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Alt 09.03.2008, 01:42   #46 (permalink)
Mo9
 
Benutzerbild von Mo9
 
Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 6.199
Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Zitat:
Zitat von Tono Beitrag anzeigen
Nee, das kann man jetzt so nicht stehen lassen.
Davon abgesehen, dass wir gar nicht wissen, ob das fragliche Grundstück nicht vielleicht im Aussenbereich liegt und es deshalb gar keinen Bebauungspaln gibt, regelt so ein Bebauungsplan vieles (für mich schon viel zu vieles), aber nicht, ob das Grundstück eingezäunt werden muss.

Tono... legaliter


Hi Tono,

Das wird auch keine Gemeinde.-Stadtverwaltung oder der Gleichen tun, da eine Bepflanzung /Hecke immer auf dem Grundstück liegt und als Eigentümerfläche zählt. Die Verwaltung wird sie sich keinen zusätzlichen Schadensballast anhängen, wenn etwas passiert!


Mo, jetzt schlafen geht!
__________________
Liebe Grüße von
Mo
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt!
Albert Einstein
Mo9 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2008, 11:46   #47 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
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Beiträge: 11.353
Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Zitat:
Zitat von Tono Beitrag anzeigen
... regelt so ein Bebauungsplan vieles (für mich schon viel zu vieles), aber nicht, ob das Grundstück eingezäunt werden muss...
halt, nicht korrekt, Herr Anwalt!
in der Tat kann im B-Plan eine Einfriedung gefordert werden (dann meist nur straßenseitig); es gibt dann noch Pflanzgebote aber auch -verbote wie in einem oberbayerischen Kaff, wo Thujnhecken verboten wurden ...

niwashi, der die Rodung dieser wunderschönen Hecke beobachten mußte ...
__________________
Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
niwashi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2008, 12:11   #48 (permalink)
 
Benutzerbild von Tono
 
Registriert seit: 12.07.2006
Ort: Am Fuß der weiß(blau)en Berge
Beiträge: 3.168
Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Zitat:
Zitat von niwashi Beitrag anzeigen
halt, nicht korrekt, Herr Anwalt!
in der Tat kann im B-Plan eine Einfriedung gefordert werden (dann meist nur straßenseitig); es gibt dann noch Pflanzgebote aber auch -verbote wie in einem oberbayerischen Kaff, wo Thujnhecken verboten wurden ...

niwashi, der die Rodung dieser wunderschönen Hecke beobachten mußte ...
So? Die Einfriedung des Grudstücks darf aber eigentlich nicht im Bebauungsplan geregelt werden. Sonst müßte das in §9 BauGB aufgeführt sein (die Bepflanzung schon).

Möglich ist aber, dass die Aufsichtsbehörden entsprechende Vorgaben machen.
In Bayern etwa gilt Art. 9 BayBauO als mögliche Rechtsgrundlage. Hier ist aber die Einfriedung zur Straße hin nicht pauschal möglich, sondern bedarf eines konkreten Anlasses, wenn also die öffentliche Sicherheit und Ordnung es erfordern.
In anderen Bundesländern gibt es wahrscheinlich ähnliche Regelungen.

Tono... widerspricht
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Ich schreibe hier nur aus Spaß!
Tono ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2008, 13:02   #49 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
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Ort: zuhause
Beiträge: 11.353
Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

@Tono
d.h. also, dass besagter § in unserem B-Plan nicht zwingend einzuhalten ist?

niwashi, der eh keinen Zaun gesetzt hat ...
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niwashi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2008, 14:02   #50 (permalink)
 
Benutzerbild von Tono
 
Registriert seit: 12.07.2006
Ort: Am Fuß der weiß(blau)en Berge
Beiträge: 3.168
Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

Jedenfalls wäre der BP in dieser Hinsicht angreifbar.

Denkbar halte ich allenfalls, dass der BP (natürlich außerhalb seiner Festsetzungen) Bezug nimmt auf eine Maßnahme der Aufsichtsbehörde. Aber auch dann wüßte ich nicht, wo bei Euch die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wäre.

Tono... nachdenklich
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Alt 10.03.2008, 14:05   #51 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.353
Standard AW: rechtliche Zaunfrage, die 2te

unser B-Plan ist in vielen § angreifbar, das ist aber in anderes Thema

niwashi, der sich über so einiges hinweggesetzt hat ...
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