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27.03.2011 18:06 #1
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Gewährleistung bei BambusschadenIhr habt ja schon eine Menge Korrespondenz zum Thema Bambusschaden geführt, was für mich auch sehr interessant war. Mein Problem ist: unser Garten wurde vor 4 Jahren von einem Gartenunternehmen neu gestaltet, u.a. mit sehr viel Bambus als Grundstücksbegrenzung. Nach 3 Jahren kamen die ersten Bambustriebe an verschiedenen Stellen aus der Erde (trotz Rhizomsperren). Inzwischen hebt sich auch schon an verschiedenen Stellen die Pflasterung. Der Gärtner lehnt eine Beseitigung der Schäden ab, weil die Garantie nach 2 Jahren abgelaufen sei. Das kann ich einfach nicht glauben! Schließlich haben sich die Schäden erst im 3.Jahr gezeigt. Kann mir irgendjemand sagen, wie in diesem Fall die Rechtslage ist?***Bambussprosse
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27.03.2011 18:12 #2AW: Gewährleistung bei Bambusschaden
...liegt nicht die Gewährleistung für Bauleistungen bei 5 Jahren?
Birgit
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27.03.2011 18:20 #3AW: Gewährleistung bei Bambusschaden
Hallo Bambussprosse und Birgit,
ich denke, ja - guckt mal:
Verjährung: Abnahme entscheidet - Gewährleistung - FOCUS Online
Abgesehen davon finde ich es eine absolute Unverschämtheit von einem Fachbetrieb, die falsche Rhizomsperre zu wählen.
Selbst wir Laien wissen seit Jahren, was dann passiert!
Viel Erfolg, Bambussprosse,
wünscht dir
Moorschnucke
P.S. Herzlich willkommen im Forum.
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27.03.2011 22:36 #4AW: Gewährleistung bei Bambusschaden
ich denke nein. ein garten ist doch kein bauwerk!
in moorschnuckes link steht es:
Als Bauwerk gilt ein Neubau, der Umbau oder die Reparatur an einem Gebäude, wenn sie für den Bestand oder die Erneuerung des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind und die eingefügten Teile mit ihm fest verbunden werden
ob ein gartenbetrieb eine gewährleistung auf die von ihm eingebaute rhizomsperre gibt oder geben kann, glaube ich nicht. zu viele faktoren hängen davon ab.
so steht es bei bambuswald.de :
Die Gärtnerei kann Ihnen keine 100%ige Garantie für die Wurzelsperre geben, da in einigen Fällen sich der Bambus durch lokale Faktoren oder durch falsche Handhabung der Rhizomsperre trotzdem ungewollt ausbreiten kann. Wir übernehmen hierfür keine Verantwortung.
fazit: es müsste dem betrieb eine falsche handhabung beim einbau der sperre nachgewiesen werden. das dürfte schwierig sein. ich würde es trotzdem versuchen.
zur weiteren rechtslage kann ich nichts sagen. hier würde ich den kompetenten rat eines rechtsanwaltes holen. die schadensbeseitigung von ausgebüxtem bambus kann sehr teuer werden.
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28.03.2011 14:01 #5AW: Gewährleistung bei Bambusschaden
versteckte Mängel können bis zu 30 Jahre in der Gewährleistung sein ...
niwashi schlägt vor, einen Sachverständigen zu konsultieren ...
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28.03.2011 14:23 #6AW: Gewährleistung bei Bambusschaden
Du sagst es.
zustimmende Grüße
Tono
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