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22.02.2011 10:13 #1Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Hi,
ich hab ein Gewerbe seit 2009 angemeldet. Nun hat mich die Gartenbau-Berufsgenossenschaft einfach als Mitglied aufgenommen, obwohl ich gar keine Mitarbeiter habe. Dieser Artikel hier sagt das Gleiche
Berufsgenossenschaft
Die BG will jetzt einen Arbeitswertnachweis, also wieviel ich gearbeitet habe in 2010, um daraus errechnen zu können, wieviel ich blechen muss. Das Minimum ist wohl 30 Euro im Monat, also käme da demnächst eine Rechnung von 360.- Euro, die ich nicht zahlen will, da ja nicht rechtens. Wie komm ich aus der Geschichte jetzt raus, hat da einer schon Erfahrungen gemacht?
ade
bolban
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22.02.2011 10:37 #2AW: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Hallo,
Das Link ist allgemein?? Welcher BG (und was sagt der Satzung)?
Bis 01.01.2011 war (auch für Unternehmer ohne Mitarbeiter) im Berufsgenossenschaft Einzelhandel (BGE - jetzt BGHW) Pflicht (und nein, da bin ich nicht rausgekommen!!) Erst ab 01.01 dürfte Unternehmer (bzw. mitarbeitende Familienangehöriger ohne Lohn) auf freiwillige basis versichert sein, ergo habe ich meine Pflichtmitgliedschaft gekündigt (und nein, freiwillg versichert bei der BG will ich auch nicht sein!).
Wie Du rauskommst? Kommt m.M.n. auf die Satzung an....
Gruß,
Mark
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22.02.2011 10:46 #3
AW: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
bolbi, in deinem link steht doch, dass unternehmer ohne angestellte,
sich nur freiwillig versichern können.
was wollen sie dann von dir? oder schau in den satzungen eurer region.
was steht denn da?
mir erging es damals ähnlich mit der IHK. bis sie mich befreiten,
musste ich denen zig mal schreiben und erklären. aber irgendwann
hatten sie´s.
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22.02.2011 11:40 #4
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AW: Mitgliedschaft in der BerufsgenossenschaftHallo,
ich kann Dir nur Empfehlen Dich dort zu versichern. Wenn Du selbstständig bist, bist Du immer beruflich unterwegs, somit immer versichert. Schau Dir einmal die Leistungen an. Keine andere Versicherung kann Dir diese Versicherungsleistungen bieten.
Ich war selbst bei der Versicherung und trotzdem freiwillig in der BG versichert.
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22.02.2011 12:01 #5AW: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Hallo Bolban,
wenn Du ein Gewerbe anmeldest, kommt automatisch später die entsprechende BG auf Dich zu. Das kannst Du nicht verhindern.
Du musst aber in die BG nur für Deine Angestellten zahlen. Wenn Du keine Mitarbeiter beschäftigts, musst Du nichts bezahlen.
Ich bin auch selbständig tätig und fülle nur für meine Mitarbeiter aus.
Du kannst Dich, wenn Du möchtest freiwillig in der BG versichern.
Liebe Grüße
Daisy
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22.02.2011 12:32 #6
AW: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
schau mal, bolbi...Befreiung von der Versicherungspflicht
...lins unter kleinunternehmer.
eben fiel mir ein, dass ich damals auch damit konfrontiert wurde.
weil ich jedoch keine angestellten- , dafür aber eine gute UV vorweisen konnte, wurde ich befreit.
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22.02.2011 13:49 #7schweden-geliGastAW: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
hallo bolbi.
kann rupis post nur voll unterschreiben.
wir haben meinen mann im nachhinein jetzt auch dort versichert ( er als chef muss es extra beantragen, da freiwillig....wir anderen sind pflichtversichert) er hatte auch einen unfall und zwar in der firma....so musste er alles privat bezahlen.
ich hab erst kürzlich die BG gebraucht, hatte einen unfall ( fußverletzung) auf dem weg zur arbeit.
wenn du bei der arbeit von der leiter fällst, dir mit der heckenschere nen finger abschnibbelst usw.....du weißt selber was alles passieren kann, dann bist du
bestens versichert.
gruß geli
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22.02.2011 13:52 #8AW: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Wie es scheint, bin ich in einer Berufsgruppe, die sich da pflichtversichern muss.
Naja, muss ichs halt machen.
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22.02.2011 14:35 #9AW: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Hallo Bolbi, als ich damals Selbständig war sollte ich da auch zahlen obwohl ich keine Angestellten hatte.
Bekannte von mir sagten das würden die gerne versuchen dürften sie aber nicht wenn man keine Angestellten hätte, sie hätten die schreiben ignoriert.
Hab daraufhin versucht vernünftig mit einem von denen zu sprechen und sie sagten mir nein JEDER müsse da eintreten und zahlen Angestellte hin oder her.
Ich bekam da nur die Aussage das wenn du noch nicht soviele Kunden hast es unter Nachbarschaftshilfe laufen lassen kannst dann musst Du nichts zahlen.
Vielleicht kannst Du damit erstmal aus der Nummer rauskommen?
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22.02.2011 15:48 #10
AW: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
hi bolbi,
ich denke auch, dass es in deiner berufsgruppe sicher sehr sinnvoll ist.
ob du nun musst oder nicht.
geli hat grad´die beispiele genannt, warum es vorteile hat.
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22.02.2011 19:33 #11AW: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft ist "gesetzliches Pech" ... klebt auch wie Pech. Möglichst kleinreden, keine Mitarbeiter ...
Raus kommst nimmer ... bis auf Pleite machen und neu anfangen ?
Vita, die nur die Kehrseite und Probleme mit der Berufsgenossenschaft kennt - im Zweifelsfall blecht sie nicht
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22.02.2011 23:12 #12AW: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
ja, hab ich auch schon gehört. Allein schon das da einer kam, meine Ausrüstung angeschaut hat und mir da bevormundend große Vorschriften machen wollte, geht auf die Nerven. Der wollt mich sogar wegen irgendwas Geringem noch mit einem Ordnungsgeld belegen, hat er dann aber sein lassen, weil ich so brav geschaut hab. Auf jeden Fall agieren sie etwas selbstherrlich, was wohl daran liegt, dass wir keine Wahl haben und gesetzlich verpflichtet sind zu blechen bis der Arzt kommt, achso, der kommt ja nicht
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23.02.2011 08:15 #13schweden-geliGastAW: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
...nunja....die BG kommt regelmäßig, um die arbeitsplatzsicherheit zu überprüfen....bei uns muß jedes fläschchen spiritus nicht nur mit "spiritus"
gekennzeichnet sein, sondern diese ganzen sicherheitsaufkleber haben.
(flamme...gefahr...blabla)....wir haben bei der lt. begehung allerdings ein
dickes lob bekommen, daß der betrieb vorbildlich sei
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24.02.2011 11:53 #14





