Was besagt ein Generalübernehmervertrag?
Plant man den Bau eines Hauses, wird man unter Umständen mit dem Begriff Generalübernehmervertrag konfrontiert. Über den ...Inhalt ist man sich als Laie meist nicht im Klaren.
Doch man sollte wissen, welche Leistungen ein solcher beinhaltet, bevor man ihn unterzeichnet.
Generalübernehmervertrag = sorgenfreies Bauen?
Grundsätzlich schließt ein Generalübernehmervertrag sämtliche Planungs- und Bauleistungen ein. Das hört sich erst einmal gut an. Man unterschreibt einen solchen Vertrag und muss sich um nichts kümmern. Planung und Ausführung des Baus werden komplett vom Bauunternehmer übernommen und am Ende muss man nur noch in sein fertiges Traumhaus einziehen. Klingt doch sehr verlockend, oder? Ganz so einfach ist es aber leider nicht.
Erst einmal sollte der Generalübernehmervertrag natürlich den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechen. Diese sind im BGB festgehalten und zwar unter dem Punkt Werkvertragsrecht. Wird der Vertrag nach den Bestimmungen des BGB geschlossen, ist der Bauunternehmer zur mangelfreien Ausführung der vereinbarten Bauleistungen verpflichtet. Konkret bedeutet dies, dass der Bauunternehmer für jeden Mangel haftet und für dessen Beseitigung zu sorgen hat.
Die Regelungen des BGB sind allerdings nur allgemeine Richtlinien, die sich nicht explizit auf das Baurecht ...
beziehen. Aus diesem Grunde werden Generalübernehmerverträge ebenfalls nach den Bestimmungen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) begründet. Soll ein Vertrag nach diesen gelten, muss das ausdrücklich vereinbart werden.
Die Regelungen nach dem BGB treten automatisch mit Unterschrift in Kraft, die Regeln des VOB nur, wurden sie im Vertrag festgehalten. In der VOB sind sämtliche Details, zugeschnitten auf Bauleistungen, enthalten. Betrachtet man es näher, sind es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Errichtung eines Bauwerkes.
Welche Fallen lauern beim Generalübernehmervertrag?
Ein äußerst wichtiges Merkmal des Generalübernehmervertrags ist die genaue Definition der zu erbringenden Bauleistungen. Diese führen oft dazu, dass sich Bauunternehmer und Bauherr vor Gericht treffen. Nicht immer ist der Inhalt des Vertrags das Problem, sondern eher das Verständnis der beiden Parteien. Es kommt durchaus vor, dass man eine Formulierung anders deutet als der Vertragspartner.
Daher ist der Abschluss eines Generalübernehmervertrags eine Angelegenheit, die in Ruhe und ohne Zeitdruck erfolgen muss. Genaues Lesen und Nachfragen bei Unklarheiten sind wichtige Bestandteile eines Vertragsabschlusses, der zur Zufriedenheit ausfallen soll.
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