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Alt 21.09.2007, 19:04   #1 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von bolban
 
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Nur ein Berg
Beiträge: 4.367
Standard Messerfrage/ Klingenlänge



...wie lang darf die Klinge eines Messers höchstens sein, das man in öffentlichen
Bereichen tragen darf. Da gibt's doch Grenzen, oder? Wollte das nur mal wissen, da man
als Gärtner ja schließlich immer ein Messer dabei haben sollte und ich mich nicht strafbar
machen will.

ciao
bolban ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 21.09.2007, 19:53   #2 (permalink)
 
Benutzerbild von Heide
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: Dithmarschen
Beiträge: 918
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Standard AW: Messerfrage/ Klingenlänge

Hallo Bolban,

ich habe zu der Frage einen link gefunden !!

Ich weiss nur nicht ob ich einen link hier einstellen darf

Gruss
Heide *gruebl*
Heide ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2007, 20:16   #3 (permalink)
 
Benutzerbild von Heide
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: Dithmarschen
Beiträge: 918
Heide eine Nachricht über Skype™ schicken
Lächeln AW: Messerfrage/ Klingenlänge

Hallo Bolban,

Simone sagt : ICH DARF !!!!!!

Da ich mich mit links einstellen nicht so gut auskenne..........

Ich probier's mal :http://www.cop-gmbh.de/media/content...affenrecht.pdf

Ist ein bisschen irrefuehrend, aber vielleicht hilft's Dir.

Gruss

Heide die ein bisschen gestoebert hat................
Heide ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2007, 20:18   #4 (permalink)
greenhorn
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Messerfrage/ Klingenlänge

Zitat:
Zitat von bolban Beitrag anzeigen
...wie lang darf die Klinge eines Messers
höchstens sein, das man in öffentlichen Bereichen tragen darf.
Öffentliche Bereiche welcher Art?

Bei uns kreuzte mal einer im hiesigen Arbeitsamt mit einer Machete auf,
war den Ordnungshütern doch zu lang - würde ich mal als Indikativ nehmen.

Weniger ist meist mehr -
  Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2007, 20:29   #5 (permalink)
 
Registriert seit: 31.05.2006
Beiträge: 1.626
Reden AW: Messerfrage/ Klingenlänge

Hi Bolbi!
Das scheint ein Fall zu sein, der unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Sei froh, dass du kein Koch bist und immer mit einem Messerkoffer unterwegs. Für jedes Messer länger als 50 cm gibt´s 5 Jahre extra. Darunter ist entscheident, ob das Messer scharf ist. Das wird in der Regel an einem Schweinebraten geprüft. Gärtner müssen 10 Minuten versuchen einen Baum zu zerschneiden, gelingt dies nicht, bist du fein raus - du bekommst dann einen Verweis nach Gutdünken. Trotzdem: Andersgläubige wechseln in der Regel die Straßenseite, wenn sie einem bis unter die Zähne bewaffneten Gärtner begegnen. Man weiß ja nie!

Gruß
Api
Apisticus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2007, 20:47   #6 (permalink)
sibujo
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Messerfrage/ Klingenlänge

Ähm...........und was ist mit meinem Küchenmesser mit ca. 12 cm Zickzackklingenlänge das ich immer im Handschuhfach im Auto habe?
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Alt 21.09.2007, 22:30   #7 (permalink)
 
Benutzerbild von tina
 
Registriert seit: 01.07.2006
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 864
Standard AW: Messerfrage/ Klingenlänge

Ähm...nur so nebenher: was machst Du mit einem Messer im Handschuhfach?

Ich meine, ich habe ein megascharfes Taschenmesser in der "Handtasche" (Format Postbote - die Tasche, nicht das Messer...), was mir unterwegs schon sehr gute Dienste geleistet hat (Äpfel, Zweige, Fingernägel). Ich habe nur immer ein Problem damit, es aufzukriegen. Falls ich also mal überfallen werde, muß ich den Angreifer um ein wenig Geduld bitten, bis ich das Messer a) gefunden und b) aufgekriegt habe..."Moment. MO-MENT! Hier irgendwo...halten Sie doch bitte mal die Feuchttücher...".

Insofern ist ein Küchenmesser schon praktischer - oder was machst Du damit?

@bolban: Hast Du denn ein stehendes Messer? Ich dachte, diese Messerverordnung gilt nicht für Klappmesser, sondern nur für Messer mit stehender Klinge.

LG, Tina.
tina ist offline   Mit Zitat antworten


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