Zitat:
Zitat von Tono Ein Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB), wo doch eigentlich nur ein Pachtverhältnis (§§ 581 ff. BGB) vereinbart wird? |
Also ich kenn mich mit Kleingärten nicht so aus, aber ich hatte hier verstanden, daß ein solcher gepachteter Garten mit Hütte und anderem Schnickschnack verkauft werden soll. also korrekterweise nicht der Garten verkauft wird sondern das was so drin ist und vom Vorpächter angeschafft wurde, der dafür Geld will. Pachtvertrag besteht doch mit dem Betreiber der Anlage und nicht mit dem ursprünglichen Gartenbesitzer...oder???
LG Siri