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Alt 10.03.2008, 13:43   #1 (permalink)
 
Benutzerbild von di_di
 
Registriert seit: 14.01.2008
Ort: Frankfurt(Oder)
Beiträge: 32
Frage Terrassenüberdachung



Liebe Gartenfreunde,

wie kann ich meine Terrasse überdachen um nicht gegen das Bundeskleingartengesetz zu verstoßen.

Gruß Jörg
di_di ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 10.03.2008, 16:30   #2 (permalink)
 
Benutzerbild von Blacky30
 
Registriert seit: 30.01.2008
Ort: Schonungen
Beiträge: 327
Standard AW: Terrassenüberdachung

Hi Jörg,

Terrassenüberdachungen, mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m sind genehmigungsfrei.


http://www.holz-haus.de/65001/Uploaded/janine|TerrassenberdachungECOModell1_A.jpg

http://www.holz-haus.de/65001/Uploaded/WDPX|intro_ueberdachung.jpg
Blacky30 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2008, 21:03   #3 (permalink)
 
Benutzerbild von di_di
 
Registriert seit: 14.01.2008
Ort: Frankfurt(Oder)
Beiträge: 32
Standard AW: Terrassenüberdachung

Hallo blacky 30,

ist das auch für Bundeskleingartenbesitzern gültig?

Gruß Jörg
di_di ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2008, 16:16   #4 (permalink)
 
Benutzerbild von Blacky30
 
Registriert seit: 30.01.2008
Ort: Schonungen
Beiträge: 327
Standard AW: Terrassenüberdachung

Ich glaube ja, aber frag doch lieber nochmal nach (vielelicht bei der seite oben)? Gruß Blacky
Blacky30 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2008, 17:17   #5 (permalink)
 
Registriert seit: 01.06.2007
Beiträge: 634
Standard AW: Terrassenüberdachung

Zitat:
Zitat von di_di Beitrag anzeigen
Hallo blacky 30,

ist das auch für Bundeskleingartenbesitzern gültig?

Gruß Jörg

Hallo didi,
das B-Kleingartengesetz besagt:


(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.


Gruss
Gründäumling ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2008, 20:50   #6 (permalink)
 
Benutzerbild von di_di
 
Registriert seit: 14.01.2008
Ort: Frankfurt(Oder)
Beiträge: 32
Standard AW: Terrassenüberdachung

Und da beißt sich doch die Katze in den eigenen Schwanz! Wir leben doch nicht mehr im 19.Jahrhundert. Der Vortschritt geht immer weiter, siehe z.B. Elektronik. Nur der Kleingartenbesitzer soll leben wie ein Mormone! Ist das nicht Ideotie!?

Gruß Jörg
di_di ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 12:37   #7 (permalink)
 
Registriert seit: 01.06.2007
Beiträge: 634
Standard AW: Terrassenüberdachung

Zitat:
Zitat von di_di Beitrag anzeigen
Und da beißt sich doch die Katze in den eigenen Schwanz! Wir leben doch nicht mehr im 19.Jahrhundert. Der Vortschritt geht immer weiter, siehe z.B. Elektronik. Nur der Kleingartenbesitzer soll leben wie ein Mormone! Ist das nicht Ideotie!?

Gruß Jörg
Hallo Jörg,
weil das auch so viele Gartenbesitzer wie du sehen, kümmern sie sich nicht um bestehende Gesetzte und bauen und bauen...und schließlich müssen sie den ganzen "Klumperquatsch" wieder zurückbauen; spätestens, wenn sie ihren Kleingarten verkaufen. Das kostet (doppelt) Geld und Nerven.
Wenn du eine Terassenüberdachung haben willst, sprich mit dem Vorstand, was überhaupt möglich ist. Evtl. ist eine mobile Überdachung möglich, die du jederzeit wieder entfernen kannst.
Soll sie nur als Sonnenschutz dienen, oder hat sie auch noch einen anderen Zweck?

Gruss
Gründäumling ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 20:19   #8 (permalink)
 
Benutzerbild von di_di
 
Registriert seit: 14.01.2008
Ort: Frankfurt(Oder)
Beiträge: 32
Standard AW: Terrassenüberdachung

Hallo Gründäumling,

die Terrassenüberdachung soll dem Sonnenschutz und natürlich auch gegen den Regen sein. da ich selbst im Vorstand bin werden mir wohl die Hände gebunden sein. An eine Mobile Überdachung habe ich auch schon gedacht. Vielleicht reicht es auch schon, wenn sie nicht mit der Gartenlaube verbunden ist.

Gruß Jörg
di_di ist offline   Mit Zitat antworten


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