Kosten für Abflussreinigung
Wenn das Wasser im Waschbecken nicht mehr abfließt oder nach Betätigung der Klospülung der Pegel im Becken bedrohlich ...steigt oder gar überläuft, ist mit Sicherheit etwas im Abflusssystem verstopft.
Solange die Verstopfung im Innenbereich der Wohnung ist, kann man sich mit den bekannten Mitteln und Methoden gut selbst helfen.
Liegt das Problem aber tiefer in der Wand oder noch tiefer im Kanal, wird wohl ein Fachmann antreten müssen, um das Problem zu beseitigen. Dann ist es in der Regel mit ein paar Euro für eine Saugglocke oder einen chemischen Abflussreiniger nicht mehr getan.
Wer trägt die Kosten?
Hier kommt es immer wieder vor, dass nach Beseitigung der Verstopfung die Kosten auf den Mieter umgelegt werden sollen. Und gerade dann, wenn die Verstopfung nicht in seinem Wohnungsbereich lag, meint der Mieter schnell, dass die Kosten dann eine reine Sache des Vermieters sind.
Das ist zwar irgendwie verständlich, entspricht aber nicht dem Verursacher-Prinzip. Danach muss nämlich derjenige die Kosten bezahlen, der das Problem verursacht hat. Hinweise dafür gibt der Bericht des Handwerkers. Wenn zum Beispiel eine Damenbinde im Sammelrohr Ursache der Verstopfung war, muss ...
die ja irgendjemand im Klo herunter gespült haben, es gibt also einen Verursacher für den Einzelfall. Wer das allerdings genau war, wird schwierig festzustellen sein, selbst eine DNA-Analyse der Blutspuren könnte ins Leere laufen, falls eine Besucherin Ihre Binde so entsorgt hat.
Wenn es sich um Fett- und Essensablagerungen handelt, die sich im Laufe der Zeit immer in Abflüssen und Sammelrohren bilden, kann man sicher keinen einzelnen Verursacher feststellen und die Verstopfung ist bei bestimmungsgemäßer Nutzung des Abflusses aufgekommen. Hier dürfte eher der Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben.
Wenn man sich nicht einig wird, entscheidet letztlich ein Gericht darüber. Dabei kommt es wegen der schwierigen Beweislage häufig darauf an, ob der Richter eher "mieterfreundlich" ist oder nicht.
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