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27.08.2007, 19:57
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#16 (permalink)
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Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 7.340
| AW: Äste aus Nachbar's Garten Zitat:
Zitat von greenhorn Überhänge....ein interessantes Thema... § 910 des BGB's
Apropos Baumsatzung: gilt nur für öffentliche Flächen & Anlagen.
LG |
Ups, Oh Greeny,
das hätte ich gerne schriftlich, denn eine Bekannte von mir mußte gerade Strafe zahlen, weil sie einen Baum auf ihrem Grund entfernen ließ...
Mo, die da sehr unsicher ist.....
__________________ Liebe Grüße von
Mo Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt!
Albert Einstein |
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27.08.2007, 20:05
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#17 (permalink)
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Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 344
| AW: Äste aus Nachbar's Garten Die Sache ist doch ganz eindeutig.
Einfach den Besitzer unter Fristsetzung dazu auffordern, die störenden Äste zu entfernen und wenn er das nicht macht, einfach absägen (lassen) und in Rechnung stellen.
Sharif |
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27.08.2007, 21:10
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#18 (permalink)
| | | AW: Äste aus Nachbar's Garten Zitat:
Zitat von Mo9 das hätte ich gerne schriftlich, denn eine Bekannte von mir mußte
gerade Strafe zahlen, weil sie einen Baum auf ihrem Grund entfernen ließ...
Mo, die da sehr unsicher ist..... | ja, Mo, ich hab' mich weiterhin schlau gelesen, diese verlinkte
Baumschutzsatzung war ortsbezogen, Satzungen sind doch
sehr verschieden, von Ort, Stadt, Gemeinde zu ihresgleichen...
Wir haben 3 haushohe Fichten auf eigenem Grundstück gefällt, bzw.
gerodet, da zu nah' an Nachbars Zaun, ohne vorherige Antragstellung
oder folglicher Bußgeldzahlung.
Aber, danke für den Wink mit dem Zaunpfahl.. schon abgeändert..
LG | |
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27.08.2007, 23:02
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#19 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 06.05.2006 Ort: zuhause
Beiträge: 11.826
| AW: Äste aus Nachbar's Garten ... und dann gibts noch so was wie Verkehrssicherungspflicht
übrigens .. auch ein an der Grundstücksgrenze abgesägter Ast muß noch nicht bußgeldlos von statten gehen! Man kann dadurch einen Baum dermaßen verstümmeln, dass er
a) Angriffsflächen für Krankheiten bietet > vorzeitiges Sterben
b) instabil wird > größere gefahr für mensch und Sache
c) ästhetisch leidet > und wie bei Eichen und Buchen nur schwer wieder in Form zu bringen ist
niwashi, der bei großen Bäumen den Fachmann schneiden ließe ...
__________________ Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
Geändert von niwashi (02.09.2007 um 23:18 Uhr).
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27.08.2007, 23:18
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#20 (permalink)
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Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 7.340
| AW: Äste aus Nachbar's Garten Zitat:
Zitat von greenhorn ja, Mo, diese verlinkte
Baumschutzsatzung war ortsbezogen, Satzungen sind doch
sehr verschieden, von Ort, Stadt, Gemeinde zu ihresgleichen...
LG |
Ja Greeny,
ich hatte sie mal gefragt welche Strafe sie Zahlen mußte - 3 neue Jungbäume mit genauer Meterangabe an Größe und Durchmesser.
Die Wurzeln hatten sich im öffentlichen Weg nach oben gewölpt und sie dachte, bevor alte Kanalisationsrohre kaputt gehen, läßt sie den Baum fällen... 
__________________ Liebe Grüße von
Mo Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt!
Albert Einstein |
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28.08.2007, 09:12
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#21 (permalink)
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Registriert seit: 23.03.2007
Beiträge: 17
| AW: Äste aus Nachbar's Garten  Na das waren schon einmal gute Vorschläge! Da die Satzungen von Stadt zu Stadt bzw. von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind, wird mein Bekannter sich auf den Weg zur zuständigen Gemeindeverwaltung machen - natürlich mit Fotos von der augenblicklichen Situation - (prima Vorschlag übrigens) und sich erkundigen, was machbar ist. Er möchte auch nicht, dass der Baum entfernt wird, sondern möchte nur die Beseitigung der wirklichen starken Beeinträchtigung seines Grundstückes durch überhängende Äste.
Sobald Klarheit bzgl. der Angelegenheit herrscht, werde ich wieder berichten. |
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29.08.2007, 19:53
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#22 (permalink)
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Registriert seit: 16.04.2007
Beiträge: 181
| AW: Äste aus Nachbar's Garten Kleinere Bäume auf dem eigenen Grundstück können problemlos gefällt werden. Schwierig wird's wie bei uns mal, wenn es sich zB. um eine Lärche handelt, die einen gewissen Stamm-Durchmesser aufweist. Kann nämlich sein, daß sehr dicke alte Bäume unter das Naturschutz-Gesetz fallen (kein Witz!). Zum Glück war unser Forstamt einsichtig, zumal der Baum auch bei Sturm hätte auf die öffentl. Straße fallen können. Habe den Förster angerufen, den Sachverhalt erklärt, und der meinte dann:"Hauen sie das Ding halt weg!" Hätte ich nicht nachgefragt, wäre es durchaus möglich gewesen, daß mich ein "lieber" Nachbar anzeigt und ich eine "fette" Strafe hätte zahlen müssen. Also, lieber vorher bei der Gemeineverwaltung (die können einen dann auch weiter verweisen) nachfragen!
Gruß
Moni |
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