Willkommensgruss

Thema: Darf ich einfach 2 große Tannen fällen?

  1. #1

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    Darf ich einfach 2 große Tannen fällen?
    Hallo,

    ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen mit einem Gartengrundstück. leider stehen auf diesem 2 große Tannen, die keine Sonne durchlassen. Darf ich die einfach fällen?

    •   Alt 

       

  2. #2
    Avatar von kleine_waldfee
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    AW: Darf ich einfach 2 große Tannen fällen?
    Hallo

    Es gibt eine Baumschutzsatzung für Deine Stadt ... frage bei der Verwaltung nach! ( ich kenne nur die unsere )
    Bei Nadelgehölzen, vor allem Tannen, gibt es da - denke ich mal - keine großen Probleme. Bei uns sind nur die Eiben mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm geschützt.

    Antrag zum Fällen darf jedoch nur der Grundstückseigentümer stellen ... das muss bei einer evtl. Eigentümergemeinschaft beachtet werden!

    Also "einfach" so fällen würd ich die an Deiner Stelle nicht.

    Viel Glück aber

    kleine waldfee

  3. #3

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    Lächeln AW: Darf ich einfach 2 große Tannen fällen?
    Vielen Dank kleine Faldfee!

  4. #4
    Avatar von kleine_waldfee
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    AW: Darf ich einfach 2 große Tannen fällen?
    Es gibt hier aber auch Experten, die ganz sicher noch viel mehr dazu sagen können, wenn Du weitere Fragen hast.....

    Tschö

    kleine waldfee
    ( nich Faltfee ... noch nich ... )

  5. #5
    Avatar von O.v.F.
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    AW: Darf ich einfach 2 große Tannen fällen?
    Zitat Zitat von kleine_waldfee
    kleine waldfee
    ( nich Faltfee ... noch nich ... )

    Hoffentlich erst in 70 Jahre

    Gruß Dieter, der Dir auch mal ein Kompliment schreiben möchte

    Hallo Mänzer/in ? Misscaro, habe mich auch schon mal verschrieben, war vom Bild von unserer kleine waldfee weg und hin.

  6. #6
    Avatar von O.v.F.
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    AW: Darf ich einfach 2 große Tannen fällen?
    Zitat Zitat von kleine_waldfee
    Hallo

    Antrag zum Fällen darf jedoch nur der Grundstückseigentümer stellen ... das muss bei einer evtl. Eigentümergemeinschaft beachtet werden!

    Also "einfach" so fällen würd ich die an Deiner Stelle nicht.

    Viel Glück aber

    kleine waldfee

    Hallo Misscaro, es stimmt was kleine waldfee sagt.
    Wie Du aber sagst, möchtest Du diese Wohneinheit plus Gartengrundstück kaufen. Frage doch vorab einmal den Verwalter dieser Wohneinheit, ob man die Tannen fällen kann/darf, bevor Du Dich da einkaufst. So schreibt es das WEG ( Wohnungseigentumgesetz vor.
    Bist Du erst Miteigentümer und Du dann bei einer Eigentümerversammlung erst anfrägst und eine negative Antwort erhälst, ärgerst Du Dich, daß Du gekauft hast, denn sie kostet ja keine Kleinigkeit - sprich Bezahlung aus der Portokasse.

    Gruß Dieter

  7. #7

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    AW: Darf ich einfach 2 große Tannen fällen?
    Sorry kleine Waldfee,

    war gestern voll in Eile, war keine Absicht. Bin nämlich gestern, wie Frischling auch heute geschrieben hatte zum Hausverwalter gegangen und wollte mal nachfragen, doch leider war keiner anzutreffen. Versuche es heute nochmal, da wir später nochmal einen Termin beim Markler haben.

    Ich wünsche Euch, liebe kleine Waldfee und lieber Frischling vielen Dank für die nette Auskunft und ein schönes Wochenende. Falls wir die Wohnung kaufen (mit Garten), kommen bestimmt noch Fragen über Fragen zur Pflege. Wenn Ihr nichts dagegen habt, werde ich mich an Euch wenden.

    LG misscaro

  8. #8
    Avatar von O.v.F.
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    AW: Darf ich einfach 2 große Tannen fällen?
    Zitat Zitat von misscaro
    Sorry kleine Waldfee,

    Falls wir die Wohnung kaufen (mit Garten), kommen bestimmt noch Fragen über Fragen zur Pflege. Wenn Ihr nichts dagegen habt, werde ich mich an Euch wenden.

    LG misscaro
    Hallo misscaro,

    Uff gut pälzisch: wonn mer so frocht nä

    Wir haben nichts dagegen Fragen gestellt zu bekommen. Je mehr gefragt wird, um so mehr wird Wissen ausgetauscht und man lernt von anderen was dazu. Gartenfragen gibt es immer und wirds immer geben.

    Auch Dir und Deiner Familie eh schäne Somsdach un Sunndach

    Gruß
    vum Dieter aus de Palz

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