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Laubbläser
Gartengeräte - Elektrogeräte

Laubbläser

In den Herbstmonaten stellt Laub mitunter eine Gefahr dar. Auf Wegen kann in Verbindung mit Regen und Nebel eine extreme Rutschgefahr ausgehen und auch gut gepflegte Rasen nehmen die dauerhafte Belagerung von Laub übel. Mit einem Laubbläser lassen sich vor allem die Wege vor dem Grundstück schnell von Laub befreien, um einen eventuellen Schaden Dritter zu vermeiden.

Laubbläser werden üblicherweise durch Elektro-, Zwei- oder Viertaktmotoren angetrieben. Besonders positiv tun sich dabei die Zweitaktmotoren hervor. Sie weisen ein geringes Gewicht auf und können überall eingesetzt werden.

Aber auch die Viertakter überzeugen durch eine enorme Leistung und ...
eine gute Leistung. Aufgrund des Motoraufbaus wird sogar weniger Öl und Benzin benötigt als bei einem Zweitakter.

Laubbläser, die mit einem Elektromotor ausgestattet sind, überzeugen zwar auch, allerdings schränkt das Kabel die Nutzung ein. Vielmehr muss in diesem Fall neben dem Laubbläser auch eine Kabeltrommel mitgeführt werden, um möglichst alle Stellen des Gartens zu erreichen.

Die Luftgeschwindigkeit von Laubbläsern, welche aus der Austrittsöffnung auftritt, ist immens. Mit 250 km/h wird meist mehr als das Laub in die Lüfte gehoben. Daher ist beim Einsatz eines Laubbläsers oberste Vorsicht geboten, da mitunter auch kleine Steine und Holstücke aufgewirbelt werden können, die mit unzureichendem Schutz zu Verletzungen führen können. Handschuhe und Brille sollten daher immer getragen werden.

Laub sollte nur zusammen geblasen werden, wenn es trocken ist, möglichst dann, wenn es frisch von den Bäumen gefallen ist. Laub, welches sich bereits auf einem Haufen gebildet hat und zu zersetzen beginnt, lässt sich nur schwer aufnehmen, so dass hier in aller Regel „Handarbeit“ nötig ist.

Ein guter Tipp, um die Nachbarn nicht zu verärgern. Durch ihren immensen Geräuschpegel dürfen Gartengeräte wie Laubbläser werktags nur von 9.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr eingesetzt werden. Eine Nutzung am Sonntag ist gänzlich tabu, es sei denn, das Grundstück hat keine direkten Nachbarn.
 


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