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Thema: Brunnenbohrung genehmigungspflichtig?

  1. #1

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    Brunnenbohrung genehmigungspflichtig?
    Liebe Gartenfreunde,
    dies ist mein erster Thread und ich hoffe, ich platziere diesen in der richtigen Rubrik. Ich wohne in Düsseldorf und habe einen riesigen, größtenteils naturbelassenen Garten (ca. 1.600qm inkl. Hausgrundstück). Ich möchte in diesem Jahr einen Brunnen bohren lassen und frage mich, ob ich dies in irgend einer Form bei der Stadt oder einem Amt melden muss oder eine Genehmigung einholen muss.

    Kann mir diesbezüglich jemand Auskunft oder Tipps geben?

    •   Alt 

       

  2. #2
    Avatar von Tilia
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    AW: Brunnenbohrung genehmigungspflichtig?

  3. #3

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    Lächeln AW: Brunnenbohrung genehmigungspflichtig?
    Zitat Zitat von Tilia Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für die schnelle Antwort und den Link

    Allerdings steht doch dort im 3. Absatz, dass die Nutzung für den Hausgebrauch erlaubnisfrei ist. Ich möchte nur meinen Garten bewässern. Verstehe ich etwas falsch?


    Im Düsseldorfer Stadtgebiet gibt es 238 Betriebe und Privatpersonen denen eine Erlaubnis für die Nutzung des Grundwassers als Brauch- und Nutzwasser erteilt wurde.

    Die erlaubte Entnahmemenge für Brauch- und Nutzwasser lag 1996 bei 78 Mill m³ pro Jahr. Diese Mengen werden bei weitem nicht ausgeschöpft. Vorallem die Betriebe haben in den letzten zehn Jahren neue Verfahren installiert, die zu einer wesentlichen Reduzierung des Verbrauchs geführt haben.

    Im Gegensatz dazu ist die Nutzung des Grundwassers für den Hausgebrauch, wie etwa die Gartenbewässerung, nach dem Wasserhaushaltsgesetz erlaubnisfrei. Das Umweltamt empfielt aber eine Mitteilung über die Grundwasserbenutzung, um bei Grundwasserschäden die betroffenen Haushalte informieren zu können.

  4. #4
    Avatar von Tilia
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    AW: Brunnenbohrung genehmigungspflichtig?
    okay, das war von mir eindeutig zu kurz beantwortet

    Mein ja bezog sich auf den letzten Satz: dem Amt Mitteilung .....

    Das würd ich also auf jeden Fall machen.

    Gruß Tilia

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