei Schäden anrichtet, d.h. z.Bsp., wenn er auf Deinem Fußweg stehend seinen Zaun repariert oder pinselt ist es o.k. In meinen Beeten bin ich der alleinige Gärtner, da kann mein Nachbar auf dem Kopf stehen und mit dem Hintern Fliegen fangen.
LG tina1
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09.11.2008 19:06 #14AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
Hallo
im allgemeinen ist alles wichtige schon gesagt worden.
Es gibt aber Gemeinden, die vorschreiben, ob die rechte oder linke Seite einzufrieden ist ( Bsp Gemeinde Bad Schwalbach im Gegensatz zu den Hessichen Landesvorschriften des NachbarG )
Es kann sogar passieren, dass bei einem Neubaugebiet im Bebauungsplan vorgeschrieben wird, wie einzufrieden ist.
Wenn man es also wirklich wissen will, dann sollte man zum Bauamt.
Ansonsten einfach sehen, wie es rundum in der Nachbarschaft aussieht, und ähnlich machen. Wenn man ein gutes Verhältnis zum Nachbarn hat, dann einfach mal ihn fragen. Gerade bei einem Reihenhaus wirst man eher mal was mit dem Nachbarn zu tun haben, als bei einem freistehendem Haus.
LG
HGeändert von Hunchback (09.11.2008 um 19:14 Uhr)
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04.07.2009 17:27 #15SemiplenaGastAW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
Hallo,
ich denke, du solltest dich an den Tip halten, der dir empfiehlt, das Nachbarrechtsgesetz deines Bundeslandes zu lesen.
Diese ganzen Einfriedungsgeschichten sind so unterschiedlich geregelt, wie du es auch schon in den Beiträgen hier lesen kannst.
Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du lebst. Hier bei uns in NRW ist es so, dass eine Einfriedung zwischen zwei bebauten Grundstücken auf der Grenze errichtet werden muss. Die Kosten haben sich die beiden Grundstückseigentümer zu teilen, wobei immer die Kosten für einen 1,20 m hohen Maschendrahtzaun zugrunde gelegt werden.
Wir haben unser Grundstück eingezäunt, als das Nachbargrundstück noch nicht mal verkauft war. Obwohl es rechtlich möglich gewesen wäre, haben wir später von unseren Nachbarn nicht die Hälfte des Zaunpreises verlangt. Allerdings lassen wir den Zaun jetzt auch so mit Clematis etc. zuwachsen, wie wir möchten. Keine breit ins Nachbargrundstück hineinwuchernden Pflanzen natürlich - das geht ja nun nicht. Aber flach im Zaun rankende suchen wir aus - da hat der Nachbar nicht mitzureden. Es ist eben nicht sein Zaun - er hat auch keine Kostenbeteiligung angeboten.
Herzliche Grüße,
Stefanie
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05.07.2009 10:19 #16AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
So weit mir bekannt ist, ist das eigentlich sogar die Norm. Allerdings habe ich auch die Erfahrung gemacht, das sich etliche Jahre später meist kein Mensch mehr dafür interessiert. Hier bei uns gab es auch mal die Vorschrift sein Grundstück mit einen 0,5m hohen Jägerzaun zu umgeben. Das war vor mehr als 30 Jahren und wie gesagt, das kümmert wirklich niemand mehr. Ich persönlich halte solche Regelungen für Unfug hoch zehn.
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31.10.2009 16:17 #17AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
hier kann man eine broschüre anfordern, je nach bundesland:
Nachbarrecht, Nachbargesetz, Nachbarrechtsgesetz, Nachbar Recht
leider hat die threaderstellerin bisher nicht erwähnt, in welchem bundesland sie lebt. wie semiplena erwähnt hat, es ist unterschiedlich geregelt. meistens überwiegt jedoch die auflassung, dass man mit einem zaun einverstanden sein muss und sich an den kosten zu beteiligen hat.
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31.10.2009 17:54 #18
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31.10.2009 17:59 #19AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
tatsächlich !
hab ich doch glatt übersehen.
einige user wohl auch, die haben munter weiter geschrieben
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31.10.2009 18:02 #20AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
ich finde es immer wieder lustig. und mir passiert es ja auch oft genug!!!!
wir sind alle wie die lemminge. einer geht vor und alle anderen trotten
vertrauensvoll hinterher.
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31.10.2009 18:12 #21AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
der mensch ist halt ein herdentier.
hab schon antworten auf noch ältere threads gelesen.
schade eigentlich, dass so viele sich hier anmelden, wenn sie ein problem haben und dann hörst, äh liest du nie wieder von denen.
genau wie bei briccls.
man wüsste auch gerne, wie eine sache ausgeht.
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02.11.2009 13:30 #22AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
Na ja, ich seh das alles nicht so eng. Ich antworte ja nicht nur wegen einer Person, sondern auch für all die vielen die mitlesen und mitdiskutieren möchten. Aber es stimmt natürlich schon, ich wüsste auch oft wie eine Sache ausgeht.
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16.11.2009 16:34 #23
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AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???Hallo,
außerdem zeigt doch das Ganze-> es ist immer wieder aktuell.
Jeder Häuslebauer fragt sich, wie und wo muss mein Zaun sein, wer zahlt?

eisbaersascha
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16.11.2009 19:05 #24AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???
Hallo,
in unserem Bundesland muß gar kein Zaun sein, nur wenn von meinem Grundstück ohne Zaun, Gefahren von Tieren ausgehen würden, also Hund oder was weiß ich, was sich der Gesetzgeber da gedacht hat.
Wenn ich mich allerdigs dazu hinreißen lasse, einen Zaun zu sezten, dann muß dieser ortsüblich, nicht höher als 1,80m sein und die Kosten muß ich selbst tragen. Befindet sich besagtes Bauwerk auf der Grundstücksgrenze zu einem Nachbarn, hat dieser ein Mitspracherecht bezüglich des Aussehens.
LG tina1
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06.02.2010 12:21 #25
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AW: Zaun zum Nachbarn, wie ist Rechtslage???Vor dem setzten des Zaunes sollte man beim Bauamt die maximal zulässige höhe erfragen. Teiwleise ist sogar eine feste höhe höhe gefordert, welche werder über noch unterschrittenwerden darf!
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