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07.03.2008, 21:55
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#31 (permalink)
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Registriert seit: 02.10.2006 Ort: Wandlitz/ Brandenburg
Beiträge: 207
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te
Peter du hast Recht, ein Bebauungsplan entscheidet, ob ein Grundstück eingezäunt werden muss. Aber ich bin der Meinung (ohne Rechtskenntnisse), dass man auf seinem Grundstück anpflanzen kann was man will (ausgenommen die Drogenpflanzen, die rechtlich extra verboten sind). Beim Bepflanzen muss man aber die geregelten Abstandswerte zum Nachbarn beachten.
Übrigens habe heute die ersten Bärlauchblätter frisch gehackt auf einen Butterstulle gegessen. Weit weg von Maiglöckchen!!! |
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07.03.2008, 22:00
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#32 (permalink)
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Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 6.749
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Na ich wollte damit auch nicht sagen, daß man diese Frage nicht stellen darf...aber bitte dann nicht säuerlich reagieren wenn man dies dann nicht fix und fertig am besten noch getippt und frankiert bekommt....
mögliche Auskünfte gab es ja und das finde ich doch mehr als fair....ich fand eben die Reaktion etwas überzogen..deshalb habe ich mir den KOmmentar nicht verkneifen können...
Und an TOnos Stelle hätte ich da auch keine ANtwort mehr drauf gegeben!!! |
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07.03.2008, 22:05
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#33 (permalink)
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Registriert seit: 12.07.2006 Ort: Am Fuß der weiß(blau)en Berge
Beiträge: 3.168
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Zitat:
Zitat von RitaJR Peter du hast Recht, ein Bebauungsplan entscheidet, ob ein Grundstück eingezäunt werden muss. Aber ich bin der Meinung (ohne Rechtskenntnisse), dass man auf seinem Grundstück anpflanzen kann was man will (ausgenommen die Drogenpflanzen, die rechtlich extra verboten sind). Beim Bepflanzen muss man aber die geregelten Abstandswerte zum Nachbarn beachten.
Übrigens habe heute die ersten Bärlauchblätter frisch gehackt auf einen Butterstulle gegessen. Weit weg von Maiglöckchen!!! | Nee, das kann man jetzt so nicht stehen lassen.
Davon abgesehen, dass wir gar nicht wissen, ob das fragliche Grundstück nicht vielleicht im Aussenbereich liegt und es deshalb gar keinen Bebauungspaln gibt, regelt so ein Bebauungsplan vieles (für mich schon viel zu vieles), aber nicht, ob das Grundstück eingezäunt werden muss.
Außerdem wissen wir nicht, wer die Pflanzen gesetzt hat, ob sie schon seit Ewigkeiten dort wachsen oder durch den natürlichen Flug der Blüten und Gräser auf das Grundstück gelangt sind. Von Drogen war bisher auch nicht die Rede.
Tono... legaliter
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07.03.2008, 22:10
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#34 (permalink)
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Registriert seit: 12.07.2006 Ort: Am Fuß der weiß(blau)en Berge
Beiträge: 3.168
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Zitat:
Zitat von Xena mögliche Auskünfte gab es ja und das finde ich doch mehr als fair....ich fand eben die Reaktion etwas überzogen..deshalb habe ich mir den KOmmentar nicht verkneifen können... | So sehe ich es auch. Zitat: |
Und an TOnos Stelle hätte ich da auch keine ANtwort mehr drauf gegeben!!!
| Kriegt er auch nicht mehr!
Tono... ellebätsch
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07.03.2008, 22:15
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#35 (permalink)
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Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 359
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Ich bin sehr dafür das ein oder andere dem gesunden Menschenverstand zu überlassen. Hab aber trotz § 18 ChemG immer den Vergleich mit Haustieren im Kopf. "Extrem gefährliche Tiere" verboten, für alle anderen Schäden durch weniger "gefährliche Tiere" die nicht verboten sind, normale Haftung. Gesunder Menschenverstand hin oder her. Unglücke gibt´s immer. Ob´s eine Rechtsverordnung gibt, in der z.B. Maiglöckchen verboten werden weiß ich auch nicht, kann´s mir aber kaum vorstellen. Werd aber sicher auch nix recherchieren.
LG Siri, die noch ein wenig warten muß, bis sie sich für so was bezahlen lassen darf.  |
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07.03.2008, 22:20
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#36 (permalink)
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Registriert seit: 02.10.2006 Ort: Wandlitz/ Brandenburg
Beiträge: 207
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Tono lies meinen Beitrag noch einmal. Dann siehst du, dass ich die Hanfpflanzen nur ausgeschlossen habe zu meiner Behauptung: man kann anpflanzen was man will. Außerdem habe ich jetzt auf Niwashis Beitrag geantwortet ich kenne deinen Beitrag nicht, den Niwi "richtig gestellt" oder so. |
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07.03.2008, 22:22
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#37 (permalink)
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Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 359
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Ich denke es ist auch alles gesagt. Frage hinreichend beantwortet.
Siri...weglegen |
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07.03.2008, 22:29
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#38 (permalink)
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Registriert seit: 12.07.2006 Ort: Am Fuß der weiß(blau)en Berge
Beiträge: 3.168
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Siri, Du meinst Abs. 1 Ziffer 1. Die Anpflanzung "bestimmter giftiger Pflanzen" steht in Ziffer 2.
Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass wegen Maiglöckchen u.ä. eine Rechtsverordnung existiert.
Wenn man mich lieb gefragt hätte, hätte ich mal in der Gesetzesbegründung nachgesehen, was konkret gemeint war. Ich hab aber keine Lust mehr dazu!
Tono... gähnt faul
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07.03.2008, 22:30
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#39 (permalink)
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Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 6.749
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Zitat:
Zitat von Tono So sehe ich es auch.
Kriegt er auch nicht mehr!
Tono... ellebätsch | Hihihi ellebätsch....sagt man das so bei euch....lustig....
Also ehrlich ich verstehe von den Paragraphen nichts als Laie..aber ich denke das kann sowieso in einem Forum nicht geklärt werden weil die örtlichen Begebenheiten gar nicht komplett bekannt sind.... |
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07.03.2008, 22:38
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#40 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 01.05.2006
Beiträge: 8.468
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Zitat:
Zitat von Seebaer Hmm........
Eigentlich war die Frage im Ursprung ernst gemeint und zudem sei zu bedenken das dieses Problem auch andere Treffen kann. Ist auch ernst aufgefasst worden!
Schade das niemand genau Bescheid weiß. Oh doch, da hast du nur falsch gelesen, denn unsere RA haben sich hier mehr als deutlich zu dem Thema geäußert!
Werde versuchen an anderer Stelle eine Auskunft zu bekommen ok, dein gutes Recht!
Danke für eure *Hilfe*
Gruß aus Unterfranken
Seebaer - der wieder mal sieht das es zwar keine dummen Fragen aber oft ............. das ist nun verdammt unfair, denn hier in diesem Forum herrscht nunmal "Gottseidank" ein lockerer Ton | Liebe Grüße
Petra, die sich bei solchen Fragen auf Tono verläßt und nun wohl auch auf Siri  
__________________ Wenn du eine weise Antwort verlangst, mußt du vernünftig fragen. Johann Wolfgang von Goethe |
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07.03.2008, 22:43
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#41 (permalink)
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Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 359
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te Eben...die Frage war ja (zum Glück) auch hypothetisch. Wir wissen also nicht wer, wann, unter welchen Umständen, was, wo gegessen haben wird.
@Tono: es ist Freitag Abend, also quasi Wochenende...keine Lust auf Ziffer 2! gegebenenfalls irgendwann bei einem Gläschen Rotwein...
LG Siri, läd sich selbst ein. |
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07.03.2008, 22:46
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#42 (permalink)
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Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 359
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te ...Oh!!! Danke für dein Vertrauen. *rotwerd* Aber nur ohne Gewähr und andere Waffen.  Tono hat da wohl mehr Erfahrung.
LG Siri |
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07.03.2008, 22:48
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#43 (permalink)
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Registriert seit: 12.07.2006 Ort: Am Fuß der weiß(blau)en Berge
Beiträge: 3.168
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te In diesem Sinne
Tono... zahlt die Zeche
__________________ Ich schreibe hier nur aus Spaß! |
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08.03.2008, 13:13
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#45 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 06.05.2006 Ort: zuhause
Beiträge: 11.353
| AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te die Verhandlung ist geschlossen.
niwashi, der den Verurteilten nun zum Schafott geleitet ...
__________________ Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 ) |
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