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26.03.2006 11:41 #1
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Balkonsanierung, EigentumsrechtHallo.
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit lauter Eigentumswohnungen.
Unsere Wohnung befindet sich im ersten Stock. Wir möchten nun unseren
Balkon sanieren und ein neues Geländer anbauen.
Dieses Geänder soll an der Balkonunterseite verschraubt werden.
Nun haben die Eigentümer, die ihre Wohnung unter der unseren haben, aber die Unterseite unseres Balkons vertäfelt. Der Balkon unserer Nachbarn liegt direkt unter unserem und sie fanden das wohl hübscher.
Nun zu meiner Frage: Wem gehört die besagte Balkonunterseite?
Ich möchte halt nur wissen, auf welche rechtliche Grundlage ich mich berufen kann, wenn es wegen der Montage unseres Geänders zu Problemen kommen sollte.
MfG
Haakon
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26.03.2006 15:39 #2
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Hallo
Habt Ihr die Eigentumswohnung gekauft,ode habt Ihr die gemietet?
Ist ein Hausmeister für den Wohnungsblock zuständig?
Dann,ist es Ratsam sich an den,oder an die zuständige Wohnungs-
baugesellschaft zu wenden.
Gruss
Willi
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03.04.2006 19:34 #3
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Hallo Haakon,
egal ob Du die Wohnung gekauft oder gemietet hast, über eine Balkonsnierung und dessen Gestaltung (auch die Vertäfelung von unten) muss in jedem Fall die Eigentümergemeinschaft entscheiden - sonst droht Dir möglicherweise richtig Ärger. Hab ich im Freundeskreis schon erlebt.
Jegliche baulichen Veränderungen müssen von "allen" Eigentümern genehmigt werden.
Dazu muss eigens eine Eigentümerversammlung einberufen werden.
Viel Glück
Glückspilz
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02.07.2006 23:43 #4
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AW: Balkonsanierung, Eigentumsrecht
Hallo,
warum wird das Geländer an der Unterseite befestigt ? vor allem wenn diese vertäfelt ist ? Geht doch auch an der Frontseite oder obendrauf vor dem neu fliesen. Such dir mal einen fähigen Bauschlosser.
Grüße
Klaus
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03.07.2006 01:40 #5AW: Balkonsanierung, Eigentumsrecht
Veränderungen innerhalb der Wohnung kann jeden Eigentümer vornehmen, alles was das Gebäude betrifft, ist Gemeinschaftseigentum und kann nur durch Einberufung einer Mitliederversammlung und Beschluss entschieden werden.
Wende dich erstmal an die Hausverwaltung, um dir unnötigen Ärger zu ersparen.
Gruß
pere, die diese Ärgernisse nur zu gut kennt
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03.07.2006 01:42 #6AW: Balkonsanierung, Eigentumsrecht
das neue Geländer muß nicht genehmigt werden, wenn es ein bestehendes durch ein Gleichwertiges ersetzt wird (die Eigentümergemeinschaft wird dies dann "nur" absegnen) - bei neuer Konstruktion und Design ist die Eigentümergemeinschaft gefragt - die Frage besteht, ob das neue Geländer durch die Rücklagen der Eigentümer finanziert werden kann/soll und ob andere Balkone auch betroffen sind ... ein langes Kapitel
ist die bestehende Balkonverkleidung bereits von unten her montiert, dann muß der Unterlieger für die Möglichkeit einer Sanierung sorgen
niwashi, der solche Sorgen kennt
edit Klammerzusatz
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