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03.12.2011 01:24 #1Sichtschutz zum Nachbarn
Hallo Ihr Lieben,
hab da ein Problemchen mit der Auswahl von Pflanzen (Sträuchern), die dicht und schnell wachsen sollen. Wünsche mir Sträucher, die Bienen (Wildbienen) und Schmetterlingen gut tun.
Hab schon mal gegoogelt und fand eine reiche Auswahl , die mich verunsichert hat, baue auf Eure Erfahrungen.
Hintergrund: Sind nach etwa 15 Jahren mit einem neuen Nachbarn konfrontiert worden, der das "Urwaldparadies (Nachbargrundstück) platt gemacht hat, auf dem sich meine Katzen und manch anderes "Getier" wohl gefühlt hat. Nun steht dort ein riesig grosses Haus, die Garage (auch riesig) auf Grenze. Vorher war hinter dem Nachbarzaun alles (schön) dicht bewachsen, jetzt alles blank....
Die hässlich graue Garage, schätze mal 4 m lang und 2,30 m hoch, würde ich gern mit blühenden, dichtwachsenden Sträuchern verdecken. Daneben haben wir noch 3 m Platz für andere Sträucher.
Mir ist wichtig, dass die Auswahl der Bepflanzung insektenfreundlich ist.
Ach ja, der Boden ist eher mager (düngen kann ich ja notfalls noch) , und der Pflanzplatz ist ab 11.00 Uhr sonnig, mit dem Neubau vielleicht etwas halbschattig.
Würde mich über Eure Rückmeldungen freuen !
Grüssle
Marie
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03.12.2011 09:58 #2AW: Sichtschutz zum Nachbarn
Hallo Marie,
am besten schaust Du Dich mal in eurer Landschaft um, was dort so alles wächst.
Da kannst Du sicher sein dass diese Gehölze/Sträucher mit den klimatischen Bedingungen und Bodenverhältnissen in Deinem Garten klarkommen. Allerdings entnehmen darfst Du sie nicht, versteht sich. Dann empfehle ich mal Rücksprache mit dem Umweltamt oder Grünflächenamt (das wird in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich genannt) Deiner Gemeinde zu halten. Dort bekommst Du sicher wertvolle Anregungen, bei uns ist das wenigsten so. Damit Du keinen Ärger an der Grundstücksgrenze bekommst, empfehle ich mal im Nachbarrecht nachzulesen oder eine Schiedsperson in Deiner Nähe um Rat zu fragen. Diesen gibt es selbstverständlich kostenlos. Die Adresse erfährst Du bei Deiner Stadtverwaltung oder beim Amtsgericht. Das Nachbarrecht kanst Du hier finden:
http://www.landgericht-stuttgart.de/...547/index.html
Ich hoffe Dir fürs Erste geholfen zu haben.
Grüße Gregor
Ach ja noch nachträglich: Buddleia davidii sog. Schmetterlingsstrauch oder auch Sommerflieder eignet sich vorzüglich und sieht auch noch schön aus.Geändert von kaiserblick (03.12.2011 um 10:05 Uhr)
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03.12.2011 11:32 #3AW: Sichtschutz zum Nachbarn
Hallo Gregor,
vielen Dank für Deine Antwort!
Dein Link ist ja hoch interressant, hast mir sehr geholfen.
Übrigens war das Bauamt bereits vor Ort, weil die neuen Nachbarn sich (bei ihnen, nicht bei uns)über einen Holz-Sichtschutz von uns beschwert haben (auch auf Grenze) Wir müssen den entfernen. Ihre Garage ist dagegen erlaubt. Na ja, ziemlich kompliziert das Nachbarschaftsrecht.
Wir wollen grundsätzlich mit allen Nachbarn gut auskommen, und wie gesagt, Dein Link ist uns da eine grosse Hilfe
Grüssle
Marie
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03.12.2011 11:43 #4AW: Sichtschutz zum Nachbarn
Hallo!
An der Garage wirst Du wohl pflanzen dürfen ... aber sicherheitshalber würde ich den Grenzabstand einhalten ... wenn der Nachbar gleich zum Bauamt rennt, anstatt Euch anzusprechen ...
Ein schnell wachsender, früh blühender, gut duftender Strauch ist die Heckenkirsche. Seeehr beliebt bei Bienen. Gibt's in verschiedenen Farben. Die Weigelie blüht später und reich, sehr beliebt bei Hummeln, gibt's auch in verschiedenen Farben. Frühblühende Hartriegel fallen teilweise auch unter die Bienenweiden.
Genereller Tip: Heimische Gehölze und nicht-gefüllte Blüten sind immer besser als Exoten.
Mutts
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03.12.2011 14:44 #5AW: Sichtschutz zum Nachbarn
Wenn du was auf der Grenze errichtest, muß du dich mit dem Nachbarn abstimmen. So kompliziert ist das Nachbarrecht nicht, hilft aber, wenn man es sich einmal zu Gemüte führt.
Das erspart mitunter viel Ärger.
Soviel ich weiß, fällt der Sichtschutz unter das Nachbarrecht und die Garage unter das Baurecht.
LG tina1
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03.12.2011 16:04 #6AW: Sichtschutz zum Nachbarn
Genau so ist es.
Bei einer Garage oder Carport handelt es sich um "umbauten Raum" und fällt somit unter das Baurecht. Hier sind je nach Ausführung Grezabstände von 0,00m bis 3,50m zulässig. Aber das variiert auch von Fall zu Fall. Also besser immer vorher informieren. Das
schont die Nerven, erspart Zeit und Geld.
Generell empfehle ich den Grenzabstand, zumindest bei Anpflanzungen die 2,00m Höhe nicht überschreiten, so zu halten, dass man bequem zum Sauberhalten dahinterher gehen kann. Also ca. 50 - 60 cm.
Im Nachbarrecht wird auf die einzuhaltenden Grenzabstände explizit eingegangen.
Grüße Gregor
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03.12.2011 17:46 #7AW: Sichtschutz zum Nachbarn
Smaragdthujen .. bei solch einem Nachbarn würd ich die setzen ...
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03.12.2011 17:55 #8AW: Sichtschutz zum Nachbarn
Gute Idee Fini,
die Hecke wird pottdicht
, aber Schmetterlinge und Bienen werden leider darauf verhungern.
Wäre schade drum
meint Gregor. (Aber Brennesseln sind eine hervorragende Schmetterlingsweide vor allem für den kleinen Fuchs
)
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03.12.2011 18:00 #9AW: Sichtschutz zum Nachbarn
man könnte vor den Thujen, die ja sehr schlank sind, Lavendel setzen oder diese kleinen gelben Blümchen die das ganze Jahr über blühen (Tagetes).
Man hat einen guten Sichtschutz und einen tollen kontrast dann zu den Blümchen die man davor setzen kann ..
und vor allem Ruh vorm Nachbarn
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03.12.2011 18:08 #10AW: Sichtschutz zum Nachbarn
Ja sicher, wenn genug Platz da ist und die Himmelsrichtung stimmt und man sich die Mühe machen will die Hecke zu schneiden.
In meinem Garten habe ich tatsächlich eine Thuja Hecke und davor habe ich ein Staudenbeet angelegt mit allem möglichen schön durcheinander. Da gedeihen Pfingstrose, Sonnenhut, Mädchenauge, Jasmin, Astern und in den Lücken stehen Zwiebelblumen, so blüht das ganze Jahr über was. Allerdings ist mein Grundstück auch 1800m² groß.
Grüße von Gregor der schon jetzt wieder die Kreuzschmerzen von 2012 spürt
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03.12.2011 18:13 #11AW: Sichtschutz zum Nachbarn
ja schon, aber wenns Blühsträucher setzt, muß sie den Platz auch rechnen ...
Säulenthujen sind ja sehr schlank + dem Streiffen für das Rabattl = eh schon der Platz den ein Strauch haben müßte ..
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03.12.2011 18:25 #12AW: Sichtschutz zum Nachbarn
das stimmt. Ich habe Marie aber so verstanden, dass sie gerne Schmetterlings- und Bienenweiden haben möchte. Dazu eignen sich nicht unbedingt alle Blühsträucher. Was auch sehr gut für eine Hecke geeignet wäre ist Feuerdorn. Das ist eine Bienenweide sondergleichen. Im Frühjahr duftet er wunderbar und im Herbst hat er prächtige Früchte, die man allerdings nicht essen sollte sonst - mindestens Bauchweh. Ausserdem ist er für Vögel ein ausgezeichneter Niststrauch. Wegen seiner Dornen Katzensicher allerdings geht er auch auf Menschen los
Er lässt sich aber sehr gut schneiden also in Form halten.
Hallo Marie, kannst Du damit etwas anfangen?
So für heute ist Feierabend. Von unten zieht mir nämlich der Duft einer Pilzpfanne in die Nase.
Einen schönen Samstagabend und einen ebensolchen 2. Advent wünscht Euch Gregor der hungrige.
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03.12.2011 18:55 #13
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03.12.2011 20:10 #14AW: Sichtschutz zum Nachbarn
Mit so vielen Antworten hatte ich gar nicht gerechnet..., danke Euch allen. Habt mir sehr geholfen.
Unser Sichtschutz, den wir in der hintersten Ecke des Gartens haben, um dahinter Rasenmäher und sonstige Geräte zu verstecken, war übrigens mit den Vorbesitzern vor etwa 10 Jahren abgesprochen. Was soll`s, er kommt weg und die neuen Nachbarn haben dann den Blick auf die mit Planen abgedeckten Gerätschaften.
Eure Pflanzvorschläge konnte ich inzwischen alle googeln, da gefallen mir einige Sträucher sehr gut. Denke da auch noch an Liguster, Sommerflieder, Goldjohannesbeere.
Wenn ich die Nachbarn "erwische", sie lassen sich kaum blicken, werd ich mich mit ihnen ein wenig abstimmen.
Grüssle Marie
Wünsche einen schönen 2.Advent
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03.12.2011 20:14 #15AW: Sichtschutz zum Nachbarn
Hallo,
dann laß uns mal bei Gelegenheit wissen, wofür du dich entschieden hast. Und Fotos machen nicht vergessen, bitte.
Wünsche auch einen schönen 2.Advent
LG tina1
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04.12.2011 09:00 #16
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04.12.2011 09:05 #17
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29.12.2011 20:50 #18
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AW: Sichtschutz zum NachbarnHallo,
ich wollte auch solche Sträucher zum Nachbargrundstück setzen und habe mich für folgende entschieden.
Gemeiner Schneeball
Wolliger Schneeball
Roter Hartriegel
Weißer Hartriegel
Prachtspiere
Holunder
Amselbrotbaum
Bauernjasmin/ Europ. Pfeifenstrauch
Weißdorn
Schlehe
Kirschlorbeer
Kolkwitzie
Weigelie
verschiedene Haselsorten
sind zwar z.T. nicht sehr blickdicht, aber man kann ja versetzt in 2 Reihen pflanzen...
Ich finde es auf jedenfall gut, daß du an die Insekten denkst!!
LG ancist
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30.12.2011 09:03 #19AW: Sichtschutz zum Nachbarn
Hallo ancist,
das ist auf jeden Fall eine interessante Liste und macht sich auch gut. Aber bevor Du ans Pflanzen gehst, informiere Dich über die zulässigen Grenzabstände damit Du später keinen Ärger bekommst. Diese Informationen bekommst Du bei Deiner Gemeindeverwaltung oder bei einer Schiedsperson und natürlich im Nachbarrecht Deines Bundeslandes.
PS ich hatte es übersehen, wir wohnen in der gleichen Region also da ist das Nachbarrecht NRW gültig. Oder ist bei Dir schon Niedersachsen?Geändert von kaiserblick (30.12.2011 um 09:10 Uhr)
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30.12.2011 12:34 #20
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AW: Sichtschutz zum NachbarnHallo Kaiserblick,
noch schlimmer, wir sind Hessen
Haben uns vorher auch das Nachbarschaftsrecht auf unserer Gemeinde abgeholt, weil es ja sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein KANN! hieß es zumindest. Wobei das auch nicht absolut zuverlässig ist, es steht z.B. drin stark wachsende Bäume und dann 2 oder 3 Beispiele, aber was genau noch alles dazu gehört weiß man auch nicht. Und dann hat man einen Baum und weiß nicht ist der jetzt stark oder mittelstark wachsend
Wir haben auch schon gepflanzt und ich hoffe auch daß es gut aussehen wird, ist alles noch so klein, ich kann mir immer schlecht vorstellen wie es aussieht wenn die Sträucher groß sind. Und man findet auch schlecht Bilder die die Sträucher im Ganzen zeigen, meistens nur Bilder von Blatt, Blüte und Frucht, ist auch in meinen Büchern oft so
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30.12.2011 12:44 #21
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30.12.2011 12:49 #22
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AW: Sichtschutz zum NachbarnWenn ich danach gehen würde, hätte ich in der Mitte unseres Grundstückes eine Hecke

Nein, im Ernst, hab mir ja die Vorschriften angesehen und bei Sträuchern stand viel weniger, müßte ich jetzt nachschauen um es genau zu sagen. Aber selbst unser Spitzahorn brauchte nur 2m Abstand zur Grenze.
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30.12.2011 12:56 #23AW: Sichtschutz zum Nachbarn
Ich verstehe dein Problem. Hab schließlich das Gleiche.
Man geht davon aus, daß ein 7m hoher Strauch ca. 3m weit weg stehen muß(so ist es jedenfalls hier).
Kannst du diesen Abstand nicht einhalten, wegen Platzmangel, dann setz ihn weiter ran. Z.Bsp. im Abstand von 1,50m. Dann darf er aber nur ca.5m hoch werden.
Pflanzabstand und Höhe stehen im Verhältnis. Du mußt dann eben kürzen, wenn er die 5m Marke erreicht hat. Dann ist alles wieder im grünen Bereich. Wer braucht schon Sichtschutz in dieser Höhe?
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30.12.2011 13:31 #24AW: Sichtschutz zum Nachbarn
Mit starkwachsenden Bäumen ist nicht die Wuchsgeschwindigkeit gemeint, sondern die Höhe, die sie erreichen können. Hier könntest Du bei Weißdorn Probleme bekommen, weil der nicht selten bis 12m Höhe erreichen kann. Bei den anderen liegst Du ziemlich sicher im grünen Bereich, aber mindestens 2m Abstand von der Grenze solltest Du schon einhalten. Manche entwickeln ja auch sehr ausladende Kronen, wie z.B. die Schlehe, und dann kann es Ärger wegen Überhang geben, es sei denn, Du schneidest beizeiten zurück und lässt auch die Höhe nicht über 3 m kommen. Deine Gemeinde hat bestimmt ein Umweltamt, früher nannte man es Grünflächenamt, das Dir weitere Auskünfte darüber geben kann.
Wenn Gehölze zusammenwachsen, also einen so genannten Dichtschluss ergeben, kann man in der Regel von einer Hecke ausgehen. Bei einer Hecke ist bei 2m Höhe im Allgemeinen einen Grenzabstand von 50cm vorgegeben, gemessen von der dem Nachbarn zugewandten Schnittfläche. Wenn diese Hecke höher werden soll ist der Abstand um das gleiche Maß der Erhöhung zu vergrößern. Kleines Beispiel: 2m hoch – Abstand 0,5m, 2.5m hoch – Abstand 1m usw. Unter Umständen können örtlich andere Maße vorgegeben sein. Auch hierüber kann Dir das Umweltamt oder eine Schiedsperson Auskunft geben. Den Namen der Schiedsperson erfährst Du bei Deiner Stadtverwaltung und beim Amtsgericht.
Es ist immer besser vorzubeugen als später zu streiten.
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30.12.2011 14:16 #25
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AW: Sichtschutz zum NachbarnAlso jetzt hab ich doch nochmal nachgeguckt.
"Ziersträucher, und zwar..., die stark wachsenden Pfeifensträucher... 1m. Alle übrigen Ziersträucher 0,5m"
"Für die Berechnung des Abstandes maßgebend ist die Mitte des Baumes oder Strauches an der Stelle, an der dieser aus der Erde tritt."
So stehts geschrieben!!
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