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19.02.2008, 14:28
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#1 (permalink)
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Registriert seit: 14.01.2008 Ort: Frankfurt(Oder)
Beiträge: 27
| Pools im Kleingarten Hallo liebe Gartenfreunde,
Wie verhält es sich mit dem Aufstellen eines Shwimmingpools im Kleingarten. Darf man das und wenn ja, wie groß kann der Pool sein.
Ich habe mal gehört, daß man nur ein aufblaßbares Kinderbecken aufstellen darf.
Wir haben mehrere Anfragen diesbezüglich. Leider gibt es dazu viele widersprüchliche Aussagen.
Kann mir jemand weiter helfen?
MfG Jörg  |
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19.02.2008, 14:50
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#2 (permalink)
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Registriert seit: 22.03.2006 Ort: Zwischen Mannheim und Heidelberg in nem Kaff
Beiträge: 702
| AW: Pools im Kleingarten Hallo Jörg,
laut Regelung von Kleingärten darf der Pool höchstens einen Durchmesser von 2m haben oder wenn eckig ist 2m x 2m x 50cm.
Ich hoffe,das ich Dir helfen konnte.
Lg sunny,die langsam mal wieder an den Poolkauf denken sollte
__________________ Kal Hoo Naa Hoo
Ein Tag,an dem Du nicht lächelst,ist ein verlorener Tag. Charlie Chaplin Gaumenschmaus |
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19.02.2008, 17:07
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#3 (permalink)
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Registriert seit: 14.01.2008 Ort: Frankfurt(Oder)
Beiträge: 27
| AW: Pools im Kleingarten Hallo Sunny,
Vielleicht kannst Du mir noch sagen wo ich das nachlesen kann.
Das wäre Super!
MfG Jörg |
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19.02.2008, 17:16
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#4 (permalink)
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Registriert seit: 22.03.2006 Ort: Zwischen Mannheim und Heidelberg in nem Kaff
Beiträge: 702
| AW: Pools im Kleingarten Hallo Jörg,
steht in jedem Pachtvertrag von Kleingartenanlagen.
In unserem steht das drinne.
Lg sunny,die unter Google leider nix gefunden hat
__________________ Kal Hoo Naa Hoo
Ein Tag,an dem Du nicht lächelst,ist ein verlorener Tag. Charlie Chaplin Gaumenschmaus |
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20.02.2008, 00:09
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#5 (permalink)
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Registriert seit: 21.01.2008 Ort: Riesa
Beiträge: 711
| AW: Pools im Kleingarten Hallo.
In unserer Satzung steht da nix drin. Aber ein Pool kann ja auch ein Regenwassersammelbecken sein. Und da gilt die Bauordnung - einfach beim Vorstand nachfragen. Da mein Pool einen Durchmesser von 3,6m hat wäre er genehmigungspflichtig. Da ich ihn aber nur im Sommer stehen habe zählt er als vorrübergehendes Bauwerk, und ist damit auch ohne Baugenehmigung zu errichten und zu betreiben.
Also-mit Vorstand absprechen und es gibt keine Probleme.
VG. Blitz  |
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20.02.2008, 09:02
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#6 (permalink)
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Registriert seit: 14.01.2008 Ort: Frankfurt(Oder)
Beiträge: 27
| AW: Pools im Kleingarten Hallo Blitz,
ich habe mich noch mal schlau gemacht. Es soll wohl so sein, das man ein Schwimmbecken von einer Größe max. 3,5m im Durchmesser aufbauen kann, wenn es nicht im Erdreich eingelassen und zu jeder Zeit wieder abbaubar ist.
Die Frage wäre nur noch, wo entsorge ich das Wasser? Da sind doch sicher irgendwelche Chemikalien drin.
Den Vorstand brauche ich nicht zu fragen, da ich selbst dazugehöre.
Die Pools(2) in unserem Verein sind noch vom scheidenden Vorsitzenden mündlich genehmigt worden.
Wir haben ja bald Verbandstag (5.4. in Beeskow), da werde ich das Thema mal anschneiden.
MfG Jörg |
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20.02.2008, 09:34
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#7 (permalink)
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Registriert seit: 12.07.2006 Ort: München
Beiträge: 3.185
| AW: Pools im Kleingarten Nur ein kleiner Hinweis:
Wenn Ihr keine Kleingartensatzung habt, in der solche Dinge geregelt sind und auch die Pachtverträge nichts vorsehen, dann bleibt nur noch der Blick ins Gesetz, in deinem Fall also die Landesbauordnung von Brandenburg. Hier schaust Du dir bitte mal die Abschnitte zur "baulichen Anlage" an (bitte selber gockeln).
Es wird allerdings selten dort eine Regelung für den Einzelfall zu finden sein, also etwa, welche Ausmaße so ein zerlegbares Schwimmbad haben darf. Es hängt halt von den örtlichen Verhältnissen ab.
Tono... legal
__________________ Ich schreibe hier nur aus Spaß! |
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20.02.2008, 10:11
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#8 (permalink)
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Registriert seit: 01.06.2007
Beiträge: 600
| AW: Pools im Kleingarten Zitat:
Zitat von di_di ich habe mich noch mal schlau gemacht. Es soll wohl so sein, das man ein Schwimmbecken von einer Größe max. 3,5m im Durchmesser aufbauen kann, wenn es nicht im Erdreich eingelassen und zu jeder Zeit wieder abbaubar ist.
Die Frage wäre nur noch, wo entsorge ich das Wasser? Da sind doch sicher irgendwelche Chemikalien drin.
MfG Jörg | Hallo Jörg,
vielleicht hilft dir das, wenn aus der eigenen Vereinssatzung nichts hervorgeht Punkt 4.2: http://www.gartenfreunde-lv-brandenb...rdnung_web.pdf
Zum Poolwasser: die notwendige Chemikalie ist Chlor. Die verflüchtigt sich, wenn der Pool
unabgedeckt bleibt. Nach ein paar Tagen kannst du das Wasser im Garten nach und nach versickern lassen. Dazu ein Stück Gartenschlauch nutzen, nicht den Poolablauf, da kommt zuviel auf einmal raus.
Gruss
Geändert von Gründäumling (20.02.2008 um 10:16 Uhr).
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20.02.2008, 10:32
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#9 (permalink)
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Registriert seit: 12.07.2006 Ort: München
Beiträge: 3.185
| AW: Pools im Kleingarten Interessanter Vorschlag. Das kommt jetzt schon wiederholt an dieser Stelle: Wenn ich selbst keine Satzung habe, dann schau ich mal, was die anderen so regeln? Freunde, wenn es keine Satzung gibt und auch der Pachtvertrag selbst nichts hergibt, dann ist auch nichts geregelt!
In diesem Falle gilt nur das, was die Landesbauordnung vorschreibt und fertig.
Tono... ordentlicher Bauer
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20.02.2008, 10:41
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#10 (permalink)
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Registriert seit: 21.01.2008 Ort: Riesa
Beiträge: 711
| AW: Pools im Kleingarten Zitat:
Zitat von di_di Hallo Blitz,
Die Frage wäre nur noch, wo entsorge ich das Wasser? Da sind doch sicher irgendwelche Chemikalien drin.
MfG Jörg | Das Wasser kannst Du "entsorgen" wie von Gründäumling beschrieben. Es gibt auch Desinfektionsmittel ohne Chlor. Ich kaufe dies immer bei einem Poolausrüster. Wir haben da einen in der Nähe. Dort kann man dann auch die ausführlichen Datenblätter einsehen - wegen der Inhaltsstoffe.
Im allgemeinen verwende ich das Wasser ca. drei bis vier Wochen nach der letzten Desinfektion zum Gießen meiner Blumen und des Rasen. Das dauert dann zwar einige Tage bis der Pool leer ist, da dies aber meist Mitte September geschieht stört das ja niemanden in der Familie da es zum baden eh zu spät ist.
So das war`s von mir zu diesem Thema.
VG. Blitz  |
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20.02.2008, 11:13
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#11 (permalink)
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Registriert seit: 14.01.2008 Ort: Frankfurt(Oder)
Beiträge: 27
| AW: Pools im Kleingarten Danke für die rege Beteiligung.
Natürlich haben wir eine Satzung und in der ist das auch geregelt. Sie ist aus DDR-Zeiten und da wurden die Pools Planschbecken genannt.
Wie in der Rahmengartenordnung steht, sind solche Becken bis zu einer Größe von 12 qm erlaubt, das ist ja auch der Fall.
Doch meine persönliche Meinung ist, das solche "Schwimmbecken" nicht in eine Kleingartenanlage gehören.
MfG Jörg |
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20.02.2008, 12:06
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#12 (permalink)
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Registriert seit: 12.07.2006 Ort: München
Beiträge: 3.185
| AW: Pools im Kleingarten Zitat:
Zitat von di_di Wie in der Rahmengartenordnung steht, sind solche Becken bis zu einer Größe von 12 qm erlaubt, das ist ja auch der Fall.
Doch meine persönliche Meinung ist, das solche "Schwimmbecken" nicht in eine Kleingartenanlage gehören.
MfG Jörg | Diese Rahmengartenordnung gilt nur für solche Kleingärten, die sie "als ihre" übernommen haben. Das ist bei euch ja nicht der Fall. Und Ihr habt ja auch eine Satzung.
Tono... rege beteiligt und offenbar unsichtbar
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20.02.2008, 17:21
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#13 (permalink)
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Registriert seit: 14.01.2008 Ort: Frankfurt(Oder)
Beiträge: 27
| AW: Pools im Kleingarten Hallo Tono,
die Satzung regelt die Vereinsarbeit und befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Vereinsmitglieder.
Die Gartenordnung regelt das Verhalten, Nutzung und Pflege, Gestaltung, Errichten von Bauwerken, Ordnung usw.
Sie sollte aber nicht schlechter sein als die Rahmengartenordnung des Landesverbandes.
Oder sehe ich das falsch?
MfG Jörg |
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20.02.2008, 18:22
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#14 (permalink)
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Registriert seit: 12.07.2006 Ort: München
Beiträge: 3.185
| AW: Pools im Kleingarten Wie das Kind mit Namen heißt (Satzung, Ordnung) ist nicht so wichtig. Auch die Organe eines Vereins dürfen nur ihr privatrechtliches Untereinander regeln und sind nicht Gesetzgeber im Sinne der legislativen Gewalt (Art. 20 GG). Eine "Satzung" braucht es grundsätzlich nur, wenn der Verien eingetragen werden soll, sonst nicht.
"Untereinander" wiederum bedeutet, bindend ist für Mitglieder eines Vereins zunächst auch nur, was der Verein selbst beschlossen hat. Was andere Vereine regeln, spielt keine Rolle.
Ob die Rahmenordnung eines Verbandes gut ist oder nicht, ist einerlei. Sie stellt nur einen Vorschlag für andere dar. Zwingend relevant für die Beantwortung deine Ausgangsfrage ist sie also nicht, weil dein Verein sie ja offensichtlich nicht übernommen hatte. Erst wenn das der Fall ist, kannst Du dich auf ihren Inhalt berufen.
Tono... Veriensmeiert
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21.02.2008, 11:22
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#15 (permalink)
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Registriert seit: 21.01.2008 Ort: Riesa
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| AW: Pools im Kleingarten Zitat:
Zitat von di_di Danke für die rege Beteiligung.
Doch meine persönliche Meinung ist, das solche "Schwimmbecken" nicht in eine Kleingartenanlage gehören.
MfG Jörg | Letztes Jahr im Juni: 37° im Schatten, die Luft steht....
Und blitz liegt im Pool - echt toll so ein Ding im Garten zu haben.
VG Blitz  |
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