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Alt 06.03.2008, 22:19   #16 (permalink)
 
Benutzerbild von Tono
 
Registriert seit: 12.07.2006
Ort: Am Fuß der weiß(blau)en Berge
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Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Ich habe einmal davon gelesen. Ein kleines Kind spielte mit den giftigen Blüten des Goldregenbaumes und hat sie aufgegessen. Wer bei so etwas die Schuld trägt... ist dann schon wieder egal.

Tono... mitfühlend
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Alt 06.03.2008, 22:43   #17 (permalink)
 
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Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Zitat:
Zitat von Tono Beitrag anzeigen
Nur in einem Punkt möchte ich richtig stellen:


Sie ist nicht bedingt richtig, sondern gar nicht. Es mag allenfals eine Aufsichtspflichtverletzung geben. Diese knüpft aber nicht an ein solches Hinweisschild an, sondern bedingt eine konkrete Situation.


Tono... Fall-ensteller
...das wollte ich damit gesagt haben. Aufsichtspflichtverletzung und Haftung für ein Kind sind für den "Laien" glaube ich das selbe. Oder? Unabhängig vom Schild.
LG Siri, "Parallelwertung in der Laiensphäre"
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Alt 06.03.2008, 23:15   #18 (permalink)
 
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Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Ja, die Haftung beschränkt sich aber auf solche Fälle, in denen der Schaden nur deshalb eingetreten ist, weil die Eltern eine gebotene Aufsichtspflicht verletzt haben. Sonst haften sie gar nicht. Und die nachzuweisen ist in der Praxis schwieriger als im Lehrbuch. *zwinker*

Je länger ich über die eingangs geschilderte Konstallation nachdenke, desto mehr komme ich von der Verkehrssicherungspflicht wieder ab. Ich frage mich nämlich, ob sich hier nicht ganz einfach eine von der Natur gegebene Gefahr konkretisiert.

Tono... zweifelnd
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Alt 06.03.2008, 23:18   #19 (permalink)
Moderator
 
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Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

@Tono
wie groß siehst du die Gefahr der Amerikanisierung unseres Rechtssystems bzgl. Absicherung der Herstellers/Besitzers/ ... ? wie das "Mikrowellenurteil"

niwashi, der sich juristisch nicht gerne entmündigen läßt ...
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Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
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Alt 06.03.2008, 23:51   #20 (permalink)
 
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Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Gegenwärtig sehe ich diese Gefahr nicht. Aber das ist ein Thema für eine Doktorarbeit, die sich nicht in zwei Sätzen belegen läßt. Generell verlangt unser hiesiges Rechtssystem von seinen Mitbürgern mehr Eigenverantwortung. Die eigenübliche Sorgfalt eben, die auch sonst als rein subjektiver Maßstab für die eigenen Belange anzulegen ist. Was nichts anderes heißt wie, jeder ist zuächst für seine eigene Dummheit oder Ignoranz (entgegen aller Vernunft) verantwortlich. Es gibt dabei aber noch mehr Aspekte zu berücksichtigen.

Wär aber ein schönes Thema für eine Unterhaltung bei einem Glaserl Roten.

Tono... doziert
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Alt 06.03.2008, 23:52   #21 (permalink)
Moderator
 
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Beiträge: 11.353
Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

oder zwei ...

niwashi, der dann aber auch peinliche Fragen stellen kann ...
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Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
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Alt 07.03.2008, 07:52   #22 (permalink)
 
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Seebaer eine Nachricht über ICQ schicken Seebaer eine Nachricht über MSN schicken
Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Hmm........

Eigentlich war die Frage im Ursprung ernst gemeint und zudem sei zu bedenken das dieses Problem auch andere Treffen kann.

Schade das niemand genau Bescheid weiß.

Werde versuchen an anderer Stelle eine Auskunft zu bekommen

Danke für eure *Hilfe*

Gruß aus Unterfranken

Seebaer - der wieder mal sieht das es zwar keine dummen Fragen aber oft .............
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Alt 07.03.2008, 09:48   #23 (permalink)
 
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Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

@ Tono:
Zitat:
Zitat von Tono Beitrag anzeigen
Tono... Fall-ensteller
Prüfungs-Fall-ensteller???

*stellt euch vor ich hätte hier ein schnell weglaufendes Smilie eingefügt*

LG Siri, die zwar noch übt, aber trotzdem versucht hat eine ernst gemeinte Antwort zu schreiben.
Siri ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2008, 10:24   #24 (permalink)
 
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Ort: Am Fuß der weiß(blau)en Berge
Beiträge: 3.168
Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Zitat:
Zitat von Seebaer Beitrag anzeigen
Hmm........

Eigentlich war die Frage im Ursprung ernst gemeint und zudem sei zu bedenken das dieses Problem auch andere Treffen kann.

Schade das niemand genau Bescheid weiß.

Werde versuchen an anderer Stelle eine Auskunft zu bekommen

Danke für eure *Hilfe*

Gruß aus Unterfranken

Seebaer - der wieder mal sieht das es zwar keine dummen Fragen aber oft .............
Seebaer, Du musst nur lesen und deine Schlüsse daraus ziehen. Siri und ich haben schon sehr präzise zum Thema geantwortet. Das bisserl ratschen daneben gehört einfach dazu. Durch reden kommen die Leut zamm', sagt man hier so.

"Schade" ist, dass ich *mal wieder* die Erfahrung mache, dass man hier fachlich gegen den Wind redet. Ich übergebe an die junge Kollegin. Fällt dir noch etwas dazu ein?

Tono... delegiert
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Alt 07.03.2008, 12:07   #25 (permalink)
 
Benutzerbild von Xena
 
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Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Wir sind hier ja auch keine kostenlose Anwaltskanzlei oder.....
Xena ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2008, 12:24   #26 (permalink)
Mo9
 
Benutzerbild von Mo9
 
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Beiträge: 6.199
Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

.....ganz ehrlich,

ich weiß nicht, was an dieser Frage falsch sein soll,
Seebär hat hier wie ich dachte, die gleichen Rechte wie alle im Small-Talk, Oder???????

Im Gegenteil, daß ist doch mal eine interessanter Frage gewesen und Tono hat versucht es zu erklären!


Mo, die das hier nicht mehr versteht! SORRY
__________________
Liebe Grüße von
Mo
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt!
Albert Einstein
Mo9 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2008, 12:58   #27 (permalink)
 
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Ort: Unterfranken
Beiträge: 55
Seebaer eine Nachricht über ICQ schicken Seebaer eine Nachricht über MSN schicken
Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Zitat:
Zitat von Xena Beitrag anzeigen
Wir sind hier ja auch keine kostenlose Anwaltskanzlei oder.....
Hallo Xena

Danke aber soweit kann ich noch lesen um mit zu bekommen das es hier ein Garten-forum ist.

Falls die Frage nerbt oder manche nicht gern über unschöne Dinge reden macht doch den Thread zu.

Jedenfalls können verschiedenste Pflanzen eine Gefahr sein und niemand weiß genau wie es sich verhält wenn mal was passieren sollte.
Darauf wollte ich hinweisen und erhoffte das vielleicht jemand etwas genaueres weiß.

MFG

Udo - der die Hoffnung nicht so schnell aufgibt
Seebaer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2008, 13:14   #28 (permalink)
 
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Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Seebaer,

bevor Du weiter auf uns rumhackst, könntest Du bitte mal repetieren, was Du bisher verstanden hast?

Tono... leicht verwundert
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Tono ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2008, 20:31   #29 (permalink)
 
Benutzerbild von Siri
 
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Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Zitat:
Zitat von Tono Beitrag anzeigen
"Schade" ist, dass ich *mal wieder* die Erfahrung mache, dass man hier fachlich gegen den Wind redet. Ich übergebe an die junge Kollegin. Fällt dir noch etwas dazu ein?

Tono... delegiert
...hm, bin sprachlos. Das mit der "sich konkretisierenden naturgegebenen Gefahr" würde ich im eigenen Garten bei eigenhändig gepflanzten Pflanzen als problematisch ansehen. Aber vielleicht weiß das Seebaers Anwalt ja besser. (Ob er da eine andere Antwort bekommen wird??? )
LG Siri, die nur in bester Absicht schrieb.
Siri ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2008, 21:40   #30 (permalink)
 
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Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Siri, ich sehe es nicht als kritisch an. Und zwar mit Blick auf § 18 ChemG (siehe Post #3). Ich möchte behaupten, was der Gesetzgeber als besonders gefährlich ansieht, das verbietet er per Rechtsverordnung. Was meinst Du? Ich meine, wo er dies nicht tut, überläßt er den Umgang mit giftigen Pflanzen dem gesunden Menschenverstand (womit wir auch wieder den Schlenker zu Niwashi's Zusatzfrage, und nicht zuletzt zu einem oder zwei Glaserln Wein, hergestellt hätten - und zwar ohne, dass sich Herr Seebaer darüber beschweren könnte!).

Anyway, ich habe keine Lust, das für ihn zu recherchieren. In diesem Sinne hat Xena ganz Recht gehabt. Ich mache sowas nicht für lau. Ich darf es auch nicht. Möge der Herr Seebaer einen pfiffigen Anwalt finden, der ihm das raussucht, wenn er sich für unfähig sieht, es selbst zu tun.

Tono... ad acta und ansonsten... s.u.
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